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Kfz-Versicherung: Wissenswertes rund um Haftpflicht und Kasko

Laut Statistik Austria waren Ende Dezember 2017 in Österreich rund 6,8 Millionen Kraftfahrzeuge zum Verkehr zugelassen, davon rund 4,9 Millionen Pkw. Kein Wunder also, dass die Kfz-Versicherung zu den gängigsten Versicherungen gehört. Wir haben Wissenswertes zum Thema für Sie gesammelt.

Die Kfz-Versicherung gliedert sich in drei Bereiche:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (kurz HP): Vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Versicherung gegen Schäden, die der Versicherte anderen mit dem versicherten Fahrzeug zufügt.
  • Kfz-Kaskoversicherung: Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten.
  • Insassen-Unfallversicherung: Eine Sonderform der Unfallversicherung, die Fahrgäste schützt, und zwar bei Unfällen beim Lenken, Benutzen sowie Be- und Entladen des versicherten Fahrzeugs.

Wer ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

  • Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeugs
  • Berechtigte Lenker
  • Personen, die mit Willen des Halters befördert werden (Bei- oder Mitfahrer)
  • Diejenigen, die den berechtigten Lenker einweisen

Beispiel: Die Kfz-HP ersetzt den Schaden, wenn Ihr Beifahrer die Autotür öffnet und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Unterschied zwischen Halter und Eigentümer

Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch auch der Eigentümer. Das ist zum Beispiel bei Leasing-Fahrzeugen der Fall; sie sind Eigentum der Bank oder des Herstellers. Halter eines Fahrzeugs ist immer derjenige, der über das Fahrzeug verfügt. Der es „auf eigene Rechnung“ gebraucht, somit Nutzen aus dessen Verwendung zieht und alle Kosten dafür übernimmt.

Wovor schützt die Kfz-HP?

Grundsätzlich wurde diese Pflichtversicherung eingeführt, damit bei einem Unfall alle Verkehrsteilnehmer abgesichert sind und ein Verkehrsunfall nicht zum finanziellen Ruin führt.

Die Kfz-HP schützt Sie bei Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen mit dem versicherten Fahrzeug anderen zufügen. Darüber hinaus schützt sie vor unberechtigten Ansprüchen Dritter, hilft bei deren Abwehr und deckt die Kosten für einen möglichen Rechtsstreit.

Versicherungspflicht für Kfz-Anhänger

Für den Verkehr zugelassene Kfz-Anhänger müssen extra versichert werden. Eine Anhänger-Haftpflicht deckt aber nur jene Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Fahrzeug zusammenhängen.

Beispiel: Rollt der Anhänger davon und verursacht dabei einen Schaden, ist das ein Fall für die Anhänger-HP. Das gilt auch für Schäden beim Be- und Entladen eines Anhängers.

Welche Gefahren sind nicht über die Kfz-Haftpflicht versichert?

Die Kfz-HP versichert nicht die Schäden am versicherten Fahrzeug selbst und sonstige Sachschäden des Eigentümers oder Halters. Das gilt auch für Schäden am beförderten Ladegut.

Beispiel: Wenn Sie mit Ihrem Auto gegen eine Säule fahren, ist nur der Schaden an der Säule und nicht der Schaden an Ihrem Auto von der Kfz-HP gedeckt. Der Schaden am Fahrzeug betrifft die Kfz-Vollkaskoversicherung.

Prämienhöhe und Bonus-Malus-System

Die Prämie für eine Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich bei:

  • Pkw und Kombi nach der Motorleistung
  • einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze
  • Lkw nach der Nutzlast
  • Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze.

Die Prämie für die Kfz-HP beinhaltet auch die motorbezogene Versicherungssteuer für Krafträder, Pkw/Kombi und andere Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Die Versicherung führt diesen Steueranteil der Prämie direkt an die Finanzbehörde ab.

Die meisten Versicherungen berechnen die Prämie zusätzlich nach dem Schadenverlauf mit dem sogenannten "Bonus-Malus-System". Das heißt, wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum keinen Schaden verursachen, wird die Prämie günstiger und umgekehrt.

Pauschalversicherungssumme

Im § 9 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) wird eine gesetzliche Versicherungssumme definiert, die das Versicherungsunternehmen in jedem Versicherungsfall zu decken hat. Diese Mindestversicherungssumme ist eine Pauschalversicherungssumme und beträgt mit Ausnahme von Omnibussen, Omnibusanhängern sowie Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, 7,6 Mio. Euro. Innerhalb dieser Summe sind Personenschäden bis zu 6,3 Mio. Euro und Sachschäden bis zu 1,3 Mio. Euro gedeckt. Zusätzlich beträgt die gesetzliche Versicherungssumme für bloße Vermögensschäden 80.000 Euro.

Die Mindestversicherungssumme hat sich in den letzten Jahren immer weiter erhöht, da auch die Kosten für die Folgen eines Unfalls immer weiter steigen. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden, die zum Beispiel zur Invalidität eines Unfallopfers führen, können die Schadenersatzsummen durchaus die Grenze der Versicherungssumme überschreiten.

Übersteigt die Schadenssumme die Versicherungssumme, haftet man als Fahrer mit seinem privaten Vermögen.

Daher lohnt es sich, über eine Erhöhung der Mindestversicherungssumme auf 12 oder 15 Mio. Euro nachzudenken. Der Aufpreis dafür ist in der Regel gering.

Wovor schützt die Kfz-Kaskoversicherung?

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkasko. Der Unterschied liegt im Deckungsumfang und damit natürlich auch in der Höhe der Prämie.

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die zum Beispiel durch Sturm oder Hagel entstehen. Sie schützt auch bei Diebstahl, Wildunfällen (= Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild) oder Steinschlag.

Die Vollkasko bietet einen umfangreicheren Schutz. Zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko deckt sie Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind.

Beispiel: Parkschaden und Vandalismus.

Was im Einzelfall über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung genau versichert ist, hängt vom Versicherungsanbieter und vom gewählten Produkt ab. So können Schäden durch Vandalismus auch im Rahmen einer Teilkasko versichert sein. Es empfiehlt sich also in jedem Fall ein Blick in die Polizze.

Ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, hängt vom Wert des Fahrzeugs ab. Je neuer das Fahrzeug, je höher der Wert und je teurer üblicherweise die Reparaturkosten, desto eher ist eine Vollkasko zu empfehlen.

Bei Reisen ins Ausland kann eine kurzfristige Reisekaskoversicherung für den Zeitraum der Reise sinnvoll sein, wenn keine Vollkaskoversicherung besteht.

Wo gilt die Kfz-Versicherung?

Normalerweise gelten Kaskoversicherungen in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten. Aber Achtung: Wenn Sie im asiatischen Teil der Türkei unterwegs sind, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Zusatzversicherung.

Mehr Informationen zur Kfz-Versicherung

Rund um die Kfz-Versicherung gibt es sicher noch viele Fragen. In unserem Blog finden Sie Antworten: