Jeder Mitarbeiter mit einem Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 1.1.2003 hat nach einer mindestens dreijährigen Beschäftigungsdauer einen gesetzlich begründeten Abfertigungsanspruch, soferne das Arbeitsverhältnis beendet wird durch
Unverschuldeter Entlassung
Seit 2003 können Unternehmen, unter gewissen Voraussetzungen, ihre Abfertigungsverpflichtungen steuerlich optimiert an ein Versicherungsunternehmen auslagern und somit auch ihr Bilanzbild wesentlich verbessern.
Neben den Vorteilen der Abfertigungsrückdeckungsversicherung entfällt bei dieser Variante unter anderem die Aktivierungspflicht in der Bilanz, was neben der Anerkennung als Betriebsausgabe bis zur Höhe einer fiktiven steuerrechtlichen Rückstellung zu einer ertragssteuerfreien Verzinsung der Versicherung führt.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie und Ihre Mitarbeiter.
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