Vorsorge für Abfertigungsverpflichtungen für Dienstnehmer mit Eintritt VOR dem 1.1.2003 ("Abfertigung ALT")

Jeder Mitarbeiter mit einem Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 1.1.2003 hat nach einer mindestens dreijährigen Beschäftigungsdauer einen gesetzlich begründeten Abfertigungsanspruch, soferne das Arbeitsverhältnis beendet wird durch 

  • Dienstgeberkündigung
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Dienstnehmerkündigung (bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters)
  • Berechtigten vorzeitigen Austritt
  • Unverschuldeter Entlassung



Höhe der Abfertigungsansprüche:

Die Details zum Produkt

Abfertigungsrückdeckungsversicherung

Abfertigungsrückdeckungsversicherung

WESENTLICHE GRÜNDE FÜR DIE ABFERTIGUNGSRÜCKDECKUNG 

  • Anfallen von Abfertigungsverpflichtungen in der Regel zeitlich nicht genau vorhersehbar
  • Tatsächliche Höhe der Abfertigungsansprüche nicht exakt kalkulierbar
  • Mögliche Liquiditätsengpässe bei plötzlichen Ereignissen wie Ableben des Mitarbeiters
  • Sichere Finanzierungsart durch garantierte Versicherungsleistungen
  • Übertragung des Todesfallrisikos des Mitarbeiters an die OÖ Versicherung AG    

VORTEILE DER ABFERTIGUNGSRÜCKDECKUNG  

  • Profitabler Aufbau des Liquiditätsbedarfes durch Gewinnbeteiligung samt garantiertem Rechnungszins 
  • Regelmäßiges kalkulierbares Sparen durch gleichbleibende Prämien
  • Sofortige Liquidität im Leistungsfall
  • Versicherungsprämien als Betriebsausgabe absetzbar
  • Erhöhung des Unternehmenswertes (bei Übergabe bzw. Verkauf des Unternehmens)
  • Stärkung der Bonität des Unternehmens

Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

Seit 2003 können Unternehmen, unter gewissen Voraussetzungen, ihre Abfertigungsverpflichtungen steuerlich optimiert an ein Versicherungsunternehmen auslagern und somit auch ihr Bilanzbild wesentlich verbessern.  

 

Neben den Vorteilen der Abfertigungsrückdeckungsversicherung entfällt bei dieser Variante unter anderem die Aktivierungspflicht in der Bilanz, was neben der Anerkennung als Betriebsausgabe bis zur Höhe einer fiktiven steuerrechtlichen Rückstellung zu einer ertragssteuerfreien Verzinsung der Versicherung führt.

Managerabfertigung

Managerabfertigung

§ 14 Abs. 1 Zif. 3 EStG eröffnet die Möglichkeit einer Abfertigungszusage für folgende Personengruppen:

 

  • Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil ab 50%
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität
  • Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie und Ihre Mitarbeiter.