Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge („Abfertigung NEU“) gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die in Ihrem Unternehmen ab dem 1.1.2003 begründet wurden. Die rechtliche Basis dafür bietet das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz 2002. Die Verwaltung und Veranlagung der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts obliegt den Mitarbeitervorsorgekassen.
Das Erfolgsmodell der "Abfertigung NEU" wurde mit 1.1.2008 (Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorge Gesetz -BMSVG) auf Freie Dienstnehmer, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte erweitert; denn wer Risiko trägt, soll auch ein Sicherheitsnetz unter sich haben.
Die Oberösterreichische Versicherung bietet Ihnen mit der Österreichischen Vorsorgekasse AG (ÖVK) eine der leistungsstärksten und kompetetesten Spezialisten Österreichs auf dem Gebiet der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge.
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