Betriebliche Kollektivversicherung

Garantierte Rentenleistungen

Als Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension können Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer über eine Betriebliche Kollektivversicherung eine Zusatzpension finanzieren.

 

Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung (Einzelvereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung) sowie ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen.

 

Eine Betriebliche Kollektivversicherung garantiert eine fixe Mindestverzinsung bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen und somit eine lebenslang garantierte Pension für den Arbeitnehmer.

 

Die garantierten Leistungen erhöhen sich durch die Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung.

 

Vorteile für den Arbeitgeber

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Beiträge bis 10,25 % (inkl. Versicherungssteuer) der Bruttogehaltssumme der Mitarbeiter gelten als steuermindernde Betriebsausgaben (beitragsorientierte Zusage)
  • Keine Aktivierung in der Bilanz
  • Ersparnis der Lohnnebenkosten
  • Flexibilität in der Beitragsgestaltung; auch Bonifikationsmodelle möglich
  • Steuergünstige und motivierende Vergütungsform

Vorteile für den Arbeitnehmer

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Notwendige Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge
  • Für Arbeitgeberbeiträge sind weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig; erst die Rentenleistung ist zu versteuern, woraus in aller Regel günstigere Steuersätze resultieren
  • Freiwillige Arbeitnehmerbeiträge bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge bzw. gemäß § 108a EStG bis € 1.000,-- pro Jahr (inkl. 8,5% - 13,5% staatlicher Prämie!) möglich
  • Hinterbliebenenleistungen für Ehepartner bzw. Lebensgefährten und Waisen'
  • Der Höhe nach vertraglich garantierte Rentenleistung


Pensionskassenvertrag

Im Unterschied zur BKV gibt es keine garantierte Rentenleistung, durch eine dynamischere Veranlagungspolitik können jedoch höhere Renditen erzielt werden. Unser leistungsstarker, kompetenter Partner ist hier die Österreichische Pensionskasse AG (ÖPAG).

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.oepag.at

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie und Ihre Mitarbeiter.

 

Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie