Als Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension können Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Arbeitnehmer über eine Betriebliche Kollektivversicherung eine Zusatzpension finanzieren.
Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung (Einzelvereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung) sowie ein Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen.
Eine Betriebliche Kollektivversicherung garantiert eine fixe Mindestverzinsung bei gleichbleibenden Rechnungsgrundlagen und somit eine lebenslang garantierte Pension für den Arbeitnehmer.
Die garantierten Leistungen erhöhen sich durch die Gewinnbeteiligung aus der Veranlagung.
Der Höhe nach vertraglich garantierte Rentenleistung
Im Unterschied zur BKV gibt es keine garantierte Rentenleistung, durch eine dynamischere Veranlagungspolitik können jedoch höhere Renditen erzielt werden. Unser leistungsstarker, kompetenter Partner ist hier die Österreichische Pensionskasse AG (ÖPAG).
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.oepag.at
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Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie