Vor allem leitende Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften müssen bei Pensionsantritt mit einer massiven Lücke zwischen Aktiveinkommen und Pensionsleistung rechnen. Mit einer Direkten Leistungszusage hat man die Möglichkeit diese Penionslücke zu schließen.
Besonders eignet sich die Direkte Leistungszusage auch als Honorierung außerordentlicher Verdienste der Führungskräfte bzw. Geschäftsführenden Gesellschaftern für das Unternehmen.
Vorteile für das Unternehmen
- Steuerliche Aspekte: Neben der gewinnmindernden und somit steuersenkenden Rückstellungsbildung für die Pensionszusage kann man auch die gesamten Versicherungsprämien einer Pensionsrückdeckungsversicherung als Betriebsaufwand geltend machen
- Alternative zur Gehaltserhöhung: Im Gegensatz zur Gehaltserhöhung fallen keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge an
- Motivation für Mitarbeiter: Die Pensionszusage stellt ein Instrument dar, um die Einstellung von hochqualifizierten Mitarbeitern zu erleichtern und an Ihr Unternehmen zu binden
- Kalkulierbare Liquidität: Trotz hohen Kapitalbedarfs bei Pensionsantritt belastet die Pensionszusage bei Abschluss einer Pensionsrückdeckungs-Versicherung später nicht die Liquidität Ihres Unternehmens
- Garantierte Versicherungsrente: Die zum Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen sind garantiert
Die Vorteile für den Anwaltschaftsberechtigten
- Schließen der Pensionslücke: Die zusätzliche Pensionsleistung aus der Pensionszusage schließt oder verringert zumindest die Lücke, die durch die Differenz zwischen der staatlichen Pension und dem Aktivbezug entsteht
- Steuerersparnis: In der Anwartschaft fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an; eine Besteuerung erfolgt erst in der Pensionszahlungsphase, woraus in der Regel niedrigere Steuersätze resultieren
- Sicherheit in schwierigen Zeiten: Durch Verpfändung der Pensionsrückdeckungs-Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers werden dessen Ansprüche im Insolvenzfall abgesichert
- Wertsicherung der Rente: Zur Inflationsabgeltung kann eine fixe jährliche Wertanpassung vereinbart werden.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie