Aufgrund des Einkommenssteuergesetzes (§ 3.1.15a) sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis zu € 300,-- pro Jahr und Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit.
Lohnerhöhung brutto für netto
Gemäß Lohnsteuerrichtlinie 2002 RZ 81e zu § 3/1/15a des Einkommenssteuergesetzes ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer selbst bis € 300,-- pro Jahr (bzw. €25,-- pro Monat) seines laufenden Bruttogehalts lohnsteuerbefreit für seine Zukunftssicherung verwendet.
Voraussetzung dafür ist unter Umständen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG sowie eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers, dass monatlich € 25,-- vom Bruttogehalt ohne Abzug der Lohnsteuer direkt an die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG überwiesen werden .
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Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie