Die Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie vor möglichen Regressansprüchen Ihres Rechtsträgers, wenn Sie in Vollziehung der Gesetze einen Schaden verursacht haben, zu dessen Gutmachung Ihr Arbeitgeber aufgrund des Amtshaftungsgesetzes verpflichtet wird. Die Vertragsgrundlagen sind die AVBO.
Organe eines Rechtsträgers können diese Versicherung abschließen.
Organe = alle physischen Personen, wenn sie in Vollziehung der Gesetze handeln oder zu handeln hätten (etwas unterlassen).
Die Amtshaftpflichtversicherung schützt Sie vor möglichen Regressansprüchen Ihres Rechtsträgers, wenn Sie in Vollziehung der Gesetze einen Schaden verursacht haben, zu dessen Gutmachung ihr Arbeitgeber aufgrund des Amtshaftungsgesetzes verpflichtet wird. Die Vertragsgrundlagen sind die AVBO.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Risikobereiche vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Näheres dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen!
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Ihre Institution.