Veranstalterhaftpflicht

Auf einer Veranstaltung gibt es viele Gefahrenquellen und es kann rasch etwas passieren. Sorgen Sie mit einer Veranstalterhaftpflicht vor, damit Sie abgesichert sind, wenn durch eine Unachtsamkeit ein Dritter zu Schaden kommt!

Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen bei Veranstaltungen aller Art, z.B. Zeltfeste, Maturabälle, Sportveranstaltungen, etc.

 

Die Details zum Produkt

Versicherte Sache

Versicherte Sache

Was ist versichert?

 

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt durch 

  • Erfüllung berechtigter oder
  • Abwehr ungerechtfertigter

Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit

Ihrer Veranstaltung bis zur gewählten Versicherungssumme.


Bitte beachten Sie, dass bestimmte Risikobereiche vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, insbesondere für Veranstaltungen gemietete und geliehene Sachen. 

Versicherte Personen

Versicherte Personen

 Wer ist versichert?

  • der Veranstalter
  • die für den Versicherungsnehmer handelnde Person wie z.B. Angestellte oder ehrenamtliche Mitarbeiter (Ausnahme: Personen auf Werkvertragsbasis).

Pflichtversicherung in Oberösterreich

Pflichtversicherung in Oberösterreich

Durch die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung gilt eine gesetzliche Pflichtversicherung für die meisten öffentlichen Veranstaltungen, die allgemein beworben werden oder allgemein zugänglich sind.

 

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise


Der Veranstalter haftet dafür, dass:

  • die Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen (z.B. Ordnerdienst, Notausgänge, etc.) eingehalten werden.

  • niemand durch die Veranstaltung in seiner Gesundheit und körperlichen Sicherheit beeinträchtigt wird.

So sind Sie im Fall des Falles geschützt

Auf Ihrer Veranstaltung stolpert eine Besucherin durch ein am Boden liegendes Kabel unglücklich und bricht sich den Arm. Hier schützt die Veranstalterhaftpflicht um daraus entstehende Forderungen abzudecken.

 
oder

Beim Auf- oder Abbau Ihres Veranstaltungszeltes fallen unabsichtlich Zeltstangen auf geparkte fremde Fahrzeuge und verursachen einen Schaden. Die Veranstalterhaftpflicht schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen.

 

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Ihre Veranstaltung.