Keine Sorgen im Alter.

Mit der Pflegeversicherung der Oberösterreichischen sicher vorgesorgt auch im Pflegefall.

 

Die aktuelle Diskussion beweist, dass die Frage der Pflege und deren Finanzierbarkeit schon jetzt viele Menschen betrifft und beunruhigt. Mit diesem Infoportal wollen wir Ihnen Information und Hilfestellung für die Betreuung von Pflegebedürftigen aber auch für Ihre persönliche Vorsorge für eine Pflege im Alter bieten.* Die Informationen sind mit speziellen Fokus auf die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Steiermark zusammengestellt. Weiters finden Sie hier auch nähere Details zur privaten Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung. Gerne stehen Ihnen darüber hinaus auch unsere Keine Sorgen Berater für Fragen zur Verfügung.

 

Mit den Neuwahlen sind viele Verhandlungen rund um die Pflege ins Stocken geraten. Gerade wegen der Neuwahlen ist die Diskussion rund um die Pflege aber wieder stark entfacht und jede Partei bringt derzeit ihre eigenen Vorschläge zur Lösung vor. Sobald einer dieser Vorschläge verwirklicht wird, werden wir Sie auf diesen Seiten dazu informieren!

 

Ab wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld und wie kann ich es beantragen?

Ab wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld und wie kann ich es beantragen?

Pflegegeld: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit

 

Österreich hat bereits im Jahr 1993 ein Pflegevorsorgesystem geschaffen, das es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung dar, die den pflegebedingten Mehraufwand teilweise abdecken hilft. Das Pflegegeld versteht sich lediglich als Beitrag zu den Pflegekosten, denn damit alleine kann die Pflege in den meisten Fällen nicht finanziert werden.

 

Wer bekommt Pflegegeld?

 

Pflegegeld kann dann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
  • Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden im Monat.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

 

Wann besteht Pflegebedarf?

 

Personen sind dann pflegebedürftig, wenn sie bei der Betreuung und bei Hilfsverrichtungen Unterstützung brauchen: Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengang, Fortbewegung zu Hause, Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen, Heizen und Anschaffung von Heizmaterial, Amtswege, Arztbesuche.

Bestimmten Gruppen, die einen weitgehend gleich bleibenden Pflegebedarf haben, wird das Pflegegeld durch eine fixe Zuordnung zu einer der sieben Stufen gewährt, z.B. hochgradig Sehbehinderten und Blinden, Taubblinden, Rollstuhlbenutzern (durch Querschnittslähmung, Beinamputation, genetische Erkrankungen).

 

Bund oder Land? Wer ist zuständig?

 

Das Pflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz und in den Landespflegegeldgesetzen geregelt. Die Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes vom Bund erfüllt, wer

  • eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung,
  • einen Beamtenruhegenuss des Bundes,
  • eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder
  • eine Rente oder Beihilfe aus der Kriegsopferverordnung, der Heeresversorgung, nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder dem Impfschadengesetz bezieht.

 

Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen das Pflegegeld vom Bund bezieht, da sie in der Regel bereits in Pension sind oder eine Rente nach einem Unfall bekommen. Über das Pflegegeld entschieden wird also dort, wo auch die Pension ausbezahlt wird: bei den Pensionsversicherungsanstalten, bei den Unfallversicherungsanstalten, beim Bundessozialamt etc.

 

Pflegegeld nach den Landespflegegesetzen erhält man dann, wenn man

  • berufstätig,
  • mitversicherte/r Angehörige/r,
  • Bezieher/in einer Sozialhilfe oder
  • Bezieher/in einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde ist.

 

Ansuchen um Pflegegeld

 

Die Gewährung und auch die Erhöhung des Pflegegeldes müssen beantragt werden. Das passiert entweder dort, wo die Pension ausbezahlt wird bzw. bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeinde). Sollten Sie den Antrag an die falsche Stelle richten, dann ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten. Sind alle Formulare ausgefüllt, kommt es in der Folge zur ärztlichen Begutachtung, die dazu dient, den Pflegebedarf festzustellen. Hier kann auch eine Pflegeperson anwesend sein, die Angaben über die konkrete Situation machen kann.

Auf Basis dieses Gutachtens wird dann über die Gewährung und die Höhe des Pflegegeldes entschieden. Der Antragssteller erhält darüber einen Bescheid.

 

Die meisten Pflegegeldbezieher (über 72 %) sind in den ersten drei Pflegestufen eingestuft. Das bedeutet, dass diesen Betroffenen monatlich lediglich 154,20 bis 442,90 Euro als Zuschuss für Pflegedienstleistungen zur Verfügung stehen. (Siehe dazu auch Pflegebedarf)

 

Links:

help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...

 

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Informationen über Pflegevorsorge -> mehr...

 

Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...

 

Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...

 

Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr...

Wie viel Pflegegeld steht mir zu?

Wie viel Pflegegeld steht mir zu?

 Pflegegeld für alle Betroffenen seit 1993

 

Am 1. Juli 1993 trat das Bundespflegegeldgesetz in Kraft. Das Pflegegeld ist in sieben Stufen unterteilt und wird unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit, dem Einkommen und dem Vermögen gewährt.


Am 1. Jänner 2009 wurde das Pflegegeld erneut erhöht. In den Stufen eins und zwei stieg es um vier Prozent, in den Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und in den Stufen sechs und sieben um sechs Prozent.

 

 

 

Was ist zu beachten, wenn ich die Pflege selbst übernehme?

Was ist zu beachten, wenn ich die Pflege selbst übernehme?

Pflegende Angehörige: Ein bewundernswerter Job

 

Nach wie vor werden 80 Prozent der alten Menschen zu Hause von Verwandten gepflegt und das in erster Linie von Frauen. Statistisch gesehen dauert der Pflegeeinsatz auch immer länger. Waren es früher nur ein paar Monate, sind es jetzt aufgrund medizinischer Errungenschaften im Durchschnitt sechs Jahre. Deswegen ist es vielfach unmöglich, neben der Pflege noch einem geregelten Beruf nachzugehen. Die Pflegehospizkarenz bietet zwar die Möglichkeit, kurzfristig die Arbeitszeit zu verringern oder aus dem Beruf auszusteigen, aber höchstens für sechs Monate. Und das Einkommen fällt für diese Zeit aus. Deshalb steht die Familienhospizkarenz eigentlich nur Besserverdienenden als Möglichkeit offen.

 

Urlaub von der Pflege

 

Seit 1. Jänner 2004 besteht die Möglichkeit, dass ein pflegender Angehöriger finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Bundessozialamt) bekommt, wenn er oder sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert ist. Eine Voraussetzung ist, dass der Angehörige mindestens ein Jahr lang die Pflege eines Pflegegeldbeziehers der Stufe 4 und höher übernommen hat.

 

2005 hat der oberösterreichische Sozial-Landesrat Josef Ackerl eine ähnliche Initiative ins Leben gerufen. Gebunden ist die finanzielle Zuwendung des Landes an ein monatliches Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen von 2.000 Euro (bei einem Pflegegeldbezug der Stufe 4 und 5) bzw. 2.500 Euro für die Pflegestufen 6 und 7. Pro Jahr kann finanzielle Unterstützung für mindestens eine und höchstens vier Wochen beantragt werden. Für Pflegestufe 4 beträgt die jährliche Höchstzuwendung 1.400 Euro, für Pflegestufe 7 2.200 Euro. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um je 400 Euro, wenn Unterhaltspflicht gegenüber einem Angehörigen besteht (bzw. um 600 Euro bei Angehörigen, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind).

 

Seit September 2006 läuft ein österreichweites Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbands (KOBV), das bis 30. September 2009 verlängert wurde. Dabei können pflegende Angehörige einen zweiwöchigen Urlaub im KOBV-Erholungshaus im Helenental verbringen. Auf Wunsch kann er seinen Pflegling mitnehmen, sofern er in Pflegestufe 1 bis 3 eingestuft ist. Die Kosten für den Erholungsaufenthalt betragen 910 Euro pro Person. Ein Selbstbehalt von 20 Prozent des Nettoeinkommens fällt dabei an. Die restlichen Kosten übernimmt der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung.

 

Günstige Versicherungsbeiträge

 

Auch die sozialversicherungsrechtliche Situation pflegender Angehöriger wurde verbessert. Neben einer Pflichtversicherung, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit besteht, können sich nahe Angehörige für Zeiten der Pflege begünstigt selbst versichern. Diese Regelung gilt ab der Pflegestufe 3. Entscheidend ist, dass die Arbeitskraft in häuslicher Umgebung “erheblich beansprucht“ wird und ein Wohnsitz im Inland besteht.

 

Als Beitrag sind 10,25 Prozent der Bemessungsgrundlage zu zahlen. Im Jahr 2009 wurde diese mit 1.493,04 Euro festgelegt. Der fiktive Dienstgeberanteil beträgt also 153,04 Euro monatlich. Die Differenz auf den vollen Pensionsversicherungsbeitrag trägt der Bund.

 

Wer aufgrund des Pflegebedarfs aus der Pflichtversicherung ausgeschieden ist, kann sich weiterversichern. Der Beitragssatz beträgt ebenfalls 10,25 Prozent. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich allerdings aus dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienst des Kalenderjahres vor dem Ende der Beschäftigung. 2009 belaufen sich die Beiträge auf 67,22 bis 480,73 Euro. Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern, kann der monatliche Beitrag herabgesetzt werden.

 

Bereits seit Juli 2007 gilt, dass freiwillig versicherte pflegende Angehörige für einen Zeitraum von längstens 48 Monaten und ab einer Pflegegeldstufe 4 nur die Hälfte ihrer Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssen. Ab Pflegestufe 5 übernimmt dies der Bund.

 

Ab 1. Juli 2009 entfallen die Kosten für eine freiwillige Pensionsversicherung ab Pflegestufe 3 ganz. Die Regelung ist auch nicht mehr auf vier Jahre befristet. Ab dann übernimmt der Bund diese Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge.

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung, wenn der Pflegling Pflegegeld der Stufe 4 oder höher bezieht.

 

 

Trotz der Unterstützung seitens der öffentlichen Hand leiden die meisten pflegenden Angehörigen unter finanziellen Einbußen und gesundheitlichen Schäden. Es würde daher nicht verwundern, wenn die Bereitschaft für den freiwilligen und unbezahlten Pflegedienst in den kommenden Jahren stark abnähme.

 

 

Links:

 

Pflegedaheim.at: Plattform für pflegende Angehörige -> mehr...

 

help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...

 

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger in Oberösterreich (PDF-Formular) -> mehr...

Wie viel kostet die Pflege, wenn ich auf soziale Dienste zurückgreife?

Wie viel kostet die Pflege, wenn ich auf soziale Dienste zurückgreife?

Pflegekosten: Das Pflegegeld reicht nicht aus

 

Pflege im Alter kann teuer sein. Nur die wenigsten können sich eine intensive Pflege  leisten. Das staatliche Pflegegeld ist oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die finanzielle Unterstützung der Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch das Bundessozialamt wird die Situation zwar entschärfen, die Eigenleistung wird trotzdem beträchtlich bleiben.

 

Mit dem Pflegegeld und den Zuschüssen sind Hauskrankenpflegerinnen oder ein Pflegeheimplatz schwer zu finanzieren. Wer, wie die meisten Personen, Pflegegeld der Stufe 2 bezieht (284,30 € im Monat) und somit einen Pflegebedarf von 75 Stunden im Monat hat, dem stehen für eine Pflegestunde nur 3,80 € zur Verfügung, weit weniger als notwendig. Den Rest muss die Familie selbst bestreiten: Entweder pflegen Angehörige den Betroffenen selbst oder sie organisieren eine Fremdpflege durch heimische soziale Dienste oder PflegerInnen, die sie seit dem Auslaufen der Amnestie für illegale Pflegekräfte am 1. Juli 2007 anmelden müssen.

 

Keine Transparenz bei den Pflegekosten

 

Die Leistung, die pflegende Familienangehörige erbringen, lässt sich kaum in Zahlen gießen. Anders bei den sozialen Diensten, die ihre Dienstleistungen am freien Markt anbieten. Hier gibt es eindeutige Preise, allerdings unterscheiden sich diese, je nachdem in welcher Region Österreichs man wohnt.

Das zuständige Bundesland gewährt Förderungen aus der Sozialhilfe, die Höhe der Zuschüsse hängt aber unmittelbar von der Höhe der Kundenbeiträge ab. Das heißt, je mehr die Pflegestunde kostet, desto mehr Förderungen gibt es. Es besteht also für die sozialen Dienste kein Anreiz die Kosten zu senken.

 

Wie viel gefördert wird, hängt von der Einkommenssituation des Betroffenen ab. In Oberösterreich ist der Betrag gestaffelt und orientiert sich an einem Pflegegeldbezug und dem monatlichen Nettoeinkommen des Kunden und seines Lebensgefährten. Eine Betreuungsstunde kostet in Oberösterreich für sozial Schwache mindestens 4,73 Euro (inklusive pauschaliertem Pflegegeldanteil von 3,93 Euro) pro Stunde und für Selbstzahler höchstens 24 Euro (inklusive Pflegegeldanteil), d.h. hier wird ein fixer Pflegegeldanteil von 3,93 Euro eingerechnet, unabhängig davon, wie der Betroffene tatsächlich eingestuft ist. Wie bereits erwähnt stehen bei Pflegestufe 2 nur 3,80 Euro pro Stunde zur Verfügung (3,08 Euro bei Pflegestufe 1, 3,69 Euro bei Pflegestufe 3) (siehe dazu auch Pflegegeld).

 

 

In Salzburg kostet die Betreuung mindestens 40 Euro pro Monat. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus Haushaltseinkommen abzüglich Miete, Betriebskosten und einem fixen Freibetrag von 630,30 Euro für Einzelpersonen und 844,80 Euro für Ehepaare (Stand 2008). Bis 218 Euro sind pro Stunde 2,5 Prozent der Bemessungsgrundlage zu bezahlen, mindestens aber 40 Euro pro Monat, ab 218 Euro drei Prozent. Bezieht der Betroffene Pflegegeld kommen sechs Euro pro Stunde Pflegegeldanteil hinzu. Für SozialhilfeempfängerInnen übernimmt das Land sämtliche Kosten.

 

Sehr kompliziert ist das System in der Steiermark: Die Berechnung der Förderung richtet sich auch hier nach dem Einkommen; der Mindestkostenbeitrag beträgt im steirischen Land für diplomiertes Personal 12,96 Euro (inkl. 6 Euro Pflegegeldanteil), in Graz allerdings nur 9,74 Euro (inkl. 8,14 Euro Pflegegeldanteil). Und wer nicht gefördert wird, muss für eine Betreuungsstunde mit diplomiertem Personal außerhalb von Graz satte 42,26 Euro hinblättern.

 

Kostenbeispiele Oberösterreich

 

Um festzulegen, wie viel der Betroffene für eine Betreuungsstunde selbst aufbringen muss, wird in Oberösterreich eine Bemessungsgrundlage errechnet. Als Ausgangslage dient das monatliche Einkommen/die monatliche Pension. Das 13. und 14. Gehalt werden nicht berücksichtigt. Vom Monatseinkommen werden dann Wohnungsmiete bzw. Wohnkosten sowie Betriebs- und Heizungskosten abgezogen. Zusätzlich werden sämtliche Unterhalte für Kinder und Ehegatten berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Betrag wird dann zur Bemessung der Kostenbeiträge für mobile, soziale Dienste herangezogen. Die Bemessungsgrundlage wird mit dem so genannten "Ausgleichzulagen-Richtsatz für Alleinstehende" (ASVG) verglichen, der 2008 bei 747 Euro im Monat lag. Je mehr die Bemessungsgrundlage diesen Richtsatz übersteigt, desto mehr muss der Betroffene für die Betreuungsstunde zahlen.

 

Die Kostenbeiträge in Oberösterreich sind sozial in zwölf Stufen gestaffelt:

0,80 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage unter dem Richtsatz von 747 Euro liegt

1,60 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 109 Euro übersteigt

2,42 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 218 Euro übersteigt

4,00 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 327 Euro übersteigt

6,01 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 436 Euro übersteigt

8,05 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 545 Euro übersteigt

10,04 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 654 Euro übersteigt

12,03 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 763 Euro übersteigt

14,00 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 872 Euro übersteigt

16,00 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 981 Euro übersteigt

18,04 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 1.090 Euro übersteigt

20,07 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um mehr als 1.090 Euro übersteigt

(Quelle: OÖ Sozialhilfeverordnung 2008)

 

Beispiel 1:

  1.000 € Pension

-    300 € Miete

-    100 € Heizungs- und Betriebskosten

=   600 € Bemessungsgrundlage

 

Da die Bemessungsgrundlage unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz von 747 Euro liegt, zahlt der Betroffene den Mindestsatz von 0,80 Euro (zzgl. 3,93 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.

 

Beispiel 2:

  1.250 € Pension

-    300 € Miete

-    100 € Heizungs- und Betriebskosten

=   850 € Bemessungsgrundlage

 

Die Bemessungsgrundlage liegt über dem Richtsatz von 747 Euro. Der Betroffene zahlt den höheren Satz von 1,60 Euro (zzgl. 3,93 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.

 

Beispiel 3:

  1.500 € Pension

-    300 € Miete

-    100 € Heizungs- und Betriebskosten

=1.100 € Bemessungsgrundlage

 

Die Bemessungsgrundlage liegt über dem Richtsatz von 747 Euro. Der Betroffene zahlt einen Stundensatz von 6,01 Euro (zzgl. 3,93 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.

 

 

Mindest- und Maximalkostenbeitrag für eine Betreuungsstunde mit diplomiertem Pflegepersonal:

 

Bundesland

Mindestbeitrag/Std.

Maximaler Kostenbeitrag/Std.

Oberösterreich

4,73 Euro (inkl. 3,93 Euro Pflegegeldanteil)

24 Euro (inkl. 3,93 Euro Pflegegeldanteil)

Salzburg

mind. 40 Euro pro Monat (SozialhilfeempfängerInnen müssen keine Eigenleistung tragen), zzgl. zahlen PflegegeldbezieherInnen 6 Euro Pflegegeldanteil pro Stunde

25,80 bis 47,10 Euro (je nach Wochentag in Salzburg Stadt),

26,40 bis 48,20 Euro (je nach Wochentag in Salzburg Land)

Steiermark

12,69 Euro (inkl. 6 Euro Pflegegeldanteil)
9,74 Euro in Graz (inkl. 8,14 Euro Pflegegeldanteil)

42,26 Euro (inkl. 6 Euro Pflegegeldanteil); etwas andere Sätze in Graz

 

Quellen: Wirtschaftsuniversität Wien: Nonprofit Organisationen im sozialen Dienstleistungsbereich, Studie Nov. 2004; Land Oberösterreich; Land Salzburg

 

Teures Pflaster Steiermark

 

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass es hier kein einheitliches System gibt. Es kann also vorkommen, dass man für die gleiche Leistung in Graz das Doppelte zahlt als im oberösterreichischen Grieskirchen. Der jeweilige Pflegegeldanteil variiert stark und liegt meist höher, als jener Betrag, der dem Betroffenen durch die oft niedrige Pflegegeldeinstufung für eine Stunde zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass das Pflegegeld der Stufe zwei (284,30 Euro) im steirischen Land bereits nach 47 Stunden Pflege durch diplomiertes Personal aufgebraucht ist, wobei der Pflegebedarf nachweislich bei 75 Stunden liegt.

 

Fazit: Im Durchschnitt kostet die private Versorgung rund um die Uhr zu Hause laut dem Verbrauchermagazin Konsument zwischen 1.500 und 2.000 Euro im Monat, alle Förderungen (ausgenommen Pflegegeld) sowie Ausgaben für Rezeptgebühren, Heilmittel, Fahrten und soziale Dienste eingerechnet. Beträge, die wohl jenseits des Leistbaren sind und die Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. Hat der Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, verringert das die Kosten, aber leider nicht um viel. Denn die meisten PflegegeldbezieherInnen werden in den Stufen eins bis drei eingestuft, auch wenn der Pflegebedarf höher ist, und erhalten somit monatlich zwischen 154,20 und 442,90 Euro.

 

Unterschiedliche Versorgung in den Bundesländern

 

Auch die Versorgung mit sozialen Diensten weist regionale Unterschiede auf: In Wien ist sie – mit Ausnahme der Hauskrankenpflege – am höchsten. In Oberösterreich besteht am meisten Nachholbedarf, weil die Heimhilfe hier erst im Jahr 2002 eingeführt wurde, die z.B. in Wien den größten Anteil an Betreuungsstunden ausmacht. Außerdem bestehen auch deutliche Unterschiede bei der Qualifikation des Betreuungspersonals, vor allem bei der Heimhilfe. Bei der Betreuungsqualität und -intensität hängt es auch davon ab, wo man zu Hause ist. So ist das Niveau der Betreuung, gemessen an Betreuungsstunden pro PatientIn, in Oberösterreich mit 50 Stunden pro Jahr deutlich niedriger als in Wien mit 300 Stunden pro Jahr.
 
(Quellen u.a.: Aktuelle Medienberichterstattung; Konsument; Wirtschaftsuniversität Wien: Nonprofit Organisationen im sozialen Dienstleistungsbereich, Studie Nov. 2004)

 

Links:

 

Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...

 

Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...

 

Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr..

Wie wird die 24-Stunden-Betreuung daheim gefördert?

Wie wird die 24-Stunden-Betreuung daheim gefördert?

Neue Förderrichtlinie für die Pflege daheim

 

Unter dem damaligen Sozialminister Dr. Erwin Buchinger und seinem Amtskollegen Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein wurde die Pflege daheim auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Mit 1. Juli 2007 trat eine Förderrichtlinie für die 24-Stunden-Betreuung in Kraft, die seit 1. Jänner 2008 unbefristet gilt.
 

Ab diesem Zeitpunkt können pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung beantragen. Die Anträge sind an die Landesstellen des Bundessozialamts zu richten. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 nach dem Bundes- oder dem Landespflegegeldgesetz besteht. Die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung für die Pflegestufen 3 und 4 muss ein Facharzt bestätigen. Im Fall einer Demenzerkrankung ist dieser Nachweis vorzugsweise von einer neurologischen oder psychiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses einzuholen. Ab Stufe 5 wird der Betreuungsbedarf „in aller Regel“ vorausgesetzt, wie es seitens des Sozialministeriums heißt.

 

 
Angestellt oder Selbstständig?

 

Die rechtliche Grundlage für die Anstellung einer Pflegekraft in einem Privathaushalt bildet das Hausbetreuungsgesetz (HBeG). Das Betreuungspersonal kann von einem Pflegebedürftigen bzw. einer Angehörigen angestellt werden oder über eine Trägerorganisation. Die Tätigkeit kann unselbstständig oder selbstständig ausgeübt werden. Um Letzteres möglich zu machen, wurde die Gewerbeordnung von 1994 erweitert. Spätestens seit 1. Jänner 2009 müssen Betreuungskräfte eine theoretische Ausbildung nach dem Vorbild der HeimhelferIn absolvieren oder nachweisen, dass sie den Förderwerber mindestens sechs Monate sachgerecht betreut haben. Laut Sozialministerium kommen 80 Prozent der Betreuungskräfte im privaten Umfeld aus der Slowakischen Republik, wo sie auch ausgebildet wurden.

 

Für die Pflegestufen 1 und 2 bedarf es einer Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, ab Stufe drei dürfen Betreuungskräfte aus den alten und neuen EU-Mitgliedsländern sowie aus Malta und Zypern bewilligungsfrei arbeiten, sofern die Geringsfügigkeitsgrenze überschritten wird.

 

Arbeitszeit und Zeiten der Arbeitsbereitschaft werden auf zwei Wochen durchgerechnet und dürfen in diesen 14 Tagen 128 Stunden nicht überschreiten. Die anschließende Ruhezeit muss ebenso lange dauern wie die Arbeitsperiode davor. Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 48 Stunden betragen, sprich 75 Prozent der Normalarbeitszeit. Zehn Stunden pro Tag gelten als Ruhezeiten, drei Stunden als Pausen dazwischen. Wer eine Rund-um-die-Uhr-Unterstützung benötigt, kommt mit einer Betreuungskraft also nicht aus.

 

Der Zuschuss ist ohnehin höher, wenn ein/e Pflegebedürftige/r mehrere Dienstverhältnisse abschließt. In diesem Fall kann er nämlich mit maximal zwölf mal 1.100 Euro an Zuschüssen rechnen. Hat er nur eine Person angestellt, reduziert sich dieser Betrag auf die Hälfte. Liegen Werkverträge mit Selbstständigen vor, zahlt das Bundessozialamt nur 550 Euro bzw. 275 Euro für eine Person. Wer auf Zuwendungen hofft, sollte möglichst vor oder kurz nach Beginn eines Betreuungsverhältnisses um Unterstützung ansuchen. Verträge können relativ kurzfristig wieder gelöst werden - von beiden Seiten zum Ende des Kalendermonats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.

 

Die Straffreiheit für illegal beschäftigte Pflegekräfte und ihre Dienstgeber lief mit 30. Juni 2008 endgültig aus (Rechtssicherheit hierfür schuf das Pflege-Verfassungsgesetz vom Februar 2008). Seither müssen Betreuungskräfte angemeldet werden. Die Versicherungsanstalten dürfen Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend maximal fünf Jahre nachfordern. Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht stellen seit 1. Juli 2008 außerdem Verwaltungsübertretungen dar. Durch die Bemühungen seitens des Sozialministeriums konnten bis Ende 2008 rund 15.000 Betreuungskräfte legalisiert werden.

 

 
Mehr Hilfe bei Demenz

 

Die geförderte Möglichkeit, Betreuungspersonal anzustellen, gibt es ab Pflegestufe 3. Für die Pflege von Demenzkranken, die trotz niedriger Pflegestufe 1 oder 2 einen ständigen Betreuungsbedarf haben, muss eine Bestätigung vom Facharzt eingeholt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es für diese Gruppe nicht. Demenz sei immer noch ein Tabuthema, kritisiert Caritas-Wien-Chef DDr. Michael Landau. Er fordert eine österreichweite Informations-Kampagne zur Enttabuisierung, insbesondere auch der Alzheimer-Krankheit, sowie Maßnahmen zur besseren Früherkennung und Diagnose. In Österreich gibt es derzeit rund 100.000 Demenz-PatientInnen, bis 2050 könnten es 234.000 Personen sein, so die Schätzungen.

 

 

Das Sozialministerium ist dem Wunsch vieler Hilfsorganisationen nachgekommen und hat die Einstufung dieser Personengruppe verbessert. Seit 1. Jänner 2009 gibt es eine Erschwerniszulage von 30 Stunden. Dies bedeutet, dass rund die Hälfte der Betroffenen in eine höhere Pflegestufe kommt. Bessere Einstufung gibt es seither auch für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche – bis zum vollendeten 7. Lebensjahr einen Pauschalwert von 50 Stunden, ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 Stunden. Kinder und Jugendliche mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung erhalten einen Zuschlag von 30 Stunden.

 

 
Einkommensgrenzen und verwertbares Vermögen

 

Die Richtlinie zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflegegeldgesetzes) ist an eine Einkommensgrenze von monatlich 2.500 Euro netto gebunden – unabhängig von der Pflegestufe. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Studien- und Wohnbeihilfe sowie Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften fallen nicht in das anrechenbare Einkommen. Die erwähnte Grenze erhöht sich um 400 Euro für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, um 600 Euro für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten. Die Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung fiel mit 1. November 2008.

 

Das Bundessozialamt hat ein kostenloses Info-Telefon eingerichtet, das Interessierte unter 0800-220303 von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr, kontaktieren können. One-Stop-Shops für Beratungen aus einer Hand wurden in allen Bundesländern eingerichtet.

 

(Quellen: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Caritas, Pressedienste)

 

Links:

Broschüre des Sozialministeriums zur 24-Stunden-Betreuung -> mehr

 

Pflegedaheim.at: Antragsformular für die 24-Stunden-Betreuung, Mustervertrag für die Beschäftigung selbstständiger PflegerInnen in privaten Haushalten, u.v.m. -> mehr... 

 

Anlaufstellen zur Antragstellung: Landesstellen des Bundessozialamts -> mehr...

Pflegeheime: Welche Angebote gibt es und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Pflegeheime: Welche Angebote gibt es und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Pflegeheim: Wenn es daheim nicht mehr geht

 

Alten- und Pflegeheime sind oft der letzte Ausweg für Familien, die eine Rundum-Versorgung zuhause nicht mehr gewährleisten können. Das kann schnell der Fall sein, wenn alle Familienmitglieder berufstätig sind oder nicht genügend Angehörige zur Verfügung stehen. Die Entscheidung für ein Pflegeheim fällt vielen Familien nicht leicht, und die Heimkosten stellen die Betroffenen vor zusätzliche Probleme.

 

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann, weil die Angehörigen überfordert oder berufstätig sind, wird ein Pflegeheimplatz in Erwägung gezogen. Die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt immer freiwillig, das heißt, niemand kann gegen seinen Willen in ein Heim „abgeschoben“ werden. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist prinzipiell nur für die Dauer der Pflegebedürftigkeit möglich, unter Umständen kann der Patient wieder nach Hause zurückkehren. Oft bleibt der Patient allerdings – vor allem im hohen Alter – ein Pflegefall. Manche Altenheime verfügen über Pflegestationen, wo pflegebedürftige Heimbewohner betreut werden können.

 

Große und kleine Häuser

 

Pflegeheime gibt es in Form von öffentlichen, konfessionellen und privaten Einrichtungen. Neben groß dimensionierten Pflegeheimen mit bis zu 600 Pflegeplätzen gibt es auch viele kleine Heime (20 Plätze), die allerdings oft die strengen Auflagen nicht erfüllen müssen. In vielen Pflegeheimen besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige können für ein paar Wochen untergebracht werden – etwa nach einem Spitalsaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen.

 

Unterschiedliche Kosten

 

Heimkosten können ganz unterschiedlich hoch sein und sind von mehreren Faktoren abhängig – beispielsweise in welchem Bundesland sich das Heim befindet und ob es öffentlich oder privat geführt wird. In der Regel setzen sich die Heimkosten aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag je nach Pflegebedürftigkeit zusammen. Dabei wird die Höhe und Einstufung des Pflegegeldes berücksichtigt. Für einen Platz in einem öffentlichen Pflegeheim wird ein Tagsatz festgelegt. Um diese Kosten zu decken werden in der Regel maximal 80 Prozent der Pension und 80 Prozent des Pflegegeldes herangezogen.

 

Ausgehend von einer Durchschnittspension von 947 Euro im Monat und der gängigsten Pflegegeldstufe 2 (284,30 Euro/Monat) bedeutet das einen monatlichen Heimkostenbeitrag von insgesamt rund 985 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen in der Regel aber höher. Außerdem sind in privaten Häusern die Tagsätze oft erheblich höher als in öffentlichen Einrichtungen.

 

Wie sieht die Finanzierung aus?

 

Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes kann sowohl das Einkommen bzw. die Pension inklusive Pflegegeld als auch vorhandenes Vermögen herangezogen werden. Sollte beides nicht ausreichen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss aus der Sozialhilfe des zuständigen Bundeslandes. Dem Betroffenen bleibt ein Teil der Pension (20 Prozent sowie 13. und 14. Auszahlung) und des Pflegegeldes (20 Prozent) als Taschengeld. Springt die Sozialhilfe ein, versucht sie die Ausgaben zurückzuholen: Dann werden die Ehegatten oder andere Familienangehörige zur Kasse gebeten. In der Steiermark wird deren Vermögen nicht angetastet.

 

Oberösterreich

 

Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung listet 114 Alten- und Pflegeheime auf. Insgesamt stehen zurzeit 11.600 Plätze zur Verfügung. Der überwiegende Teil ist in öffentlicher Hand, die restlichen Heime werden von Non-Profit-Organisationen (Caritas, Diakonie etc.) oder gewinnorientiert betrieben. Die Pflegeplätze stehen grundsätzlich allen OberösterreicherInnen zur Verfügung, wobei die Versorgung der Region vorrangig ist. Laut einer aktuellen Erhebung des Amts der oberösterreichischen Landesregierung ist das Durchschnittsalter der BewohnerInnen in den vergangenen 14 Jahren deutlich gestiegen und beträgt derzeit 83,1 Jahre. Während er Anteil der Unter-75-Jährigen zwischen 1994 und 2008 von 19,3 Prozent auf 15,6 Prozent zurückgegangen ist, schnellte jener der Über-85-Jährigen von 38,1 Prozent auf 45 Prozent hoch.

 

 

Alten- und Pflegeheime in OÖ, freie Plätze und sonstige Angebote -> mehr...

 

 

Kostenbeispiele

 

 

Oberösterreich

 

In den öffentlichen Seniorenzentren in Linz, z.B. im Spallerhof, liegt der Tagsatz zwischen 55,73 und 60,46 Euro – je nach Unterbringung. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 1.695 bis 1.839 Euro. Bei der Kurzzeitpflege kommen zehn Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Ähnlich sieht es im privaten Altenheim Rudigier der Kreuzschwestern in Linz aus: Bei einem Tagsatz von 60,62 Euro (inkl. zehn Prozent MwSt.) kommt man hier auf 1.844 Euro.

 

Im Sonnenhof am Linzer Freinberg muss man etwas tiefer in die Tasche greifen: Bei einem Tagsatz von 71,86 Euro (inklusive MwSt.) zahlt man für ein Einzelzimmer im Monat knapp 2.186 Euro. Im privaten Seniorenwohnheim St. Bernhard in Engelhartszell kostet das Einzelzimmer täglich 74,42 Euro (inkl. MwSt.) Euro, das sind 2.264 Euro im Monat. Das Zweibettzimmer kommt auf 1.968 Euro.

 

Zusätzlich verrechnen die Seniorenheime 80 Prozent des Pflegegeldes plus zehn Prozent Mehrwertsteuer: Bei Pflegestufe 2 sind dies 250,18 Euro.

 

Wesentlich günstigere Alternativen stellen betreute Wohneinrichtungen dar. Die Caritas führt in Oberösterreich zurzeit 20 Häuser mit rund 300 betreuten Wohnungen. Die 50 Quadratmeter großen Wohnungen kosten zwischen 200 und 250 Euro inklusive Betriebskosten. Je nach Einkommen kann Wohnbeihilfe bezogen werden. Heizung und Strom werden gesondert verrechnet. Die monatliche Betreuungspauschale beträgt 55 Euro (Stand 2008). In jeder Wohnung ist eine Notrufhilfe fix installiert, die mit weiteren 18,17 Euro zu Buche schlägt. Insgesamt fallen also 273,17 und 323,17 Euro an (exklusive Heizung und Strom).

 

 

Salzburg

 

In Salzburg stehen 73 Alten- und Pflegeheime mit 5.200 Betten zur Verfügung, auch hier ist der Großteil in öffentlicher Hand. Bis auf die Landespflegeanstalt Mülln werden alle öffentlichen Einrichtungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden betrieben.

 

 
Eine Auflistung der Seniorenpflegeheime sowie Kontaktdaten bietet Salzburg auf der offiziellen Website des Landes -> mehr...

 

 

Steiermark

 

In der grünen Mark gibt es derzeit 187 Alten- und Pflegeheime, darunter befinden sich viele kleine Einrichtungen mit unter zehn Betten. Die öffentliche Hand bietet vier Landespflegeheime, zwölf Bezirkspensionistenheime und eine Reihe von Stadt- und Gemeindeheimen an.

 

In der Steiermark besteht ein Rechtsanspruch auf einen Pflegeheimplatz im Rahmen eines vorgeschriebenen Tagsatzes. In der so genannten Tagsatzobergrenzenverordnung sind die Obergrenzen für Leistungsentgelte bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen festgelegt. Außerdem können sich die Patienten aussuchen, in welchem steirischen Heim sie untergebracht werden wollen. Dabei kann es sich auch um ein privat geführtes Haus handeln, solange es nach dem Pflegeheimgesetz genehmigt ist.

 

Sozialserver des Landes Steiermark: Hier finden Sie Alten- und Pflegeheime sowie freie Pflegeplätze -> mehr...

 

(Quellen u.a.: Aktuelle Medienberichterstattung; Konsument; Land Salzburg; Land Oberösterreich; Land Steiermark; Gewinn 09/05; Wirtschaftsuniversität Wien: Nonprofit Organisationen im sozialen Dienstleistungsbereich, Studie Nov. 2004)

 

 

TIPP:

besthelp.at: Hier können Sie österreichweit nach Alten- und Pflegeheimen suchen -> mehr...

 

 

Pflegeheime: Welchen Kostenanteil muss ich als Angehöriger übernehmen?

Pflegeheime: Welchen Kostenanteil muss ich als Angehöriger übernehmen?

Regress auch an den Kindern

 

Zur Kostendeckung eines Pflegeheimplatzes kann auf die Unterhaltspflicht von Ehepartnern zurückgegriffen werden. Kinder sind prinzipiell für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Nach Wien, Salzburg, Ober- und Niederösterreich fiel aber im Jänner 2009 auch in den restlichen Bundesländern die Ersatzpflicht für Kinder. In der Steiermark, in Niederösterreich und Kärnten werden auch die Ehepartner nicht mehr zur Kasse gebeten.

 

Die Regelungen sind sehr unterschiedlich und damit für Laien höchst undurchschaubar. Rudolf Hundstorfers Vorgänger im Sozialministerium, Dr. Erwin Buchinger, forderte daher eine bundesweite Vereinheitlichung der Regressforderungen. Ohne Selbstbehalt werde es aber nicht gehen, meinte er.

 

Achtung bei Schenkungen

 

Worauf allerdings sehr wohl zurückgegriffen werden kann, sind Schenkungen, die innerhalb der letzten Jahre vor Heimaufenthalt gemacht wurden. Liegenschaften etc. sollten daher möglichst früh weitergegeben werden. Heikel ist es auf jeden Fall dann, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung bereits mit einer Pflegebedürftigkeit des Schenkenden gerechnet werden musste. Dann kann der Sozialhilfeträger den Übergabe- oder Schenkungsvertrag anfechten.

 

 

Für die Bemessung der Ersatzpflicht werden das Nettoeinkommen der Angehörigen abzüglich Lebenshaltungskosten, Unterhaltsleistungen und besondere Aufwendungen herangezogen.

 

Regress an den Angehörigen:

 

Bundesland

Ersatzpflicht des Ehepartners in % der BMG*

Ersatzpflicht der Kinder

Grundbücherliche Sicherstellung von Liegenschaften

Rückgriff auf Schenkungen

Oberösterreich

33-40 %

keine

ja

5 Jahre vor Hilfeleistung

Salzburg

35 bzw. 40 %

keine

ja

5 Jahre vor, während und nach der Hilfeleistung

Steiermark

keine

keine

bis zum 1. November 2008 entstandene Forderungen bleiben eingetragen

3 Jahre vor, während und nach der Hilfeleistung

 

*) BMG=Bemessungsgrundlage=anrechenbares Einkommen (Nettoeinkommen abzüglich Wohnkosten, Unterhaltsleistungen, besondere Aufwendungen, tw.auch Lebenserhaltungskosten

 

Bis zu einer gewissen Höhe bleibt das Vermögen der KlientInnen bei stationärer Pflege unangetastet. Die Vermögensgrenze liegt mit 3.000 Euro in Wien am niedrigsten, mit 10.000 Euro in Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg am höchsten

 

Vermögensgrenzen bei stationärer Pflege

 

Bgld.

Ktn.

Szbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

4.000 Euro

7.350 Euro

10.000 Euro

7.300 Euro

10.000 Euro

7.000 Euro

4.000 Euro

10.000 Euro

3.000 Euro

 

 Quellen: Aktuelle Medienberichterstattung; Land Salzburg; Land Oberösterreich; Land Steiermark; Gewinn 09/05

 

Kann ich mich persönlich in Zukunft auf eine Pflege im Alter verlassen?

Kann ich mich persönlich in Zukunft auf eine Pflege im Alter verlassen?

Pflegebedarf: Droht der Pflegenotstand?

 

Pflege ist ein zentrales Thema der Zukunft. Aufgrund der zunehmenden Überalterung droht das System in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu kollabieren, warnen Experten. Offen ist vor allem, ob sich die Betroffenen die Kosten für die Pflege zuhause leisten können.

 

Der Bedarf an häuslicher Pflege oder einem Platz im Pflegeheim steigt parallel zur Überalterung unserer Gesellschaft. Laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger bezogen im Juli 2008 rund 345.000 Personen Pflegegeld vom Bund. 59.500 weitere ÖsterreicherInnen bezogen 2006 Pflegegeld von den Ländern. Das Sozialministerium bezieht sich hier auf einen Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge. Laut Sozialministerium betrugen die Ausgaben des Bundes seit Einführung des Bundespflegegeldgesetzes am 1. Juli 1993 20,7 Milliarden Euro, die der Länder etwa vier Milliarden.

 

Seit 1993 hat sich die Zahl der PflegegeldbezieherInnen um rund 30 Prozent erhöht. Jeder Zweite ist über 80 Jahre alt. Der Frauenanteil liegt bei mehr als zwei Drittel, was sich durch die höhere Lebenserwartung erklärt.

 

Vor einem Kollaps spätestens 2025 warnt das Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo): Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension sind und immer weniger Pflegende zur Verfügung stehen, wird es eng. Das Wifo rechnet bis 2025 mit einer Verdoppelung der Pflegebedürftigen und somit doppelt so hohen Ausgaben für das Pflegegeld. Dies sei schlichtweg unfinanzierbar.

 

 
PflegegeldbezieherInnen (ohne Opferfürsorge und Landeslehrer)

 

Pflegegeldstufe

Bund

Länder

Stufe 1

75.202

12.155

Stufe 2

117.381

18.649

Stufe 3

56.564

11.283

Stufe 4

52.831

7.679

Stufe 5

27.444

4.694

Stufe 6

9.740

3.172

Stufe 7

6.017

1.863

Gesamt

345.179

59.495

 

(Quellen: Bund - Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Juli 2008; Länder-Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2006)

 

Von diesen Entwicklungen sind alle Regionen Österreichs betroffen. Für Oberösterreich rechnet die Statistik Austria mit rund 511.800 Über-60-Jährigen bis zum Jahr 2050. Das sind etwa 35,3 Prozent der Landesbevölkerung. In Salzburg werden 194.800 über 60 Jahre alt sein (34,8 Prozent). In der Steiermark liegt der Anteil bei knapp 37 Prozent (432.100 Personen). Laut einer Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zum Thema „Nonprofit Organisationen im sozialen Dienstleistungsbereich“ beziehen in Oberösterreich 17 Prozent der Über-60-Jährigen Pflegegeld (Rechnet man diesen Wert hoch, dann kommt man im Jahr 2050 auf über 87.000 pflegebedürftige OberösterreicherInnen), in Salzburg sind es 18 Prozent. Die Steiermark nimmt mit knapp 22 Prozent älteren Menschen über 60 Jahren Platz zwei im bundesweiten Vergleich ein – hinter dem Spitzenreiter Kärnten (27 Prozent).

 

Pflege findet großteils zuhause statt

 

80 Prozent der PflegegeldbezieherInnen werden von Angehörigen oder privaten Helfern betreut. Der Großteil sind Frauen. Nur 15 Prozent sind in Pflegeheimen untergebracht. Laut Diakonie Österreich nehmen die restlichen fünf Prozent eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch.

 

Viele Betroffene und Angehörige haben sich von illegalen PflegerInnen aus Osteuropa unterstützen lassen. Nur so war es in der Vergangenheit möglich, eine intensive Betreuung zu gewährleisten, ohne an den Rand des finanziellen Ruins zu schlittern. Um diese unhaltbare Situation in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung eine Förderrichtlinie zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung erarbeitet, die am 1. Juli 2007 in Kraft trat. Im Sozialministerium geht man davon aus, dass Ende 2008 15.000 Betreuungskräfte legalisiert werden konnten. Zur Sicherung der Qualität müssen Pflegekräfte spätestens ab 1. Juli 2008 eine theoretische Ausbildung nachweisen, die jener von Heimhelfern entspricht. Dies ist eine der Voraussetzung, um in den Genuss einer Förderung für die Pflege daheim zu kommen.

 

Studie aus Oberösterreich

 

In Oberösterreich gab es zu Beginn des Jahres 2008 insgesamt 65.711 Personen, die Pflegegeld vom Bund (56.928 Personen) oder vom Land (8.783 Personen) bezogen haben. 34 Prozent der PflegegeldbezieherInnen sind in Stufe zwei eingestuft.

 

2006 hat das oberösterreichische Sozialressort eine Untersuchung beauftragt, um die konkreten Einstellungen der 60- bis 90-jährigen Bevölkerung zum Thema „Pflege und Betreuung“ zu erforschen. Auftragnehmer war das Sora-Institut (Institute for Social Research and Analysis). Ein Großteil der befragten 800 OberösterreicherInnen kennt die Angebote für Pflegebedürftige.

 

Jene Teilnehmer, die selbst pflegebedürftig sind, bewerteten vor allem Essen auf Rädern, mobile Altenpflegedienste und die Rufhilfe besonders positiv. Allerdings gaben zwischen 34 und 62 Prozent der UmfrageteilnehmerInnen gar kein Urteil über die einzelnen Angebote ab. Dies zeige klar, „dass dieses Thema für einen großen Teil der älteren Menschen überhaupt kein Thema ist“, sagt Landesrat Josef Ackerl bei der Präsentation der Studie im Jänner 2007. Verwunderung löst in ihm auch aus, wie wenige sich für den Fall einer persönlichen Pflegebedürftigkeit bereits informiert haben. Ackerl: „Ob der Grund dafür mangelndes Problembewusstsein oder einfacher Optimismus sei – nach dem Motto: mich wird’s schon nicht treffen“, ließe sich schwer sagen.

 

Befragt danach, wie sie im Bedarfsfall gepflegt werden möchten, gaben je 51 Prozent „mobile Altenpflegedienste“ oder „daheim von Verwandten“ als sehr wünschenswert an. 42 Prozent bevorzugen betreubares Wohnen. Der Möglichkeit daheim, von einer Pflegekraft unterstützt zu werden, kann nur ein Drittel der Befragten besonders viel abgewinnen. Und gar nur 27 Prozent halten Alten- und Pflegeheime für besonders wünschenswert. Außerdem glauben nur 20 Prozent der Umfrageteilnehmer, dass sie sich einen solchen Platz überhaupt leisten könnten.

 

Laut EU-Umfrage „Health and Long Term Care“ glauben sogar 75 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen, dass pflegebedürftige Menschen am besten zuhause mit Unterstützung der Familie oder professioneller Pflege aufgehoben sind. Nur zehn Prozent ziehen die Betreuung in einem Heim vor. Mit den zu erwartenden Pflegekosten hat die Hälfte der ÖsterreicherInnen ein Problem.

 

Um den Betroffenen unter die Arme zu greifen, wurde mit 1. Jänner 2009 sowohl das Bundespflegegeld als auch das der Länder erhöht. Je nach Pflegestufe erhalten BezieherInnen jährlich zwischen 70,80 Euro (in Stufe eins) und 1.124,40 Euro (in der höchsten Stufe) mehr Pflegegeld. Darüber hinaus werden für schwer geistig oder psychisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie DemenzpatientInnen ab dem 15. Lebensjahr Erschwerniszuschläge von 30 Stunden pro Monat berücksichtigt. Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten siebten Lebensjahr bekommen zusätzliche 50 Stunden zuerkannt, ab dem siebten Lebensjahr sind es 75 Stunden. Aufgrund dieser Einstufungsverordnung erwartet man im Sozialministerium, dass sehr viele Betroffene von einer höheren Pflegestufe profitieren werden.

 

(Quellen: aktuelle Medienberichterstattung sowie die im Text zitierten Organisationen)

 

 

 Links:

 

help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...

 

Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Informationen über Pflegevorsorge -> mehr...

 

Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...

 

Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...

 

Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr...

 

Welches Produkt bietet die Oberösterreichische?

Welches Produkt bietet die Oberösterreichische?

Die Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung:

 

Die Oberösterreichische Versicherung bietet seit knapp drei Jahren das Angebot einer Pflegeversicherung, die als Zusatzversicherung zu einem umfassenden Versicherungspaket zur Altersvorsorge (->private Pflegevorsorge) aber auch als reine Risikoabsicherung abgeschlossen werden kann und im Pflegefall eine lebenslange fixe Rentenzahlung erbringt. Die Pflegeversicherung deckt damit jene Zusatzkosten ab, die durch das staatliche Pflegegeld immer weniger abgedeckt werden können.

 

Die Oberösterreichische war einer der ersten Anbieter in Österreich, der eine Pflegeversicherung auf dem Markt brachte.

 

Die Pflegeversicherung kann von 15. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden und kann in Bezug auf die Prämienzahldauer und die Höhe der Rente auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmer abgestimmt werden. Wie auch bei der Pensionsvorsorge, gilt auch bei der Pflegeversicherung: Je früher damit begonnen wird, desto günstiger!

 

Auch Einmalerlag möglich!

 

Hier finden Sie noch weitere Details zur Pflegeversicherung

 

Ihr Keine Sorgen Berater berät Sie gerne persönlich über die Leistungen der Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung. -> Terminvereinbarung

 

Welche Vorteile bietet gerade dieses Produkt gegenüber jenen der Mitbewerber?

Welche Vorteile bietet gerade dieses Produkt gegenüber jenen der Mitbewerber?

 

Welche Vorteile bietet Ihnen der Abschluss einer Pflegeversicherung bei der Oberösterreichischen?

 

Die derzeit angebotenen Produkte sind äußerst unterschiedlich und deshalb schwer vergleichbar. Wir haben Ihnen zusammengefasst, worauf Sie beim Abschluss einer Pflegeversicherung achten und warum Sie sich gerade für das Produkt der Oberösterreichischen entscheiden sollten:

 

  • Bei den Angeboten zur privaten Pflegevorsorge gibt es erhebliche Unterschiede in der Definition der Pflegebedürftigkeit, dh. ab wann tatsächlich gezahlt wird. Die Oberösterreichische richtet sich die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nach dem, ob gewisse Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) wie An- und Auskleiden oder das Einnehmen von Mahlzeiten noch ohne Hilfe einer zweiten Person verrichtet werden können. Dies entscheidet ein ärztliches Gutachten. So kann jemand nach dieser Definition pflegebedürftig sein, auch wenn er nach staatlicher Pflegestufe nicht als solches eingestuft ist.

 

ANMERKUNG: Die Unabhängigkeit gegenüber der staatlichen Einstufung wird in Zukunft immer bedeutender, ist doch angesichts der zunehmenden Finanzierungsproblematik des Pflegesystems eine immer strengere Bewertung zu erwarten.

 

  • Bei manchen Anbietern richtet sich die Höhe der Auszahlung der Leistung nach dem Pflegestufen des Bundespflegegesetzes und dem gewählten Tarif, während die Oberösterreichische eine Fixleistung unabhängig von der Pflegestufe garantiert.
  • Zu beachten ist weiters die Wartezeit für den vollen Versicherungsschutz nach Abschluss der Pflegeversicherung. Diese ist je nach Versicherer anders definiert. Die Oberösterreichische bietet nach drei Monaten vollen Versicherungsschutz.
  • Unterschiede gibt es auch bei der Prämienzahlung im Leistungsfall. Bei der Oberösterreichischen endet sofort ab Eintritt des Pflegefalles die Prämieneinzahlung.
  • Ein Vorteil der privaten Pflegeversicherung der Oberösterreichischen liegt auch darin, dass die Dauer der Prämieneinzahlung und die Rentenhöhe frei wählbar sind und somit auf die individuelle Situation des Versicherungsnehmers abgestimmt werden kann.

 

Vorübergehende Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen des Keine Sorgen Schutzengelprogramms gibt es ab nur 2,50 Euro zusätzlich im Monat auch die "Alltagshilfe" im Falle der vorübergehenden Pflegebedürftigkeit. Diese übernimmt nach einem Knochenbruch oder einer Operation das Einkaufen , Kochen, Putzen etc.

 
Wie viel Sie diese umfassende Vorsorge kosten wird? Hier ein paar Beispiele dazu!

Monatliche Prämieneinzahlung (längstens bis zum 85. Lebensjahr) bei einer fixen lebenslänglichen Rentenleistung von monatlich 1.000 Euro ab Eintritt des Versicherungsfalles:

Mann

 30 Jahre:

 EUR 11,38

Frau

 30 Jahre:

 EUR 25,18

Mann

 40 Jahre:

 EUR 16,31

Frau

 40 Jahre:

 EUR 35,78

* Die Inhalte und der Aufbau dieses Infoportals der Oberösterreichischen Versicherung basieren auf umfassender Recherche und unter möglichst breiter Einbindung aller wesentlichen Fragestellungen zum Thema Pflege. Die Seiten werden laufend aktualisiert, sobald es neue Entwicklungen in diesem Bereich geben wird. Die Seite dient der Information, die Oberösterreichische Versicherung übernimmt aber keine Haftung für die gebotenen Inhalte.