Nehmen wir an Du bist auf Urlaub in Paris. Beim Sightseeing mit dem Fahrrad fährst Du unabsichtlich einen Spaziergänger um und verletzt ihn. Droht er mit Klage übernimmt die Oberösterreichische, die an Dich gestellten Schadenersatzansprüche - weltweit.

Alle Details dazu erfährst Du hier: