Als E-Bike gilt ein Elektrofahrrad oder E-Mountainbike bis 25 km/h und einer Leistung bis 600 Watt, ohne behördliches Kennzeichen.
Sie schätzen bereits die Vorteile eines E-Bikes, sind jederzeit mobil und kombinieren sportliche Aspekte mit nachhaltigem Umweltdenken. Natürlich möchten Sie auch den optimalen Schutz für die damit zusammenhängenden Risiken genießen.
Mit der DaHeim© Haushaltversicherung der Oberösterreichischen haben Sie bereits eine Basis-Haftpflichtversicherung für Ihre E-Bike-Benutzung. Über diese Grunddeckung hinaus haben wir eine innovative, punktgenaue Kaskoversicherung für Ihr E-Bike entwickelt, die zusätzlich mit einem Haftpflichtschutz ergänzt wird.
Sie genießen Versicherungsschutz in folgenden Schadenssituationen:
... Sie fahren wie jeden Tag mit Ihrem E-Bike in die Arbeit und sichern es ordnungsgemäß ab. Während Sie sich wieder auf den Nachhauseweg machen möchten, stellen Sie fest, dass Ihnen Ihr E-Bike entwendet wurde. In diesem Fall ist die Oberösterreichische Versicherung für Sie da.
Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl. Informationen dazu erhalten Sie in unseren Besonderen Bedingungen KA004-12 sowie bei Ihrem Keine Sorgen Berater.
In der E-Bike Haftpflichtversicherung sind Sie ergänzend zu Ihrer Haushaltsversicherung mit einer Pauschalversicherungssumme von EUR 9 Mio. abgesichert. Die Haftpflichtversicherung gilt, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag ein Leistungsanspruch geltend gemacht werden könnte.
... Sie unterschätzen Ihre Geschwindigkeit und verursachen einen Unfall mit Ihrem E-Bike. Der Unfallgegner stellt Schadenersatzansprüche. Zum Glück machen Sie sich mit der InFahrt© E-Bike Versicherung keine Sorgen, denn diese ersetzt begründete Ansprüche und schützt Sie bei unbegründeten Ansprüchen des Unfallgegners.
Sie möchten Ihr E-Bike mit einem Listenpreis von EUR 2.000,- versichern. Sie genießen vollen Versicherungsschutz in der Kasko um nur EUR 155,60/Jahr sowie in der Haftpflichtversicherung um nur EUR 22,20/Jahr.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie.
Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie
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