Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen zu jeder Zeit treffen. Viele denken sich "Mir wird schon nichts passieren". Aber was, wenn doch? Es genügt schon eine kleine Unachtsamkeit im Alltag, wie ein Skiunfall, und das gewohnte Leben ändert sich gravierend.

 

Die Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung AG garantiert Ihnen, falls Sie eines Tages pflegebedürftig werden, für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine Rente.

Ihre Vorteile mit der Pflegeversicherung der Oberösterreichischen:

  • Sie bestimmen die Dauer Ihrer Prämieneinzahlung oder sorgen mit einer Einmalprämie bereits lebenslang vor.
  • Leistung auch bei diagnostizierter schwerer Demenz.
  • Individuelle Rentenhöhe bis zu EUR 3.000,- im Monat.
  • Rente bei Pflegebedürftigkeit.
  • Die Rentenzahlung erfolgt nach einer klaren Definition unabhängig von der gesetzlichen Pflegestufe.
  • Beste Pflegevorsorge zur Erhaltung der Lebensqualität.
  • Pflegebedürftigkeit droht auch im sehr hohen Alter. Genau für diesen Fall können Sie bereits jetzt vorsorgen.
  • Schutz Ihrer Familie vor Pflegekosten.
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Umstieg vom Grundschutz in den Komfortschutz bis zum 40. Lebensjahr und erworbene Ansprüche werden angerechnet.

 

Die Details zum Produkt

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

 

Pflegebedürftigkeit, im Sinne der privaten Pflegevorsorge liegt vor, wenn je nach gewähltem Versicherungsmodell eine bestimmte Anzahl von Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht ohne Hilfe einer anderen Person verrichtet werden kann:

  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Verrichten der Notdurft  

 

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer gegeben sein und voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (vom Arzt prognostiziert).  

Wählen Sie aus 2 Modellen

Wählen Sie aus 2 Modellen

 

Modell Grundschutz

Im Modell Grundschutz liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn 5 der 6 Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne die Hilfe einer anderen Person verrichtet werden können. Bei Vorliegen von zumindest schwerer Demenz liegt unabhängig von der Ausübung der Grundverrichtungen immer Pflegebedürftigkeit vor.

 

Modell Komfortschutz

Im Modell Komfortschutz liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn zumindest 3 der 6 Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne die Hilfe einer anderen Person verrichtet werden können, wobei

  •  50 % der vereinbarten monatlichen Pflegerente geleistet werden, wenn 3 von 6,
  • 75 % der vereinbarten monatlichen Pflegerente geleistet werden, wenn 4 von 6 und
  • 100% der vereinbarten monatlichen Pflegerente geleistet werden, wenn zumindest 5 von 6

Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ohne die Hilfe einer anderen Person verrichtet werden können. Bei Vorliegen von zumindest mittelschwerer Demenz liegt unabhängig von der Ausübung der Grundverrichtungen immer Pflegebedürftigkeit vor.

 

So sind Sie im Fall des Falles geschützt!

Womit kann ich im Pflegefall rechnen?

Ein heute 30-jähriger ist bei der Oberösterreichischen beispielsweise schon um € 20,97 im Monat pflegeversichert (Modell Grundschutz). Damit bekommt er im Pflegefall monatlich € 1.000,-. Diese Summe leistet einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung der tatsächlich anfallenden Pflegekosten.  

„Eine Prämie - eine Sorge weniger“         

Ein heute 60-jähriger ist bei der Oberösterreichischen beispielsweise mit einer Einmalprämie von € 13.308,60 lebenslang pflegeversichert (Modell Grundschutz). Damit bekommt er im Pflegefall monatlich € 1.000,-.

Es kann jeden treffen!

Der 30-jährige Gernot K. erlitt bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung. Seither ist er ein Pflegefall und wurde vom Staat auf die Pflegestufe 4 eingestuft (monatlich € 632,70). Da er fünf von sechs angeführten Tätigkeiten des Alltags nicht selbstständig verrichten kann, erhält er mit der Pflegeversicherung jedoch die volle vereinbarte Leistung und macht sich zumindest finanziell Keine Sorgen.

Die Familie leidet mit ...

Die 73-jährige Witwe Martha S. ist seit ihrem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Und hat darüber hinaus mit den Kosten für ihre Pflege zu kämpfen: € 2.000,- monatlich, Arzneimittel nicht eingerechnet. Hinzu kommen noch ca. € 360,- für Wohnungsmiete sowie Anschaffungen des täglichen Bedarfs. Mit knapp € 800,- Pension und € 859,30 Pflegegeld der Stufe 5 ergibt das eine finanzielle Lücke  von fast € 700,- im Monat. Noch gleicht sie das über ihre Ersparnisse aus, danach wird ihre Tochter sie finanziell unterstützen müssen. Zu ihrer Zeit gab es noch keine Möglichkeit vorzusorgen, heute gibt es die Pflegeversicherung.

  

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie und Ihre Familie.


Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie

Zusatzinfo-Download

ImLeben.pdf

ImLeben_Jugend.pdf