ZumGlück©

Der Keine Sorgen Unfallschutz für Beruf und Freizeit

Mit der ZumGlück Unfallversicherung erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wenn Sie infolge eines Unfalles auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Je höher die Funktionseinschränkung, desto höher der ausbezahlte Betrag! 

Ihre Vorteile mit der ZumGlück© Unfallversicherung

 
Finanzielle Unterstützung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen:

  • bei Dauerinvalidität, wenn Sie nach einem Unfall durch Ihre dauerhafte körperliche Beeinträchtigung unter Umständen erhöhte Ausgaben tätigen müssen (z.B. Haus- oder Wohnungsumbau)
  • bei Unfallbergung (z.B. Hubschrauberbergung nach Alpinunfällen)
  • für die Anschaffung von Heilbehelfen (z.B. erstmaliger Zahnersatz, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen)
  • bei kosmetischen Operationen, wenn Ihr äußeres Erscheinungsbild nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist

 

 

Prämienfrei mitversichert

Prämienfrei mitversichert

  • Knochenbruch: einmalige Entschädigung von EUR 365,- ab einer einfachen Versicherungssumme für Dauerinvalidität von EUR 75.000,-
  • Urlaubsklausel: Deckung auch für gefährliche Sportarten, wenn sie nicht Hauptzweck der Reise sind. Maximale Versicherungsleistung EUR 250.000,-
  • Dauerinvalidität durch Zeckenbiss oder Kinderlähmung: Versicherungsschutz für die Folgen der Kinderlähmung und der durch Zeckenbiss übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose im Rahmen der vereinbarten einfachen Versicherungssumme für Dauerinvalidität und Unfalltod, maximal jedoch EUR 73.000,-
  • Tauchunfälle bis 40 m (bei entsprechender Ausbildung)
  • Klettern bis Schwierigkeitsgrad VI
  • Herzinfarktrisiko
  • Erfrierungen nach Unfall
  • Nahrungsmittelvergiftung
  • Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen



Zwei Modelle: – Sie haben ZumGlück die Wahl!

 

Basisschutz 300

  • Ihre Basisabsicherung, die Sie unterstützt, wenn wirklich etwas passiert!
  • Progression (300%): Dies bedeutet, dass die Leistung je nach Grad der Invalidität (Funktionseinschränkung) progressiv ansteigt – bis zu 300 %!
  • Günstige Prämie, die auch für den kleinen Geldbeutel leistbar ist

 

Superschutz 500

  • Ihr Rundum-Schutz, der bei großen Schäden bis zur fünffachen Leistung absichert und auch schon bei kleineren Dauerschäden leistet.
  • Progression (500%): Ab einem Invaliditätsgrad von 75 % wird die Invaliditätsleistung verfünffacht!
  • Bereits bei kleineren Dauerschäden (ab 25 % Invalidität) wird Ihre Leistung verdoppelt
  • Unfallrente: Volle Leistung bereits ab 35% Dauerinvalidität möglich!

Die Details zum Produkt

Unfallinvalidität

Unfallinvalidität

Bei Funktionseinschränkung eines Körperteiles infolge eines Unfalles wird eine der Gliedertaxe und der Beeinträchtigung entsprechende Invaliditätsleistung erbracht.

Unfalltod

Unfalltod

Stirbt der Versicherungsnehmer unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, wird die Versicherungssumme fällig.

Unfallrente

Unfallrente

Wahlweise ab 35% (nicht möglich bei Basisschutz 300) oder 50 %Dauerinvalidität wird die vereinbarte Rente für die versicherte Person monatlich über 30 Jahre erbracht. Die Garantiezeit (für versorgungspflichtige Hinterbliebene) beträgt 20 Jahre vom Unfalltag an gerechnet.


Jetzt NEU: Kinderunfallrente mitversicherbar!

Spitalgeld (Superschutz 500)

Spitalgeld (Superschutz 500)

Wird für jeden Tag in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung erbracht - max. für 365 Tage innerhalb von 4 Jahren.

Taggeld (Superschutz 500)

Taggeld (Superschutz 500)

Wird für jeden Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf erbracht - max. für 365 Tage innerhalb von 4 Jahren.

Unfallkosten

Unfallkosten

Bestehend aus Heilkosten (für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bzw. erstmaligen Zahnersatz sowie erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen), Bergungskosten (inkl. Rettung aus Berg- und Wassernot) und Rückholkosten.

Bergungskosten

Bergungskosten

Transport bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital.

Genesungsbeitrag (Superschutz 500)

Genesungsbeitrag (Superschutz 500)

Ab dem 15. Tag eines ununterbrochenen Spitalsaufenthalts wird der Genesungsbeitrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.

Schmerzensgeld (Superschutz 500)

Schmerzensgeld (Superschutz 500)

Ab dem 15. Tag eines ununterbrochenen Spitalsaufenthalts werden 2% der vereinbarten einfachen Versicherungssumme für Dauerinvalidität bzw. ab dem 22. Tag ununterbrochenen Spitalsaufenthalts 3 % der vereinbarten einfachen Versicherungssumme für Dauerinvalidität geleistet.

Kosmetische Operationen (Superschutz 500)

Kosmetische Operationen (Superschutz 500)

Ersatz von Kosten innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme für Operationen, die notwendig werden, weil nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlungen das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person dauernd beeinträchtigt ist.

So sind Sie im Fall des Falles geschützt!

Ein klassischer Fall: Verletzung beim Schifahren

Sie erleiden beim Schi fahren einen Kreuzbandriss sowie eine Meniskusverletzung und müssen ins Spital transportiert werden. Die Unfallversicherung ersetzt - sofern versichert und nicht vom Sozialversicherungsträger bezahlt - die Kosten des Transportes, Spitalgeld oder auch Taggeld sowie medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Zudem wird eine der Funktionsbeeinträchtigung entsprechende Invaliditätsleistung erbracht!

 

Doch nicht nur beim Sport passieren Unfälle

Sie stürzen beim Hausbau so unglücklich vom Gerüst, dass Sie eine schwere Schulterverletzung erleiden. Der Sachverständige stellt später fest, dass die Funktionseinschränkung des Armes 50% beträgt. Versichert sind Dauerinvalidität und Unfallrente. Sie erhalten eine der Funktionsbeeinträchtigung entsprechende Invaliditätsleistung. Außerdem wird die Unfallrente fällig, monatlich, 30 Jahre lang.

 

Für den Bankenvertrieb steht ein eigenes Produkt zur Verfügung. Fragen Sie Ihren Berater!
Die Produktinformationen stellen lediglich einen Auszug dar und sind nur in Zusammenhang mit den entsprechenden Bedingungen und Klauseln rechtsverbindlich.

Keine Sorgen Schutzengel©*

Reise und Sport

Wenn einer eine Reise tut – dann kann er sich auf den Schutzengel Reise & Sport verlassen. Er kümmert sich weltweit um Ihr Wohlergehen, wenn ein Unfall passiert. Zum Beispiel organisiert er medizinische Versorgung, wenn Sie verletzt sind. Er holt Sie nach Hause und auch Ihre Kinder lässt er sicher heimholen.

 

 

Unsere Leistungen auf einen Blick

 

 

 

Weltweit

 

 

Österreich

 

Verunglücktentransport

Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten

für max. 4 Nächte

Hilfestellung im Todesfall

Übernahme der Überführungskosten

 

Verlegungstransport

Übernahme der Transportkosten in

das dem Wohnort nächstgelegene

Krankenhaus bei einem mind.

5-tägigen Krankenhausaufenthalt

 

 

 

 

 

Weltweit, ausgenommen Österreich

 

 

Verletztenrücktransport/Ambulanzjet

Übernahme der Kosten

Rückholung der Kinder mit Begleitung

Kostenübernahme bis EUR 5.000,-

Reiseabbruch bei Rücktransport

Übernahme der Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise

Hotelübernachtung der Mitreisenden

Übernahme der Kosten für max. 7 Nächte bis max. EUR 60,- pro Person und Tag

Verletztentransport/Krankenhausaufenthalt

Organisation und Kostenübernahme des Transportes

Vorzeitige Rückreise nach Krankenhausaufenthalt

Übernahme der Mehrkosten nach einem mind. 3-tägigen Krankenhausaufenthalt

Medikamentenversand

Übernahme der Versandkosten

Dolmetscherdienste

Organisation und Bevorschussung bis EUR 2.500,-

Anwaltskosten

Organisation und Bevorschussung bis EUR 11.000,-, bzw. EUR 2.500,- Strafkaution

Reiserückrufservice

Organisation, Reiserückrufdienst und Übernahme der Kosten aufgrund des vorzeitigen Reiseabbruchs

 

 

 

*mitversicherbar

Mit kompetenter Beratung zur besten Lösung

In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie.


Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie

Zusatzinfo-Download

ZumGlueck.pdf

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ZumGlueck_Jugend.pdf

482 K