ZumGlück© nix passiert!
An das, was alles passieren kann, denkt man oft erst, wenn es so weit ist. Wussten Sie, dass knapp drei Viertel aller Unfälle in Österreich in der Freizeit, zu Hause, beim Sport oder im Verkehr passieren? In diesen Lebensbereichen sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt. Ein Unfall kann Ihr Leben schwerwiegend verändern. Umso wichtiger ist es, für den Fall der Fälle vorzusorgen – mit der ZumGlück© Unfallversicherung, die vor allem dort greift, wo Ihre gesetzliche Grundversicherung nicht oder nur eingeschränkt leistet!
Mit ZumGlück© können Sie z.B. aus folgenden Leistungen wählen:
Durch die Progression steigt die Leistung mit der Schwere der körperlichen Beeinträchtigung überproportional an. Das heißt für Sie, dass die ZumGlück© Unfallversicherung bei Arbeits- und Freizeitunfällen je nach der gewählten Variante bereits bei kleinen Dauerschäden greifen kann und die Leistung bis zum fünffachen der vereinbarten Versicherungssumme, also bis zu 500%, ansteigen kann.
Sie stürzen beim Hausbau so unglücklich vom Gerüst, dass Sie eine schwere Schulterverletzung erleiden. Sie haben einen ZumGlück© Superschutz500 mit einer Versicherungssumme von EUR 100.000,- sowie eine Unfallrente in Höhe von EUR 800,- abgeschlossen. Der Sachverständige stellt später fest, dass die Funktionseinschränkung Ihres Armes 100% beträgt - dies entspricht einer Dauerinvalidität von 70% . Die Dauerinvaliditätsleistung steigt durch die Progression nun auf 210% der Versicherungssumme an und Sie erhalten eine Dauerinvaliditätsleistung von EUR 210.000,-. Außerdem wird eine monatliche Unfallrente in Höhe von EUR 800,- fällig, 30 Jahre lang.
Wenn einer eine Reise tut – dann kann er sich auf den Schutzengel© Reise & Sport verlassen. Er kümmert sich weltweit um Ihr Wohlergehen, wenn ein Unfall passiert. Zum Beispiel organisiert er medizinische Versorgung, wenn Sie verletzt sind. Er holt Sie nach Hause und auch Ihre Kinder lässt er sicher heimholen.
*mitversicherbar
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Keine Sorgen Berater finden Sie sicher die optimale Variante für Sie.
Information zur: Gleichbehandlungsrichtlinie
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