Vergessen Sie nicht die Grüne Karte bei Fahrten ins Ausland!

Erforderlich ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise nach:

 

 Land

 kostenpflichtig

 Land

 kostenpflichtig

 Albanien

 nein

 Mazedonien

 nein

 Andorra

 nein

 Moldavien

 nein

 Bosnien-Herzegowina

 nein

 Tunesien

 ja

 Israel

 ja

 Türkei

 ja

 Serbien & Montenegro

 nein

 Ukraine

 nein

 Marokko

 ja

 Weißrussland

 nein

 

Planen Sie eine Urlaubsreise in eines dieser Länder mit Auto oder Motorrad, ist die Grüne Karte mitzuführen.

 

Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU bzw. des EWR oder nach Zypern, genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Die Grüne Karte ist der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über den eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag sowie Adressen aller Grüne-Karte-Büros. Benötigt man nach einem Unfall Informationen zu Versicherungsfragen, so kann man sich an diese Stellen wenden.

Fordern Sie Ihre Grüne Karte an

Füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und die Grüne Karte kommt per Post zu Ihrer Adresse, die auf der Polizze angegeben ist: