Erforderlich ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise nach:
Land | kostenpflichtig | Land | kostenpflichtig |
Albanien | nein | Mazedonien | nein |
Andorra | nein | Moldavien | nein |
Bosnien-Herzegowina | nein | Tunesien | ja |
Israel | ja | Türkei | ja |
Serbien & Montenegro | nein | Ukraine | nein |
Marokko | ja | Weißrussland | nein |
Planen Sie eine Urlaubsreise in eines dieser Länder mit Auto oder Motorrad, ist die Grüne Karte mitzuführen.
Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU bzw. des EWR oder nach Zypern, genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Grüne Karte ist der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über den eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag sowie Adressen aller Grüne-Karte-Büros. Benötigt man nach einem Unfall Informationen zu Versicherungsfragen, so kann man sich an diese Stellen wenden.
Füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und die Grüne Karte kommt per Post zu Ihrer Adresse, die auf der Polizze angegeben ist: