Oberösterreichische Versicherung
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Kfz-Zulassung

Die nächste Zulassungsstelle finden Sie mit Hilfe der
>> Zulassungsstellen-Suche

Ihr Zulassungswunsch - benötigte Unterlagen und Anschaffungskosten

Informationen zu Wunschkennzeichen finden Sie bei >>help.gv.at 

Formulare, wie z. B. einen Kaufvertrag oder eine Vollmacht, finden Sie auf unserer Formular-Seite

 

Wichtige Hinweise:

  • Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!
    Leasing/Kammerbestätigungen, die via Fax oder E-Mail direkt an die Zulassungsstelle gehen, sowie Prüfgutachten, die direkt vom autorisierten Aussteller gesendet werden, gelten als Originale.
  • Das Genehmigungsdokument besteht aus einem Genehmigungsnachweis (alt oder neu) samt Teil II der Zulassungsbescheinigung (untrennbar verbunden)
  • Genehmigungsnachweis ab 1. Juli 2007: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Bescheid über die Einzelgenehmigung
  • Der Antragsteller hat bei Bedarf seine Identität nachzuweisen.
  • Kennzeichen können beibehalten werden bei Fahrzeugwechsel sowie Besitzwechsel.
  • Anmeldungen für Gemeinde, Bund oder Land sind wegen der Bestellung von Subserienkennzeichen 4-5 Tage vorher anzukündigen.
  • Kennzeichen nur in gereinigtem Zustand abgeben.
  • Ausbesserungen und Korrekturen auf Kaufverträgen, Vollmachten und Prüfbefunden unbedingt vermeiden (unsere Akten werden von der Behörde kontrolliert).
  • Bei "bevollmächtigte Person" nicht Oberösterreichische Versicherung einsetzen, sondern den Namen des Betreuers, der die Formulare unterschreibt.
  • Kaufverträge müssen Vorname, Zuname, Adresse und Unterschrift von Käufer und Verkäufer aufweisen, bei Händlern zusätzlich die Originalstampiglie.
  • Wunschkennzeichen sind bei der Behörde zu beantragen, mit dem behördlichen Bewilligungsschreiben werden von uns dann die Kennzeichen bestellt (Lieferzeit ca. 4-5 Tage).
  • An- und Ummeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet, Änderungen und Abmeldungen zwischendurch.
  • Ist der Antragsteller minderjährig, wird für die Zulassung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt (siehe Formulare), wobei bei "Unterlaufen" des Mindestalters für das Lenken eines Kraftfahrzeuges zusätzlich die Zustimmung eines Pflegschaftsgerichtes notwendig ist (z. B. jünger als 14 Jahre und 10 Monate bei Moped, jünger als 15 Jahre und 6 Monate bei Pkw).
  • Ist der Antragsteller minderjährig mit Körperbehinderung, so ist die Vorlage eines Behindertenausweises notwendig.

 

 

Kostenaufschlüsselung:
Zulassungsgebühr: EUR 119,80 
Kostenersatz: EUR 60,80 
Prüfplakette: EUR 2,30 
Kennzeichen Satz für PKW: EUR 23,–
Kennzeichen für Motorrad: EUR 13,–
Kennzeichen für Zugmaschine oder Anhänger: EUR 11,50
Kennzeichen für Mofa: EUR 8,50 
Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle: EUR 1,10