Oberösterreichische Versicherung

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel Kundenportal nutzen und Tablet gewinnen

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1)     Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. 

(2)     Veranstalter des Gewinnspiels ist die Oberösterreichische Versicherung AG,Gruberstraße 32, 4020 Linz, Telefon: +43 57891-0, E-Mail: office@ooev.at, Internet: www.versich.at („OÖV“, „wir“, „uns“).

(3)     Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen angenommen.

2. Teilnahme/Teilnahmezeitraum

(1)     Teilnahmeberechtigt sind alle Privatkunden (natürliche Personen) der OÖV mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Deutschland, die 

  1. im Teilnahmezeitraum in das Kundenportal der OÖV einsteigen und der Teilnahme am vorliegenden Gewinnspiel zustimmen,
  2. zum Zeitpunkt der Teilnahme zumindest das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  3. zum Zeitpunkt der Teilnahme einen aufrechten Versicherungsvertrag bei der OÖV haben

Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der OÖV sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter. 

Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten selbst verantwortlich. Nachteile aus fehlerhaften Angaben gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2)     Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Einsteigen in das Kundenportal der OÖV und Zustimmung zur Teilnahme am Gewinnspiel im Gewinnspielbereich der App innerhalb des Teilnahmezeitraums.

 (3)      Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos.

 (4)    Das Gewinnspiel beginnt am 01.05.2024 um 00:00 Uhr und endet am 30.03.2025 um 23:59 Uhr (Teilnahmezeitraum). 

3. Ablauf/Gewinn/Gewinnbenachrichtigung

(1)     Innerhalb des Teilnahmezeitraums wird alle 2 Monate bzw. ab März 2025 nach 1 Monat unter allen berechtigten Teilnehmern in diesem Zeitraum ein Tablet verlost. 

(2)     Der Gewinner wird unter allen berechtigten Teilnehmern per Losverfahren (Zufallsprinzip) ermittelt. Die Ziehung erfolgt jeweils am ersten Mittwoch des auf den Ablauf des 2-monatigen bzw. ab März 2025 1-monatigen Zeitraum folgenden Monats und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per E-Mail. Bestätigt der Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von zwei Wochen, so verfällt der Gewinn und ein anderer Teilnehmer wird durch ein erneutes Losverfahren als Gewinner ermittelt. 

(3)     Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Ausschluss

Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen, gesetzliche Bestimmungen oder guten Sitten verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder das Gewinnspiel versuchen zu manipulieren oder sonst unzulässig zu beeinflussen vom Gewinnspiel auszuschließen und ggf. den Gewinn nachträglich abzuerkennen.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf und Teilnahmebedingungen abzuändern, insbesondere wenn es aus technischen (z. B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

8. Datenschutz

Ihre angegebenen Daten werden von der OÖV zweckgebungen zur Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).

Weiterführende Informationen z.B. zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder Datenübertragbarkeit, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen auf unserer Webseite unter www.versich.at/datenschutz. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese gerne auch zu.

Gerne erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ooev.at.

9. Schlussbestimmungen

(1)     Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

(2)     Es gilt österreichisches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

 

Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.