Mit der Pflegeversicherung der Oberösterreichischen sicher vorgesorgt auch im Pflegefall.
Die Diskussion über den im Frühjahr 2011 eingeführten Pflegefonds beweist, dass die Frage der Pflege und deren Finanzierbarkeit viele Menschen betrifft und beunruhigt. Denn Fakt ist: Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, und daher steigen auch die Kosten für die Pflege ständig an.
Mit diesem Infoportal wollen wir Ihnen Information und Hilfestellung für die Betreuung von Pflegebedürftigen aber auch für Ihre persönliche Vorsorge für eine Pflege im Alter bieten.
Die Informationen sind mit speziellem Fokus auf die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Steiermark zusammengestellt. Weiters finden Sie hier auch nähere Details zur privaten Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung. Gerne stehen Ihnen darüber hinaus auch unsere Keine Sorgen Berater für Fragen zur Verfügung.
Während Bund, Länder und Gemeinden mit Einführung des Pflegefonds die Finanzierung der enorm wachsenden Kosten für die Pflege zumindest mittelfristig gesichert sehen, sprechen Experten von einem Tropfen auf dem heißen Stein. Zweifellos stellt der Pflegefonds lediglich eine Übergangslösung zur Finanzierung der Pflegeleistungen bis zum Jahr 2014 dar. Danach soll das Pflegegeld völlig neu geregelt werden. Wir werden Sie an dieser Stelle auf jeden Fall über den aktuellen Stand in Sachen Pflege auf dem Laufenden halten.
Ist Österreichs Pflegesystem tatsächlich nachhaltig abgesichert und somit fit für die Zukunft?
Im März 2011 einigten sich Bund, Länder und Gemeinden auf die Einführung eines Pflegefonds zur Finanzierung der ständig steigenden Kosten für die Pflege. Es handelt sich dabei um eine Übergangslösung bis zum Jahr 2014, denn zu diesem Zeitpunkt soll das Pflegegeld komplett neu geregelt werden. Zwei Drittel der 685 Millionen Euro, die bis 2014 eingezahlt werden sollen, kommen vom Bund, das restliche Drittel teilen sich Länder und Gemeinden.
Beginnend mit 100 Millionen Euro, die noch heuer in den Pflegefonds fließen sollen, werden die Tranchen dann schrittweise erhöht, von 150 Millionen 2012 über 200 Millionen bis zu 235 Millionen im Jahr 2014. Das Geld ist für den Erhalt, die Schaffung und den Ausbau von Pflegeleistungen wie etwa Tageszentren, stationäre und Kurzzeitpflege, geförderte 24-Stunden-Betreuung, mobile Hilfs- und Pflegedienste, Heimpflege sowie Senioren- und Pflegeheime zweckgewidmet. Ein eigens zu diesem Zweck geschaffenes Pflegefonds-Gesetz regelt die Aufteilung der Geldmittel und deren Verwendung. Die Länder können dabei selbstständig entscheiden, wo und welche Schwerpunkte sie setzen.
Während der zuständige Sozialminister Hundstorfer von einem Meilenstein für Österreichs Sozialpolitik spricht, der die Finanzierung der drastischen Kostensteigerungen mittelfristig abdeckt, bezeichnen Kritiker den Pflegefonds als einen Tropfen auf dem heißen Stein. Die langfristige Finanzierung der Pflege sei damit ebenso wenig gegeben wie einheitliche Qualitätsstandards in der Pflege.
Ein erster Schritt in Richtung einheitlicher Pflegestandards wurde jedoch mit dem Pflegefondsgesetz bereits getan: Dieses enthält eine österreichweite Pflegedienstleistungsstatistik und die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam fixierten, einheitlichen und transparenten Kriterien.
Eine eindeutige Verbesserung ist die mit dem Pflegefonds einhergehende Verwaltungsreform des Pflegegeldes: 85 % der Pflegegeld-BezieherInnen erhalten ihr Geld vom Bund, der es über die jeweiligen Pensionsversicherungsträger verteilt. Das sind in Summe 23 Träger. Noch schlimmer schaut es auf Länderebene aus: Hier waren es bisher unglaubliche 280 Stellen, die das Landespflegegeld verwalteten. Ab 1.1.2012 soll nur mehr der Bund die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes haben. Durch die Reduktion der Entscheidungsträger soll Geld für die Verwaltung gespart, eine Vereinheitlichung bei der Beantragung des Pflegegeldes sowie eine Beschleunigung des Verfahrens in die Wege geleitet werden.

Pflegegeld: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
Österreich hat bereits im Jahr 1993 ein Pflegevorsorgesystem geschaffen, das es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung dar, die den pflegebedingten Mehraufwand teilweise abdecken hilft. Das Pflegegeld versteht sich lediglich als Beitrag zu den Pflegekosten, denn damit alleine kann die Pflege in den meisten Fällen nicht finanziert werden.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld kann dann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Wann besteht Pflegebedarf?
Personen sind dann pflegebedürftig, wenn sie bei der Betreuung und bei Hilfsverrichtungen Unterstützung brauchen: Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Ausziehen, Körperpflege, Toilettengang, Fortbewegung zu Hause, Einkaufen, Putzen, Wäschewaschen, Heizen und Anschaffung von Heizmaterial, Amtswege, Arztbesuche.
Bestimmten Gruppen, die einen weitgehend gleich bleibenden Pflegebedarf haben, wird das Pflegegeld durch eine fixe Zuordnung zu einer der sieben Stufen gewährt, z.B. hochgradig Sehbehinderten und Blinden, Taubblinden, Rollstuhlbenutzern (durch Querschnittslähmung, Beinamputation, genetische Erkrankungen).
Bund oder Land? Wer ist zuständig?
Das Pflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz und in den Landespflegegeldgesetzen geregelt. Die Voraussetzung für den Bezug des Pflegegeldes vom Bund erfüllt, wer
Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen das Pflegegeld vom Bund bezieht, da sie in der Regel bereits in Pension sind oder eine Rente nach einem Unfall bekommen. Über das Pflegegeld entschieden wird also dort, wo auch die Pension ausbezahlt wird: bei den Pensionsversicherungsanstalten, bei den Unfallversicherungsanstalten, beim Bundessozialamt etc.
Pflegegeld nach den Landespflegegesetzen erhält man dann, wenn man
Ansuchen um Pflegegeld
Die Gewährung und auch die Erhöhung des Pflegegeldes müssen beantragt werden. Das passiert entweder dort, wo die Pension ausbezahlt wird bzw. bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeinde). Sollten Sie den Antrag an die falsche Stelle richten, dann ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten. Sind alle Formulare ausgefüllt, kommt es in der Folge zur ärztlichen Begutachtung, die dazu dient, den Pflegebedarf festzustellen. Hier kann auch eine Pflegeperson anwesend sein, die Angaben über die konkrete Situation machen kann.
Auf Basis dieses Gutachtens wird dann über die Gewährung und die Höhe des Pflegegeldes entschieden. Der Antragssteller erhält darüber einen Bescheid.
Die meisten Pflegegeldbezieher (über 72 %) sind in den ersten drei Pflegestufen eingestuft. Das bedeutet, dass diesen Betroffenen monatlich lediglich 154,20 bis 442,90 Euro als Zuschuss für Pflegedienstleistungen zur Verfügung stehen. (Siehe dazu auch Pflegebedarf)
Links:
help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Informationen über Pflegevorsorge -> mehr...
Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...
Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...
Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr...
Pflegegeld für alle Betroffenen seit 1993
Am 1. Juli 1993 trat das Bundespflegegeldgesetz in Kraft. Das Pflegegeld ist in sieben Stufen unterteilt und wird unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit, dem Einkommen und dem Vermögen gewährt.
Am 1. Jänner 2009 wurde das Pflegegeld erneut erhöht. In den Stufen eins und zwei stieg es um vier Prozent, in den Stufen drei bis fünf um fünf Prozent und in den Stufen sechs und sieben um sechs Prozent.
Pflegende Angehörige: Ein bewundernswerter Job
Nach wie vor werden 80 Prozent der alten Menschen zu Hause von Verwandten gepflegt und das in erster Linie von Frauen. Statistisch gesehen dauert der Pflegeeinsatz auch immer länger. Waren es früher nur ein paar Monate, sind es jetzt aufgrund medizinischer Errungenschaften im Durchschnitt sechs Jahre. Deswegen ist es vielfach unmöglich, neben der Pflege noch einem geregelten Beruf nachzugehen. Die Pflegehospizkarenz bietet zwar die Möglichkeit, kurzfristig die Arbeitszeit zu verringern oder aus dem Beruf auszusteigen, aber höchstens für sechs Monate. Und das Einkommen fällt für diese Zeit aus. Deshalb steht die Familienhospizkarenz eigentlich nur Besserverdienenden als Möglichkeit offen.
Urlaub von der Pflege
Seit 1. Jänner 2004 besteht die Möglichkeit, dass ein pflegender Angehöriger finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Bundessozialamt) bekommt, wenn er oder sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert ist. Eine Voraussetzung ist, dass der Angehörige mindestens ein Jahr lang die Pflege eines Pflegegeldbeziehers der Stufe 3 übernommen hat. Seit 1. Jänner 2009 stehen diese Zuwendungen auch für die Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz-Erkrankung zur Verfügung.
Seit 1. Jänner 2010 ist die finanzielle Zuwendung des Landes an ein monatliches Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen von 2.000 Euro (bei einem Pflegegeldbezug der Stufe 1 bis 5) bzw. 2.500 Euro für die Pflegestufen 6 und 7. Pro Jahr kann finanzielle Unterstützung für mindestens eine und höchstens vier Wochen beantragt werden. Für Pflegestufen 1 bis 3 beträgt die jährliche Höchstzuwendung 1.200 Euro, für Pflegestufe 5 1.600 Euro, Stufe 6 2.000 Euro für Pflegestufe 7 2.200 Euro. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um je 400 Euro, wenn Unterhaltspflicht gegenüber einem Angehörigen besteht (bzw. um 600 Euro bei Angehörigen, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind).
Seit geraumer Zeit gibt es Initiativen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, um pflegenden Angehörigen Kur- und Urlaubsaufenthalte zu ermöglichen. ANNA - Angehörige nehmen Auszeit - und EMMA - Kur für Eltern von Kindern mit Behinderungen - nähere Infos unter: www.oegkk.at
Begünstigte Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Seit 1. August 2009 hat das Bundesministerium für Soziales für pflegende Angehörige die Möglichkeit der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung verbessert.
Neben einer Pflichtversicherung, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit besteht, können sich nahe Angehörige für Zeiten der Pflege begünstigt selbst versichern. Menschen, die ihren Beruf aufgeben und damit aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um Angehörige zu pflegen, können sich kostenlos in der Pensionsversicherung weiterversichern. Wenn die gesamte Arbeitskraft für die Pflege eines nahen Angehörigen - ab Stufe 3 - in der häuslichen Umgebung erforderlich ist, erwachsen der versicherten Person seit 1. August 2009 keine Kosten. Die Versicherung wird zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Weiterversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.
Auch die Selbstversicherung ist für pflegende Angehörige möglich, auch dann, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat. Vor Beginn der Selbstversicherung ist die ausgeübte Berufstätigkeit entsprechend zu vermindern. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung, erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege, Wohnsitz im Inland und Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3. Auch die Beiträge zur Selbstversicherung werden seit 1. August 2009 zur Gänze aus den Mitteln des Bundes übernommen - den Versicherten erwachsen daraus keine Kosten und es bietet sich daher bei der Selbstversicherung ebenfalls die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung, wenn der Pflegling Pflegegeld der Stufe 4 oder höher bezieht.
Trotz der Unterstützung seitens der öffentlichen Hand leiden die meisten pflegenden Angehörigen unter finanziellen Einbußen und gesundheitlichen Schäden. Es würde daher nicht verwundern, wenn die Bereitschaft für den freiwilligen und unbezahlten Pflegedienst in den kommenden Jahren stark abnähme.
Links:
Pflegedaheim.at: Plattform für pflegende Angehörige -> mehr...
help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...
Pflegekosten: Das Pflegegeld reicht nicht aus
Pflege im Alter kann teuer sein. Nur die wenigsten können sich eine intensive Pflege leisten. Das staatliche Pflegegeld ist oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die finanzielle Unterstützung der Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch das Bundessozialamt wird die Situation zwar entschärfen, die Eigenleistung wird trotzdem beträchtlich bleiben.
Mit dem Pflegegeld und den Zuschüssen sind Hauskrankenpflegerinnen oder ein Pflegeheimplatz schwer zu finanzieren. Wer, wie die meisten Personen, Pflegegeld der Stufe 2 bezieht (284,30 € im Monat) und somit einen Pflegebedarf von 75 Stunden im Monat hat, dem stehen für eine Pflegestunde nur 3,80 € zur Verfügung, weit weniger als notwendig. Den Rest muss die Familie selbst bestreiten: Entweder pflegen Angehörige den Betroffenen selbst oder sie organisieren eine Fremdpflege durch heimische soziale Dienste oder PflegerInnen, die sie seit dem Auslaufen der Amnestie für illegale Pflegekräfte am 1. Juli 2007 anmelden müssen.
Keine Transparenz bei den Pflegekosten
Die Leistung, die pflegende Familienangehörige erbringen, lässt sich kaum in Zahlen gießen. Anders bei den sozialen Diensten, die ihre Dienstleistungen am freien Markt anbieten. Hier gibt es eindeutige Preise, allerdings unterscheiden sich diese, je nachdem in welcher Region Österreichs man wohnt.
Das zuständige Bundesland gewährt Förderungen aus der Sozialhilfe, die Höhe der Zuschüsse hängt aber unmittelbar von der Höhe der Kundenbeiträge ab. Das heißt, je mehr die Pflegestunde kostet, desto mehr Förderungen gibt es. Es besteht also für die sozialen Dienste kein Anreiz die Kosten zu senken.
Wie viel gefördert wird, hängt von der Einkommenssituation des Betroffenen ab. In Oberösterreich ist der Betrag gestaffelt und orientiert sich an einem Pflegegeldbezug und dem monatlichen Nettoeinkommen des Kunden und seines Lebensgefährten. Eine Betreuungsstunde kostet in Oberösterreich für sozial Schwache mindestens 4,95 Euro (inklusive pauschaliertem Pflegegeldanteil von 4,13 Euro) pro Stunde und für Selbstzahler höchstens 35 Euro (inklusive Pflegegeldanteil), d.h. hier wird ein fixer Pflegegeldanteil von 4,13 Euro eingerechnet, unabhängig davon, wie der Betroffene tatsächlich eingestuft ist. Wie bereits erwähnt, stehen bei Pflegestufe 2 nur 3,80 Euro pro Stunde zur Verfügung (3,08 Euro bei Pflegestufe 1, 3,69 Euro bei Pflegestufe 3).
In Salzburg kostet die Betreuung mindestens 30 Euro (ohne Pflegegeldbezug) pro Monat. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus Haushaltseinkommen abzüglich Miete, Betriebskosten und einem fixen Freibetrag von 653,10 Euro für Einzelpersonen und 874,10 Euro für Ehepaare (Stand 2010). Bis 218 Euro sind pro Stunde 2,5 Prozent der Bemessungsgrundlage zu bezahlen, mindestens aber 30 Euro pro Monat, ab 218 Euro drei Prozent. Bezieht der Betroffene Pflegegeld kommen sechs Euro pro Stunde Pflegegeldanteil hinzu. Für Sozialhilfeempfänger übernimmt das Land sämtliche Kosten.
Sehr kompliziert ist das System in der Steiermark: Die Berechnung der Förderung richtet sich auch hier nach dem Einkommen; der Mindestkostenbeitrag beträgt im steirischen Land für diplomiertes Personal 12,96 Euro (inkl. 6 Euro Pflegegeldanteil), in Graz allerdings nur 9,74 Euro (inkl. 8,14 Euro Pflegegeldanteil). Und wer nicht gefördert wird, muss für eine Betreuungsstunde für Heimhilfen 39,36 Euro, 48,50 Euro für Pflegehilfe bis zu 67,88 Euro für diplomiertes Krankenpflegepersonal bezahlen.
Kostenbeispiele Oberösterreich
Um festzulegen, wie viel der Betroffene für eine Betreuungsstunde selbst aufbringen muss, wird in Oberösterreich eine Bemessungsgrundlage errechnet. Als Ausgangslage dient das monatliche Einkommen/die monatliche Pension. Das 13. und 14. Gehalt werden nicht berücksichtigt. Vom Monatseinkommen werden dann Wohnungsmiete bzw. Wohnkosten sowie Betriebs- und Heizungskosten abgezogen. Zusätzlich werden sämtliche Unterhalte für Kinder und Ehegatten berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Betrag wird dann zur Bemessung der Kostenbeiträge für mobile, soziale Dienste herangezogen. Die Bemessungsgrundlage wird mit dem so genannten "Ausgleichzulagen-Richtsatz für Alleinstehende" (ASVG) verglichen, der 2010 bei 784 Euro im Monat lag. Je mehr die Bemessungsgrundlage diesen Richtsatz übersteigt, desto mehr muss der Betroffene für die Betreuungsstunde zahlen.
Die Kostenbeiträge in Oberösterreich sind sozial in zwölf Stufen gestaffelt:
0,82 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Ausgleichszulagen-Richtsatz von 784 Euro nicht übersteigt
1,63 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 100 Euro übersteigt
2,47 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 200 Euro übersteigt
4,08 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 300 Euro übersteigt
6,12 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 400 Euro übersteigt
8,20 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 500 Euro übersteigt
10,23 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 600 Euro übersteigt
12,26 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 700 Euro übersteigt
14,27 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 800 Euro übersteigt
16,30 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 900 Euro übersteigt
18,38 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 1.000 Euro übersteigt
22,46 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 1.200 Euro übersteigt
26,53 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um bis zu 1.400 Euro übersteigt
30,61 Euro - wenn die Bemessungsgrundlage den Richtsatz um mehr als 1.400 Euro übersteigt
(Quelle: OÖ Sozialhilfeverordnung 2010)
Beispiel 1:
1.000 € Pension
- 300 € Miete
- 100 € Heizungs- und Betriebskosten
= 600 € Bemessungsgrundlage
Da die Bemessungsgrundlage unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz von 784 Euro liegt, zahlt der Betroffene den Mindestsatz von 0,82 Euro (zzgl. 4,13 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.
Beispiel 2:
1.250 € Pension
- 300 € Miete
- 100 € Heizungs- und Betriebskosten
= 850 € Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage liegt über dem Richtsatz von 784 Euro. Der Betroffene zahlt den höheren Satz von 1,63 Euro (zzgl. 4,13 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.
Beispiel 3:
1.500 € Pension
- 300 € Miete
- 100 € Heizungs- und Betriebskosten
=1.100 € Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage liegt über dem Richtsatz von 784 Euro. Der Betroffene zahlt einen Stundensatz von 6,12 Euro (zzgl. 4,13 Euro Pflegegeldanteil) für eine Betreuungsstunde.
Mindest- und Maximalkostenbeitrag für eine Betreuungsstunde mit diplomiertem Pflegepersonal:
Bundesland | Mindestbeitrag/Std. | Maximaler Kostenbeitrag/Std. |
Oberösterreich | 4,95 Euro (inkl. 4,13 Euro Pflegegeldanteil) | 35 Euro (inkl. 4,13 Euro Pflegegeldanteil) |
Salzburg | mind. 30 Euro pro Monat (SozialhilfeempfängerInnen müssen keine Eigenleistung tragen), zzgl. zahlen PflegegeldbezieherInnen 6 Euro Pflegegeldanteil pro Stunde | 29,80 Euro für Hauskrankenpflege in Salzburg Stadt, und 28,30 Euro für Haushaltshilfe Salzburg Land |
Steiermark | 12,69 Euro (inkl. 6 Euro Pflegegeldanteil) | Von 39,36 Euro für Heimhilfen bis 67,88 Euro für Dipl. Krankenpflege |
Quellen: Land Oberösterreich; Land Salzburg; Land Steiermark
Teures Pflaster Steiermark
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass es hier kein einheitliches System gibt. Es kann also vorkommen, dass man für die gleiche Leistung in Graz das Doppelte zahlt als im oberösterreichischen Grieskirchen. Der jeweilige Pflegegeldanteil variiert stark und liegt meist höher, als jener Betrag, der dem Betroffenen durch die oft niedrige Pflegegeldeinstufung für eine Stunde zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass das Pflegegeld der Stufe zwei (284,30 Euro) im steirischen Land bereits nach 47 Stunden Pflege durch diplomiertes Personal aufgebraucht ist, wobei der Pflegebedarf nachweislich bei 75 Stunden liegt.
Fazit: Im Durchschnitt kostet die private Versorgung rund um die Uhr zu Hause einem Preisvergleich der Volkshilfe zwischen 2.000 und 3000 Euro im Monat, alle Förderungen (ausgenommen Pflegegeld) sowie Ausgaben für Rezeptgebühren, Heilmittel, Fahrten und soziale Dienste eingerechnet. Beträge, die wohl jenseits des Leistbaren sind und die Familien in finanzielle Bedrängnis bringen. Hat der Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, verringert das die Kosten, aber leider nicht um viel. Denn die meisten PflegegeldbezieherInnen werden in den Stufen eins bis drei eingestuft, auch wenn der Pflegebedarf höher ist, und erhalten somit monatlich zwischen 154,20 und 442,90 Euro.
Unterschiedliche Versorgung in den Bundesländern
Auch die Versorgung mit sozialen Diensten weist regionale Unterschiede auf: In Wien ist sie - mit Ausnahme der Hauskrankenpflege - am höchsten. In Oberösterreich besteht am meisten Nachholbedarf, weil die Heimhilfe hier erst im Jahr 2002 eingeführt wurde, die z.B. in Wien den größten Anteil an Betreuungsstunden ausmacht. Außerdem bestehen auch deutliche Unterschiede bei der Qualifikation des Betreuungspersonals, vor allem bei der Heimhilfe. Bei der Betreuungsqualität und -intensität hängt es auch davon ab, wo man zu Hause ist. So ist das Niveau der Betreuung, gemessen an Betreuungsstunden pro PatientIn, in Oberösterreich mit 50 Stunden pro Jahr deutlich niedriger als in Wien mit 300 Stunden pro Jahr.
Links:
Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...
Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...
Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr..
Neue Förderrichtlinie für die Pflege daheim
Mit 1. Juli 2007 trat eine Förderrichtlinie für die 24-Stunden-Betreuung in Kraft, die seit 1. Jänner 2008 unbefristet gilt.
Seit diesem Zeitpunkt können pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung beantragen. Die Anträge sind an die Landesstellen des Bundessozialamts zu richten. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 nach dem Bundes- oder dem Landespflegegeldgesetz besteht. Die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung für die Pflegestufen 3 und 4 muss ein Facharzt bestätigen. Im Fall einer Demenzerkrankung und Pflegestufen 1 und 2 ist dieser Nachweis vorzugsweise von einer neurologischen oder psychiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses einzuholen. Ab Stufe 5 wird der Betreuungsbedarf "in aller Regel" vorausgesetzt, wie es seitens des Sozialministeriums heißt.
Angestellt oder Selbstständig?
Die rechtliche Grundlage für die Anstellung einer Pflegekraft in einem Privathaushalt bildet das Hausbetreuungsgesetz (HBeG). Das Betreuungspersonal kann von einem Pflegebedürftigen bzw. einer Angehörigen angestellt werden oder über eine Trägerorganisation. Die Tätigkeit kann unselbstständig oder selbstständig ausgeübt werden. Um Letzteres möglich zu machen, wurde die Gewerbeordnung von 1994 erweitert. Spätestens seit 1. Jänner 2009 müssen Betreuungskräfte eine theoretische Ausbildung nach dem Vorbild der HeimhelferIn absolvieren oder nachweisen, dass sie den Förderwerber mindestens sechs Monate sachgerecht betreut haben. Laut Sozialministerium kommen 80 Prozent der Betreuungskräfte im privaten Umfeld aus der Slowakischen Republik, wo sie auch ausgebildet wurden.
Arbeitszeit und Zeiten der Arbeitsbereitschaft werden auf zwei Wochen durchgerechnet und dürfen in diesen 14 Tagen 128 Stunden nicht überschreiten. Die anschließende Ruhezeit muss ebenso lange dauern wie die Arbeitsperiode davor. Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 48 Stunden betragen, sprich 75 Prozent der Normalarbeitszeit. Zehn Stunden pro Tag gelten als Ruhezeiten, drei Stunden als Pausen dazwischen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 und 2 ohne Demenzerkrankung gelten die regulären Arbeitszeiten des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetztes.
Verfügt die zu betreuende Person über ein Netto-Gesamteinkommen von maximal 2.500 Euro, wobei Pflegegeld und Versehrtenrenten nicht zum Einkommen zählen, besteht Anspruch auf Förderung (siehe Einkommensgrenzen und verwertbares Vermögen). Wer eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt, kommt aufgrund der Arbeitszeitregelungen nicht mit einer Pflegekraft aus. Auch der Zuschuss ist höher, wenn ein/e Pflegebedürftige/r mehrere Dienstverhältnisse abschließt. In diesem Fall kann er nämlich mit maximal zwölf mal 1.100 Euro für Betreuungskräfte rechnen, die in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Hat er nur eine Person angestellt, reduziert sich dieser Betrag auf die Hälfte. Liegen Werkverträge mit Selbständigen vor, zahlt das Bundessozialamt nur 550 Euro bzw. 275 Euro für eine Person. In diesem Fall muss die aus einem anderen EU-Land stammende Pflegekraft das freie Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet haben oder ihre selbständige Tätigkeit bereits vorübergehend in Österreich ausgeübt haben. Wer auf Zuwendungen hofft, sollte möglichst vor oder kurz nach Beginn eines Betreuungsverhältnisses um Unterstützung ansuchen. Verträge können relativ kurzfristig wieder gelöst werden - von beiden Seiten zum Ende des Kalendermonats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.
Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung entstehen, wie zum Beispiel Geld- und Sachleistungen für die Betreuungskräfte, können ab Pflegegeld der Stufe 1 als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Durch Abzug von Pflegegeld und Förderungen, ergibt sich die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen.
Mehr Hilfe bei Demenz
Die geförderte Möglichkeit, Betreuungspersonal anzustellen, gibt es ab Pflegestufe 3. Für die Pflege von Demenzkranken, die trotz niedriger Pflegestufe 1 oder 2 einen ständigen Betreuungsbedarf haben, muss eine Bestätigung vom Facharzt eingeholt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es für diese Gruppe nicht. Und dies, obwohl in Österreich derzeit bereits rund 100.000 Demenz-Patienten leben, und rund 80 Prozent zu Hause von Angehörigen versorgt werden. Gerade die Pflege Alzheimer- oder Demenzkranker stellt für die Betreuer eine große psychische und physische Belastung dar.
Das Sozialministerium ist dem Wunsch vieler Hilfsorganisationen nachgekommen und hat die Einstufung dieser Personengruppe verbessert. Seit 1. Jänner 2009 gibt es eine Erschwerniszulage von 25 Stunden. Der Zuschlag bewirkt nicht bei allen Pflegestufen eine automatische Vorrückung in die nächste höhere Pflegestufe, dürfte aber durchschnittlich diese Auswirkung zeigen. Bessere Einstufung gibt es seither auch für schwerstbehinderte Kinder und Jugendlich, wenn zumindest zwei von einander unabhängige, schwere Funktionsstörungen vorliegen - bis zum vollendeten 7. Lebensjahr einen Pauschalwert von 50 Stunden, ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 Stunden.
Einkommensgrenzen und verwertbares Vermögen
Die Richtlinie zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflegegeldgesetzes) ist an eine Einkommensgrenze von monatlich 2.500 Euro netto gebunden - unabhängig von der Pflegestufe. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Studien- und Wohnbeihilfe sowie Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften fallen nicht in das anrechenbare Einkommen. Die erwähnte Grenze erhöht sich um 400 Euro für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, um 600 Euro für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten. Die Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung fiel mit 1. November 2008.
Das Bundessozialamt hat ein kostenloses Info-Telefon eingerichtet: Unter 0800-20 16 22 werden Fragen zu Pflege beantwortet.
Links:
Broschüre des Sozialministeriums zur 24-Stunden-Betreuung -> mehr
Pflegedaheim.at: Antragsformular für die 24-Stunden-Betreuung, Mustervertrag für die Beschäftigung selbstständiger PflegerInnen in privaten Haushalten, u.v.m. -> mehr...
Anlaufstellen zur Antragstellung: Landesstellen des Bundessozialamts -> mehr...
Gegenüberstellung der Kosten verschiedener Non-Profit-Organisationen: www.pflegen.at
Pflegeheim: Wenn es daheim nicht mehr geht
Alten- und Pflegeheime sind oft der letzte Ausweg für Familien, die eine Rundum-Versorgung zuhause nicht mehr gewährleisten können. Das kann schnell der Fall sein, wenn alle Familienmitglieder berufstätig sind oder nicht genügend Angehörige zur Verfügung stehen. Die Entscheidung für ein Pflegeheim fällt vielen Familien nicht leicht, und die Heimkosten stellen die Betroffenen vor zusätzliche Probleme.
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann, weil die Angehörigen überfordert oder berufstätig sind, wird ein Pflegeheimplatz in Erwägung gezogen. Die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt immer freiwillig, das heißt, niemand kann gegen seinen Willen in ein Heim "abgeschoben" werden. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist prinzipiell nur für die Dauer der Pflegebedürftigkeit möglich, unter Umständen kann der Patient wieder nach Hause zurückkehren. Oft bleibt der Patient allerdings - vor allem im hohen Alter - ein Pflegefall. Manche Altenheime verfügen über Pflegestationen, wo pflegebedürftige Heimbewohner betreut werden können.
Große und kleine Häuser
Pflegeheime gibt es in Form von öffentlichen, konfessionellen und privaten Einrichtungen. Neben groß dimensionierten Pflegeheimen mit bis zu 600 Pflegeplätzen gibt es auch viele kleine Heime (20 Plätze), die allerdings oft die strengen Auflagen nicht erfüllen müssen. In vielen Pflegeheimen besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige können für ein paar Wochen untergebracht werden - etwa nach einem Spitalsaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen.
Unterschiedliche Kosten
Heimkosten können ganz unterschiedlich hoch sein und sind von mehreren Faktoren abhängig - beispielsweise in welchem Bundesland sich das Heim befindet und ob es öffentlich oder privat geführt wird. In der Regel setzen sich die Heimkosten aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag je nach Pflegebedürftigkeit zusammen. Dabei wird die Höhe und Einstufung des Pflegegeldes berücksichtigt. Für einen Platz in einem öffentlichen Pflegeheim wird ein Tagsatz festgelegt. Um diese Kosten zu decken werden in der Regel maximal 80 Prozent der Pension und 80 Prozent des Pflegegeldes herangezogen.
Ausgehend von einer Durchschnittspension von 957 Euro im Monat und der gängigsten Pflegegeldstufe 2 (284,30 Euro/Monat) bedeutet das einen monatlichen Heimkostenbeitrag von insgesamt rund 993 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen in der Regel aber höher. Außerdem sind in privaten Häusern die Tagsätze oft erheblich höher als in öffentlichen Einrichtungen.
Wie sieht die Finanzierung aus?
Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes kann sowohl das Einkommen bzw. die Pension inklusive Pflegegeld als auch vorhandenes Vermögen herangezogen werden. Sollte beides nicht ausreichen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss aus der Sozialhilfe des zuständigen Bundeslandes. Dem Betroffenen bleiben 20 Prozent der Pension, 13. und 14. Auszahlung, sowie 44,30 Euro Pflegegeld als Taschengeld. Springt die Sozialhilfe ein, versucht sie die Ausgaben zurückzuholen: Dann werden die Ehegatten oder Eltern zur Kasse gebeten. Forderungen können auch auf Liegenschaften übergehen. In der Steiermark wird deren Vermögen nicht angetastet.
Oberösterreich
Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung listet 114 Alten- und Pflegeheime auf. Insgesamt stehen zurzeit 11.600 Plätze zur Verfügung. Der überwiegende Teil ist in öffentlicher Hand, die restlichen Heime werden von Non-Profit-Organisationen (Caritas, Diakonie etc.) oder gewinnorientiert betrieben. Die Pflegeplätze stehen grundsätzlich allen OberösterreicherInnen zur Verfügung, wobei die Versorgung der Region vorrangig ist. Laut einer aktuellen Erhebung des Amts der oberösterreichischen Landesregierung ist das Durchschnittsalter der BewohnerInnen in den vergangenen 14 Jahren deutlich gestiegen und beträgt derzeit 83,1 Jahre. Während er Anteil der Unter-75-Jährigen zwischen 1994 und 2008 von 19,3 Prozent auf 15,6 Prozent zurückgegangen ist, schnellte jener der Über-85-Jährigen von 38,1 Prozent auf 45 Prozent hoch.
Links: Alten- und Pflegeheime in OÖ, freie Plätze und sonstige Angebote -> mehr...
Kostenbeispiele
Oberösterreich
In den öffentlichen Seniorenzentren in Linz, z.B. im Spallerhof, wird je nach Unterbringung ein Tagsatz zwischen 60,65 und 65,62 Euro verrechnet. Bei der Kurzzeitpflege orientieren sich die Tagsätze an der jeweiligen Pflegestufe und liegen bei Stufe 0 bei 66,72 Euro und bei Stufe 7 auf 115,29 Euro. Mit einheitlich 79 Euro/Tag muss man im privaten Altenheim Rudigier der Linzer Kreuzschwestern rechnen.
Im Alten- und Pflegeheim Tabor in Steyr richten sich die Kosten danach, in welchem Haus und ob man in Wohneinheiten für ein oder zwei Personen untergebracht ist. Während in der Ferdinand- Hanusch-Straße 39 und 48 Euro verrechnet werden, muss man in der Gottfried-Koller-Straße mit Tagestarifen von 46 und 57 Euro rechnen.
Zusätzlich verrechnen die Seniorenheime 80 Prozent des Pflegegeldes.
Wesentlich günstigere Alternativen stellen betreute Wohneinrichtungen dar. Die Caritas führt in Oberösterreich zurzeit 20 Häuser mit rund 300 betreuten Wohnungen. Die 50 Quadratmeter großen Wohnungen kosten zwischen 200 und 250 Euro inklusive Betriebskosten. Je nach Einkommen kann Wohnbeihilfe bezogen werden. Heizung und Strom werden gesondert verrechnet. Die monatliche Betreuungspauschale beträgt 55 Euro (Stand 2008). In jeder Wohnung ist eine Notrufhilfe fix installiert, die mit weiteren 18,17 Euro zu Buche schlägt. Insgesamt fallen also 273,17 und 323,17 Euro an (exklusive Heizung und Strom).
Salzburg
In Salzburg stehen 73 Alten- und Pflegeheime mit 5.200 Betten zur Verfügung, auch hier ist der Großteil in öffentlicher Hand. Das Angebot geht hier von Einbettzimmern bis zu Zweiraumgarconnieren für zwei Personen. Die Kosten setzen sich aus einem Tagesgrundtarif von 28,80 bis 58,80 Euro sowie einem Pflegegeldanteil von 8,40 Euro für Stufe 1 bis 72,60 Euro für Stufen 6 und 7.
Auflistung der Seniorenpflegeheime, Kontaktdaten bietet Salzburg auf der Website des Landes -> mehr...
Steiermark
In der grünen Mark gibt es derzeit 187 Alten- und Pflegeheime, darunter befinden sich viele kleine Einrichtungen mit unter zehn Betten. Die öffentliche Hand bietet vier Landespflegeheime, zwölf Bezirkspensionistenheime und eine Reihe von Stadt- und Gemeindeheimen an. In der Steiermark besteht ein Rechtsanspruch auf einen Pflegeheimplatz im Rahmen eines vorgeschriebenen Tagsatzes. In den Pflegeheimen der Volkshilfe setzen sich die Tagessätze aus dem Grundtarif von 60,69 Euro zuzüglich einem Pflegegeldzuschlag (Stufe 1 13,71 Euro bis 70,64 Euro) zusammen. Für Einzelzimmer werden monatlich 139 Euro zusätzlich verrechnet.
Sozialserver des Landes Steiermark: Hier finden Sie Alten- und Pflegeheime sowie freie Pflegeplätze -> mehr...
Regress auch an den Kindern
Zur Kostendeckung eines Pflegeheimplatzes kann auf die Unterhaltspflicht von Ehepartnern zurückgegriffen werden, wobei die Regressverpflichtungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Seit 1. Jänner 2009 können Kinder in ganz Österreich nicht mehr zum Ersatz offener Pflegekosten herangezogen werden. Dies gilt auch für Großeltern und deren Enkel. Es können jedoch Personen, die gegenüber Pflegebedürftigen vertraglich zum Unterhalt verpflichtet sind - zum Beispiel durch einen Ausgedingevertrag - für den Kostenersatz herangezogen werden. Derzeit unterliegt der Fall der Regresspflicht für Kinder in ganz Österreich heftigen Diskussionen, die aufgrund der Debatten zur Budgetsanierung entstanden sind.
Achtung bei Schenkungen
Worauf allerdings sehr wohl zurückgegriffen werden kann, sind Schenkungen, die innerhalb der letzten Jahre vor einem Heimaufenthalt gemacht wurden. Liegenschaften etc. sollten daher möglichst früh weitergegeben werden. Heikel ist es auf jeden Fall dann, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung bereits mit einer Pflegebedürftigkeit des Schenkenden gerechnet werden musste. Dann kann der Sozialhilfeträger den Übergabe- oder Schenkungsvertrag anfechten.
Für die Bemessung der Ersatzpflicht werden das Nettoeinkommen der Angehörigen abzüglich Lebenshaltungskosten, Unterhaltsleistungen und besondere Aufwendungen herangezogen.
Regress an den Angehörigen:
Bundesland | Ersatzpflicht des Ehepartners in % der BMG* | Ersatzpflicht der Kinder | Grundbücherliche Sicherstellung von Liegenschaften | Rückgriff auf Schenkungen |
Oberösterreich | 33-40 % | keine | ja | 5 Jahre vor Hilfeleistung |
Salzburg | 35 bzw. 40 % | keine | ja | 5 Jahre vor, während und nach der Hilfeleistung |
Steiermark | keine | keine | bis zum 1. November 2008 entstandene Forderungen bleiben eingetragen | 3 Jahre vor, während und nach der Hilfeleistung |
*) BMG = Bemessungsgrundlage = anrechenbares Einkommen (Nettoeinkommen abzüglich Wohnkosten, Unterhaltsleistungen, besondere Aufwendungen, tw. auch Lebenserhaltungskosten)
Bis zu einer gewissen Höhe bleibt das Vermögen der KlientInnen bei stationärer Pflege unangetastet. Die Vermögensgrenze liegt 2010 in Tirol am niedrigsten und mit rund 10.000 Euro in Niederösterreich und Vorarlberg am höchsten.
Vermögensgrenzen (Schonvermögen) bei stationärer Pflege
Bgld. | Ktn. | NÖ | OÖ | Szbg. | Stmk. | Tirol | Vbg. | Wien |
4.736 Euro | 7.350 Euro | 10.806 Euro | 7.300 Euro | 4.645 Euro | 7.000 Euro | 3.634 Euro | 10.000 Euro | 3.720 Euro |
Quellen: Sozialinformationen der Länder
Pflegebedarf: Droht der Pflegenotstand?
Pflege ist ein zentrales Thema der Zukunft. Aufgrund der zunehmenden Überalterung droht das System in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu kollabieren, warnen Experten. Offen ist vor allem, ob sich die Betroffenen die Kosten für die Pflege zuhause leisten können.
Der Bedarf an häuslicher Pflege oder einem Platz im Pflegeheim steigt parallel zur Überalterung unserer Gesellschaft. Laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger bezogen im August 2010 rund 369.270 Personen Pflegegeld vom Bund. 64.936 ÖsterreicherInnen bezogen Ende 2008 laut Statistik Austria Pflegegeld von den Ländern. Die Ausgaben hierfür lagen bei rund 327 Mio. Euro, was einem monatlichen Durchschnittsbetrag von 419 Euro entspricht. Die Ausgaben für das Bundespflegegeld lagen Ende 2009 bei rund 1,9 Mrd. Euro.
Seit 1999 hat sich die Zahl der PflegegeldbezieherInnen um 31 Prozent erhöht. Der Frauenanteil liegt bei mehr als zwei Drittel, was sich durch die höhere Lebenserwartung erklärt.
Vor einem Kollaps spätestens 2025 warnt das Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo): Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension sind und immer weniger Pflegende zur Verfügung stehen, wird es eng. Das Wifo rechnet bis 2025 mit einer Verdoppelung der Pflegebedürftigen und somit doppelt so hohen Ausgaben für das Pflegegeld. Dies sei schlichtweg unfinanzierbar.
Die neueren politischen Diskussionen bestätigen diese Sorgen. So wird derzeit erwogen, die Kriterien für die Aufnahme in die Pflegestufen 1 und 2 zu verschärfen, eine Abschaffung der beiden ersten Stufen stehe laut Medienberichten jedoch derzeit nicht zur Diskussion.
Pflegegeldstufe | Bund (August 2010) | Länder (Ende 2008) |
Stufe 1 | 78.699 | 13.495 |
Stufe 2 | 123.294 | 20.331 |
Stufe 3 | 61.242 | 11.657 |
Stufe 4 | 53.312 | 7.939 |
Stufe 5 | 33.552 | 4.701 |
Stufe 6 | 12.515 | 3.483 |
Stufe 7 | 6.657 | 2.073 |
Gesamt | 369.271 | 64.936 |
(Quellen: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger und Statistik Austria)
Laut neuesten Prognosen der Statistik Austria wird die österreichische Bevölkerung bis 2030 auf rund 9 Millionen und bis 2050 auf 9,5 Millionen anwachsen. Die Zahl der über 75-jährigen Menschen steigt bis 2030 auf über 1 Million. 2,81 Millionen Menschen werden dann über 60 Jahre alt sein. 2050 werden bereits 1,58 Millionen Menschen über 75 und 3,24 Millionen über 60 Jahre alt sein, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 34,2 Prozent. Der Alterungsprozess wird alle Bundesländer betreffen, allerdings in unterschiedlicher Intensität.
Für Oberösterreich rechnet die Statistik Austria mit rund 478.015 Über-60-Jährigen bis zum Jahr 2030 und 549.453 Menschen dieser Altersgruppe bis 2050. Das sind etwa 31,8 bzw. 35,6 Prozent der Landesbevölkerung. 2030 werden in Salzburg werden 177.578 über 60 Jahre alt sein (31,8 Prozent) und zwanzig Jahre später 198.980 Über-60-Jährige leben (35 Prozent). In der Steiermark liegt der Anteil 2030 bei 33,2 Prozent und 415.416 Personen, 2050 werden es 469.244 sein (knapp 37 Prozent).
Pflege findet großteils zuhause statt
80 Prozent der PflegegeldbezieherInnen werden von Angehörigen oder privaten Helfern betreut. Der Großteil sind Frauen. Nur 15 Prozent sind in Pflegeheimen untergebracht. Laut Diakonie Österreich nehmen die restlichen fünf Prozent eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch.
Studie aus Oberösterreich
In Oberösterreich bezogen 2009 59.645 Bundes- und 9.838 Personen Landespflegegeld. Mit 34 Prozent erhielt Ende 2008 die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen Unterstützung nach Stufe 2. 22 Prozent der OberösterreicherInnen waren 60 Jahre und älter.
2006 hat das oberösterreichische Sozialressort eine Untersuchung beauftragt, um die konkreten Einstellungen der 60- bis 90-jährigen Bevölkerung zum Thema "Pflege und Betreuung" zu erforschen. Auftragnehmer war das Sora-Institut (Institute for Social Research and Analysis). Ein Großteil der befragten 800 OberösterreicherInnen kennt die Angebote für Pflegebedürftige.
Jene Teilnehmer, die selbst pflegebedürftig sind, bewerteten vor allem Essen auf Rädern, mobile Altenpflegedienste und die Rufhilfe besonders positiv. Allerdings gaben zwischen 34 und 62 Prozent der UmfrageteilnehmerInnen gar kein Urteil über die einzelnen Angebote ab. Dies zeige klar, "dass dieses Thema für einen großen Teil der älteren Menschen überhaupt kein Thema ist", sagt Landesrat Josef Ackerl bei der Präsentation der Studie im Jänner 2007. Verwunderung löst in ihm auch aus, wie wenige sich für den Fall einer persönlichen Pflegebedürftigkeit bereits informiert haben. Ackerl: "Ob der Grund dafür mangelndes Problembewusstsein oder einfacher Optimismus sei - nach dem Motto: mich wird's schon nicht treffen", ließe sich schwer sagen.
Befragt danach, wie sie im Bedarfsfall gepflegt werden möchten, gaben je 51 Prozent "mobile Altenpflegedienste" oder "daheim von Verwandten" als sehr wünschenswert an. 42 Prozent bevorzugen betreubares Wohnen. Der Möglichkeit daheim, von einer Pflegekraft unterstützt zu werden, kann nur ein Drittel der Befragten besonders viel abgewinnen. Und gar nur 27 Prozent halten Alten- und Pflegeheime für besonders wünschenswert. Außerdem glauben nur 20 Prozent der Umfrageteilnehmer, dass sie sich einen solchen Platz überhaupt leisten könnten.
Laut EU-Umfrage "Health and Long Term Care" glauben sogar 75 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen, dass pflegebedürftige Menschen am besten zuhause mit Unterstützung der Familie oder professioneller Pflege aufgehoben sind. Nur zehn Prozent ziehen die Betreuung in einem Heim vor. Mit den zu erwartenden Pflegekosten hat die Hälfte der ÖsterreicherInnen ein Problem.
(Quellen: aktuelle Medienberichterstattung sowie die im Text zitierten Organisationen)
Links:
help.gv.at - Website der Bundesregierung: Alle Informationen zum Thema Pflegevorsorge -> mehr...
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz: Informationen über Pflegevorsorge -> mehr...
Land Oberösterreich: Altenbetreuung und -pflege - bietet auch eine Liste der Alten- und Pflegeheime in OÖ -> mehr...
Land Steiermark: Sozialserver - Freie Pflegeplätze, Suche nach Alten- und Pflegeheime u.v.m. -> mehr...
Land Salzburg: Soziale Einrichtungen und Leistungen, Liste von Seniorenpflegeheimen u.v.m. -> mehr...
Die Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung:
Die Oberösterreichische brachte als einer der ersten die Pflegeversicherung auf den Markt. Seit knapp sechs Jahren bieten wir ein entsprechendes Produkt, um für die Pflege privat vorzusorgen. Die Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung erbringt im Pflegefall eine lebenslange fixe Rentenzahlung. Die Dauer der Prämieneinzahlung und die Rentenhöhe sind frei wählbar und können auf die individuelle Situation des Versicherungsnehmers abgestimmt werden. Auch ein Einmalerlag ist möglich.
Hier finden Sie noch weitere Details zur Pflegeversicherung
Ihr Keine Sorgen Berater berät Sie gerne persönlich über die Leistungen der Pflegeversicherung der Oberösterreichischen Versicherung. -> Terminvereinbarung
Welche Vorteile bietet Ihnen der Abschluss einer Pflegeversicherung bei der Oberösterreichischen?
Die derzeit angebotenen Produkte sind äußerst unterschiedlich und deshalb schwer vergleichbar. Wir haben Ihnen zusammengefasst, worauf Sie beim Abschluss einer Pflegeversicherung achten und warum Sie sich gerade für das Produkt der Oberösterreichischen entscheiden sollten:
Vorübergehende Pflegebedürftigkeit:
Im Rahmen des Keine Sorgen Schutzengelprogramms gibt es ab nur 2,50 Euro im Monat auch die "Alltagshilfe": Diese übernimmt nach einem Knochenbruch oder einer Operation das Einkaufen , Kochen, Putzen etc.
Prämienbeispiele:
Anbei eine Prämienübersicht für Mann/Frau im Alter von 30 Jahren:
Monatliche Prämieneinzahlung (längstens bis zum 85. Lebensjahr) bei einer fixen lebenslänglichen Rentenleistung von monatlich 1.000 Euro ab Eintritt des Versicherungsfalles:
* Mann, 30 Jahre: Grundschutz: 20,96 - Komfortschutz: 33,99
* Frau, 30 Jahre: Grundschutz: 31,90 - Komfortschutz: 47,36
Die Rente ist frei wählbar, 1.000 Euro sind jedoch ein aus unserer Sicht guter Richtwert für die Abdeckung der anfallenden Kosten im Bedarfsfall zusätzlich zur gesetzlichen Rente.