Die Oberösterreichische Versicherung startete daher mit dem Landeskriminalamt Oberösterreich im Rahmen der heurigen Sicherheitsaktion der Österreichischen Länderversicherer eine gemeinsame Präventionskampagne zum Thema "Kfz-Einbruch: Ihr Auto ist kein Safe". Unter dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht – Wissen schützt" liegt das Hauptaugenmerk dabei vor allem auf Aufklärung der Öffentlichkeit und Vermittlung von Maßnahmen zur Schadensverhütung.
Alle vier Stunden wird in Oberösterreich in ein Auto eingebrochen
Dank effektiver Präventions- und Polizeiarbeit konnte die Zahl der Autoeinbrüche hierzulande in den letzten Jahren deutlich vermindert werden, bestätigt Dr. Alois Lißl, Leiter der Sicherheitsdirektion Oberösterreich. So wurden in Oberösterreich im Jahr 2008 1.840 Kfz-Einbrüche, das sind um 10% weniger als im Vorjahr, angezeigt. Dennoch ist weiterhin intensive Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu leisten, da auch in unserem Bundesland durchschnittlich alle vier Stunden in ein Auto eingebrochen wird.
Täter schlagen vor allem zwischen 16 und 18 Uhr zu
Die Kfz-Einbruchskriminalität ist weiterhin eine Kriminalitätsform der Ballungsräume – 60 % der Autoeinbrüche erfolgen auf öffentlichen Parkflächen. Weiters ist zu beobachten, dass es sich bei Kfz-Einbrüchen meistens nicht um im Vorfeld geplante „Profi-Coups“, sondern um Gelegenheitsdiebstähle handelt. So stoßen Autoknacker vor allem zwischen 16 und 18 Uhr auf die „ertragreichste“ Ausbeute und Profis benötigen gerade einmal 20 Sekunden, um ein Fahrzeug aufzubrechen. Dabei unterstützen Autofahrer diese geradezu, indem sie bedenkenlos Wertgegenstände wie Laptops, Handys, Geldbörsen, Navigationsgeräte, Handtaschen, Aktenkoffer oder Designerbrillen, aber auch Kleidungsstücke, Tragetaschen und andere Gegenstände deutlich sichtbar im Auto liegen lassen.
Versicherungsschutz gilt nur bei richtiger und sicherer Verwahrung
Ob die entwendeten Gegenstände offen im Fahrzeug gelegen haben, ist nicht zuletzt auch für den Versicherungsschutz ausschlaggebend. Schäden, die am Fahrzeug entstanden sind, werden im Rahmen der KFZ-Voll- bzw. Teilkaskoversicherung aus dem Titel „Vandalismusschäden“ gedeckt, Schäden die durch entwendete Gegenstände entstanden sind, sind maximal bis zu einer Höhe von € 1.000,- abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur, wenn die Gegenstände so im Auto verwahrt wurden, dass sie von außen nicht sichtbar waren. Beispielsweise muss der entwendete Laptop im Kofferraum verwahrt worden und durch Aufbrechen des Kofferraumes entwendet worden sein. Zu den meist nicht unerheblichen materiellen kommen oft auch immaterielle Schäden hinzu, die entstehen können, wenn auf dem gestohlenen Laptop bzw. Handy wichtige, vertrauliche Daten gespeichert waren. Auch nicht unerhebliche Aufwände kommen auf einen zu, wenn man beispielsweise Kredit- und Bankomatkarten sperren lassen oder den Führerschein oder andere wichtige Dokumente neu anfordern muss. Darüber hinaus haben viele Opfer mit psychischen Auswirkungen des Einbruchs zu kämpfen.
Tipps für mehr Sicherheit und Keine Sorgen mit Ihrem Kraftfahrzeug
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