Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Minderung des Schadens (z.B. Notabdeckung, behelfsmäßige Befestigung loser Teile),
Aufräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen erst nach Ende des Sturms durchführen,
Sicherungsarbeiten von der Feuerwehr durchführen lassen.
Bitte die unverzügliche Meldung an die Versicherung nicht vergessen! - Schriftliche oder mündliche Anzeige des Sturmschadens innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie vom Schaden Kenntnis erlangt haben.
In Ihrem eigenen Interesse sachdienliche Beweise aufbewahren, wie z.B. Fotos, Gegenstände etc. sowie Zeugen notieren.