Was tun im Schadensfall

  • Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Minderung des Schadens (z.B. Notabdeckung, behelfsmäßige Befestigung loser Teile),
  • Aufräumungsarbeiten aus Sicherheitsgründen erst nach Ende des Sturms durchführen,
  • Sicherungsarbeiten von der Feuerwehr durchführen lassen.
  • Bitte die unverzügliche Meldung an die Versicherung nicht vergessen! - Schriftliche oder mündliche Anzeige des Sturmschadens innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie vom Schaden Kenntnis erlangt haben.
  • In Ihrem eigenen Interesse sachdienliche Beweise aufbewahren, wie z.B. Fotos, Gegenstände etc. sowie Zeugen notieren.