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Das Pickerl - gilt meins noch?

Österreichische Autofahrer im Ausland riskieren mit einem eben erst abgelaufenen KFZ-Pickerl den Verlust ihrer Nummerntafeln. Zwar gilt innerhalb Österreichs eine Toleranzfrist von insgesamt vier Monaten. Andere Staaten, wie beispielsweise Kroatien, Tschechien und Ungarn haben unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie daher vor Ihrer Auslandsreise auch immer die in Ihrem Urlaubsland geltenden Verkehrsvorschriften!

 

Das Pickerl - auch im Ausland wichtig

Die regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs ("Pickerl") ist in erster Linie dazu da, die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu sichern. In Österreich hat man nach Ablauf des Kfz-Pickerls vier Monate lang Zeit, diese Pickerlüberprüfung nachzuholen. Rechtliche Konsequenzen muss der Autobesitzer dabei nicht fürchten: Weder darf eine Strafe verhängt noch ein Nachteil im Schadensfall für die entsprechende Person entstehen. In anderen Ländern sieht die Lage jedoch nicht so locker aus - hier geht man mit "Pickerlsündern" ganz anders um. Ein Beispiel ist Ungarn: Das Außenministerium warnt, dass dort bei Verkehrskontrollen auch die Prüfplakette am Fahrzeug kontrolliert wird. Da Ungarn die Toleranzfrist von vier Monaten nicht akzeptiert, werden bei einer abgelaufenen Begutachtungsplakette der Zulassungsschein und die Kennzeichentafel meist sofort abgenommen und Sie dürfen Ihre Fahrt nicht fortsetzen. Auch blaue Probekennzeichen sind in Ungarn nicht akzeptiert. Eine Weiterfahrt ist damit auf jeden Fall nicht erlaubt.

Die Toleranzfrist beim Kfz-Pickerl gilt auch nicht in Tschechien und Kroatien: Auch hier kann es Ihnen passieren, dass Sie mit einer abgelaufenen Begutachtungsplakette nicht einreisen dürfen bzw. Sie nach einer Verkehrskontrolle nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug weiterfahren dürfen. Mitunter müssen Sie auch mit einer Geldstrafe rechnen.

Lieber einen Check vor dem Urlaub machen - es lohnt sich sicher

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich für Autobesitzer daher, das Auto-Pickerl vor Reiseantritt bei einer KFZ Überprüfung zu erneuern, wenn man keine böse Überraschung an der Grenze erleben möchte. Eine ohnehin fällige Begutachtung legt man am besten auf die Wochen vor der Abreise, somit erübrigt sich jeglicher Ärger am Grenzübergang. Jedoch: Selbst eine gültige Prüfplakette sagt nicht unbedingt etwas über den aktuellen Zustand des Autos aus. Führen Sie am besten zusätzlich einen Sicherheitscheck durch, bei dem Sie Bremsen, Lichter und weitere Komponenten eingehend prüfen. Dann können Sie Ihre Urlaubsreise wirklich ohne Sorgen starten.

Andere Länder, andere Verkehrsvorschriften

Sie müssen in vielen Ländern mit anderen Verkehrsvorschriften als in Österreich rechnen. Sei es was die zulässige Geschwindigkeit betrifft, die Gurtpflicht, Alkohol am Steuer oder Regelungen zu Licht am Tag. Genauere Informationen zu den Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland finden Sie auf den Seiten des Außenministeriums: >> Reiseinformation Außenministerium

Übrigens: Wir empfehlen auch die Mitnahme der Grünen Karte!