Oberösterreichische Versicherung
Wohnen & Recht

Pool versichern - aber richtig! Was Sie beachten sollten!

Im Sommer sieht man sie nahezu überall: kleine und große, runde, eckige, frei stehende oder eingebaute Holz-, Folien- oder Stahlwand-Swimmingpools. Und natürlich deren glückliche Besitzer. Diese holen sich mit einem Sprung ins kühle Nass die ersehnte Abkühlung von den heißen Sommertemperaturen. Was man beachten sollte - auch beim Pool versichern - erfahren Sie hier!

Je nach Größe muss man für die Befüllung dieser Pools mit tausenden bis mehreren zigtausenden Litern Wasser rechnen. Die richtige Planung sollten Grundvoraussetzung für die Aufstellung sein! Achten Sie auf optimale Standortverhältnisse mit ebenerdiger Fläche und windgeschützter Lage sowie eine ausreichende Absicherung.  Beachten Sie auch die gesetzlichen Vorschriften. Diese können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde über mögliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten.

Wie kann man Schäden beim Pool versichern?

Tritt bei der Zu- oder Ableitung Wasser aus, kann dies auch Schaden anrichten. Einerseits in den eigenen, andererseits aber auch in den Räumlichkeiten von Nachbarhäusern. Je nachdem, wo das Wasser abfließt. Schäden können aber auch beim Schwimmbad selbst, bei der Schwimmbadtechnik oder bei der Pool-Abdeckung entstehen, zum Beispiel durch heftige Gewitter mit Sturm und Hagel. Versichern lässt sich das Risiko im Rahmen der Eigenheimversicherung bei Pools, die bis zu einem gewissen Teil oder ganz eingebaut sind. Haben Sie einen Pool oder planen Sie sich einen anzuschaffen, dann sprechen Sie dies am besten mit Ihrem Berater ab, da die Abdeckung dieser Schäden meist einer Zusatzvereinbarung bedarf!

Wie mache ich den Pool kindersicher?

Ertrinken stellt bei Kleinkindern jährlich die zweithäufigste Todesursache dar. Für Kleinkinder können schon wenige Zentimeter Wassertiefe gefährlich werden, daher gilt, egal ob kleines Planschbecken, Teich, Aufstellpool oder großem Swimmingpool: Bitte immer achtsam sein und Kleinkinder nicht ohne Aufsicht in die Nähe des Wassers lassen! Schützen Sie auch andere Schutzbedürftige (wie geistig beeinträchtigte Personen) vor der von einem Pool ausgehenden Gefahr.

Gefahr lauert dabei aber nicht nur beim Pool oder Planschbecken im eigenen Garten, sondern bspw. auch bei Naturteichen, Regentonnen oder Löschteichen. Als Besitzer von Swimmingpools, Naturteichen, Biotopen, Regentonnen sollten Sie daher - egal ob Sie eigene Kinder haben oder nicht - Sicherheitsmaßnahmen wie Zäune, Bepflanzungen, Gitter einplanen oder für andere geeignete Schutzvorkehrungen sorgen!

Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung kann den Liegenschaftsinhaber vor bestimmten Schadenersatzverpflichtungen, die durch einen Pool entstehen, schützen. Lassen Sie auch bei bestehender Versicherung die Sorgfalt nicht außer Acht. Insbesondere wird es ratsam sein, für eine Umzäunung oder eine andere geeignete Absicherung ihres Pools zu sorgen, auch wenn nicht ständig damit zu rechnen ist, dass kleine Kinder Zutritt zum Pool haben.

Eine allgemeine Antwort auf die Frage der Haftung in Ertrinkungsfällen lässt sich nicht geben. Natürlich tragen auch Aufsichtspersonen Verantwortung dafür, dass kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt sind. Doch es gibt auf der anderen Seite auch die Verpflichtung des Grundstückeigentümers/inhabers auf seinem Grundstück dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht gefährdet werden. Jeder Fall ist individuell und wird dementsprechend auch anders von der Rechtsprechung beurteilt. Deshalb im eigenen Interesse: Sichern Sie Ihren Pool, Teich oder dergleichen ab! Für Ihre und für die Sicherheit anderer in Ihrer Umgebung!