Oberösterreichische Versicherung
Sicherheit

Wie sieht es mit der Fahrradhelmpflicht bei Kindern aus?

Seit 31. Mai 2011 gilt die Fahrradhelmpflicht bei Kindern unter 12 Jahren. Das heißt Kinder müssen beim Rad fahren, aber auch wenn sie auf einem Fahrrad mitfahren – in einem Fahrradsitz oder in einem Fahrradanhänger – verpflichtend einen Radhelm tragen, bis sie das 12. Lebensjahr vollendet haben. Für erwachsene und jugendliche Radfahrerinnen und Radfahrer empfiehlt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) „dringend einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen.“

Wie lautet der genaue Gesetzestext?

§ 68 StVO, Absatz 6.:

„(6) Kinder unter 12 Jahren müssen beim Rad fahren, beim Transport in einem Fahrradanhänger und wenn sie auf einem Fahrrad mitgeführt werden, einen Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebrauchen. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist. Wer ein Kind beim Rad fahren beaufsichtigt, auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind den Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebraucht. Im Falle eines Verkehrsunfalls begründet das Nichttragen des Helms kein Mitverschulden im Sinne des § 1304 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, an den Folgen des Unfalls.“

Was heißt das für die Haftpflichtversicherung?

In der § 68 StVO, Absatz 6 wird ausdrücklich geregelt, dass im Falle des Nichttragens des Helmes kein Mitverschulden im Sinne des § 1304 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/181 an den Folgen des Verkehrsunfalls einzuwenden ist.

Wo kann es aber Auswirkungen haben, wenn sich mein Kind/ oder ich als Elternteil mich nicht daran halte?

Gibt es in den Versicherungsbedingungen die Obliegenheit, einen Helm bei Verwendung von Fahrzeugen zu tragen, so kann es in der Unfallversicherung zum Teil zu Einschränkungen kommen, insbesondere bei Kopf- und Halswirbelverletzungen, die hauptsächlich auf ein Nichttragen des Helmes zurückzuführen sind. Hier empfiehlt es sich die jeweiligen Versicherungsbedingungen durchzulesen. Bei der Oberösterreichischen Versicherung werden die Leistungen in der Unfallversicherung um 25 % reduziert, wenn kein Helm getragen wird (Artikel 21 der jeweiligen AUVB).

Wie viele Radunfälle passieren pro Jahr in Österreich?

Laut Statistik Österreich verletzten sich 2013 6.335 Menschen mit dem Fahrrad, 51 Menschen starben.

Mehr als eine politische Maßnahme! – Tragen Sie Helm für mehr Sicherheit!

Auch die Oberösterreichische Versicherung schließt sich der politischen Maßnahme zur Fahrradhelmpflicht bei Kindern  an.

Und nicht nur Ihre Kinder – auch Sie selbst – tragen Sie Helm! Für mehr Verkehrssicherheit in Österreich.