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Im Schneematsch steckengeblieben - Der Keine Sorgen Schutzengel hilft

Nun hatte es Österreich doch erwischt. Lange blieb die Alpenrepublik vom Wintereinbruch verschont. Rasen mähen schien wahrscheinlicher als Schnee zu schaufeln. Der teils heftige Einbruch nach den Weihnachtsfeiertagen hat dann doch so manchen kalt erwischt. Unter den Betroffenen  war auch ein Keine Sorgen Schutzengel-Kunde. Wie der Schutzengel ihm helfen konnte und was es im Winterverkehr grundsätzlich zu beachten gilt, ist Gegenstand dieses Beitrags.

 

Bericht unseres Partners Europ Assistance:

Obwohl gar nicht schnell unterwegs, rutscht der Keine Sorgen Schutzengel-Kunde mit seinem Opel Vectra in den Matsch und kommt aus eigener Kraft nicht mehr heraus. Im Gegenteil: je mehr und je schneller sich die Räder drehen, desto schneller gräbt sich das Auto in den Untergrund. Schließlich die Kapitulation. Der entnervte Autofahrer alarmiert seinen Keine Sorgen Schutzengel und schildert Problem und Standort. Keine zwanzig Minuten später erreicht Verstärkung den Steckengebliebenen und befreit den Opel aus seiner misslichen Lage. Sehr zur Freude des Kunden übernimmt der Keine Sorgen Schutzengel nach rascher Hilfe auch noch sämtliche Kosten.

Situative Winterausrüstungspflicht beachten

Bitte beachten Sie, dass vom 1. November bis 15. April des Folgejahres für Lenkerinnen und Lenker von Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht gilt. Das bedeutet, dass Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen. Sind die Fahrbahnen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt, müssen bei Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.

Weiters müssen die Reifen bei Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und fünf Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen. Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

Gesetzlich werden als Winterreifen jene anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" gekennzeichnet sind. Für Pkw und Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen können als Alternative zu Winterreifen auch Schneeketten verwendet werden. Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Ein Dank an die Partner des Keine Sorgen Schutzengels

Der Keine Sorgen Schutzengel sagt an dieser Stelle auch einmal Danke an seine zahlreichen Partner, die jahrein jahraus Herausragendes leisten. Dazu gehören auch zahlreiche Abschleppunternehmen, die 24 Stunden sieben Tage die Woche  bei jedem Wind und Wetter Starthilfe leisten, Autos aus Gräben ziehen oder in Garagen schleppen. Stets am modernsten Stand der Technik, garantiert der Keine Sorgen Schutzengel bestes Service. Zu jeder Zeit.