Oberösterreichische Versicherung
Wohnen & Recht

Der Traum vom Haus – was ein Bauherr beachten sollte

Den Traum vom eigenen Haus verwirklichen – ein sehnlicher Wunsch Vieler. Ein eigenes Häuschen, einen kleinen Garten, in dem die Kinder spielen und entspannt der wohlverdiente Feierabend genossen wird - dies ist begehrtes Ziel vieler junger Paare und Familien. Damit dieser Traum zur Realität wird, sollte sich Herr und Frau Bauherr bereits im Vorfeld mit einer Reihe von Planungs- und Haftungsfragen auseinandersetzen, wie z. B. „Wer trägt bei einem Bauprojekt die Kosten, wenn es durch die Arbeiten zu Schäden am Nachbargebäude kommt oder wenn jemand wegen der Bauarbeiten verletzt wird?“

Ein paar grundsätzliche Fakten zu den Begrifflichkeiten im Baurecht sind in der Oö. Bauordnung sowie auf der baurechtlichen Informationsseite verankert.

Wer ist der Bauherr?

Bauherr ist jene Person, die für die Vorbereitung bzw. Ausführung einer Bebauung eines Grundstücks verantwortlich ist bzw. dies in Auftrag gibt. Der Bauherr kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

Der Bauherr (im baurechtlichem Bewilligungsverfahren auch Bauwerber genannt) muss zur Ausführung von Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, eine gesetzlich dazu befugte Person (Bauführer) vor Beginn der Bauausführungen bei der Baubehörde anzeigen.

Wer ist Bauführer?

Bauführer ist jene Person, die das Bauvorhaben zur Gänze oder in Bauteilen im Auftrag des Bauherrn ausführt. Der Bauführer muss gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung und Ausführung des Bauvorhabens und zur Übernahme der Bauleitung berechtigt sein. Der Bauführer hat für die bewilligungsgemäße und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens wie z.B. Tauglichkeit der Baustoffe, Konstruktion, Sicherheitsvorkehrungen und Einhaltung der Bauvorschriften zu sorgen. Informationen dazu siehe entsprechende Gesetzestexte.

Haftung und Pflichten des Bauherrn

Insbesondere:

  • die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, wonach eine Baustelle als Gefahrenquelle gilt und der Bauherr, der diese Gefahr geschaffen hat, dafür zu sorgen hat, dass diese Gefahrenquelle niemanden schädigt
  • Auswahl- (bei der Auswahl von Bauunternehmern, Handwerkern, Helfern,..) und Überwachungsverschulden (Bauherr sorgt sich nicht um das Baugeschehen)
  • Haftung aufgrund verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche

Ein Schild wie „Betreten der Baustelle verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ alleine, führt nicht zu einem umfassenden Haftungsausschluss.

Die Privatperson als Bauherr haftet mit ihrem Privatvermögen

Stellen Sie sich vor, Sie beginnen mit dem Hausbau. Durch die Bautätigkeit entstehen plötzlich Schäden wie z.B. die Statik beeinträchtigende Risse oder Senkungen am Nachbargebäude, einem vorbeikommenden Fußgänger fällt ein Ziegel auf den Kopf, ein Kind klettert auf die Baustelle (in die Baugrube) und verletzt sich. Bei derartigen Schäden können rasch existenzbedrohende Schadenersatzverpflichtungen auf den Bauherrn zukommen, da dieser mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.

Im Rahmen einer Bauherrnhaftpflichtversicherung können Sie sich für solche Schäden versichern. Diese ist bei der Oberösterreichischen Versicherung in der Rohbauversicherung ebenso vorgesehen wie eine Rohbau-Unfallversicherung, die finanziell unter die Arme greift, falls sich Ihre Bauhelfer auf der Baustelle verletzen.

Bei Abschluss einer Eigenheimversicherung ZuHaus kann der Schutz der Rohbauversicherung kostenlos – inklusive Basisdeckung in der Rohbau-Unfallversicherung genossen werden. Nähere Informationen dazu auf unseren Seiten zur Eigenheimversicherung ZuHaus und im bereits erschienenen Blog Hausbaupläne sicher umsetzen - Eine Rohbauversicherung sichert doppelt ab.