Oberösterreichische Versicherung
Sicherheit

Skifahren - so sind Sie sicher auf der Skipiste unterwegs

Die Semesterferien haben teilweise schon begonnen, die Schneeverhältnisse sind gut, höchste Zeit also, sich an einige wichtige Regeln für ein ungetrübtes Pistenvergnügen zu erinnern.

Internationale Regeln auf der Skipiste

 

  • Damit Ihnen und anderen nichts passiert, ist Rücksicht das oberste Gebot. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst sein.
  • Überholt werden darf von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Bei Unfällen ist jeder Skifahrer bzw. Snowboarder verpflichtet Hilfe zu leisten. Er muss, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, seine Personalien  angeben.

 

Eine vollständige Liste der international gültigen 10 FIS-Regeln finden Sie auf der Homepage des ÖSV.

 

Skihelmpflicht in Österreich

 

Neben dem richtigen Verhalten auf der Skipiste spielt die Ausrüstung eine wichtige Rolle. In den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien gilt für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten die Skihelmpflicht. Das schließt auch das Befahren einer präparierten Skipiste mit einer Rodel ein. Aus gutem Grund. Die jüngsten Statistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) zeigen, dass 9 % der Rodelunfälle Kopfverletzungen sind. Ein Helm hilft, das Risiko zu verringern.

 

Weitere Details zum Thema finden Sie in unserem Blog-Beitrag Helmpflicht auf der Schipiste und noch andere Regeln oder auf den Seiten des Österreichischen Touristenklubs.

 

Die Pflichten von Liftbetreibern und Pistenhaltern

 

Für die Sicherheit auf den Skipisten sind nicht nur die Skifahrer und Snowboarder verantwortlich, sondern auch die Liftbetreiber bzw. Pistenhalter. Die rechtlichen Grundlagen für Haftungsfragen ergeben sich aus dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Außerdem entstehen Haftungen auf Grund der vertraglichen Beziehung zwischen dem Liftbetreiber und dem Fahrgast, die durch den Kauf der Liftkarte entsteht.

 

Der Pistenhalter ist verpflichtet Skipisten zu sichern. Er muss atypische Gefahren abwenden, mit denen ein Skifahrer normalerweise nicht rechnet. Eine atypische Gefahr wäre z. B. ein schlecht sichtbarer, nicht gesicherter Pfosten mitten auf der Piste. Gefahren, mit denen ein Skifahrer dagegen rechnen kann, sind jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Schnee- und Pistenverhältnisse, an die er seine Fahrweise anpassen muss.

 

KfV-Tipps zur Vermeidung von Unfällen bei der Benutzung von Skiliften

 

Auch die Benutzung von Skiliften hat ihre Tücken. Laut KfV passieren die meisten Unfälle in Verbindung mit Skiliften beim Aussteigen. Deshalb hier ein paar Tipps:

 

  • Stöcke beim Lift fahren in die Hand nehmen. Nicht die Hände in den Schlaufen lassen.
  • Im Sessellift nicht schaukeln.
  • Im Sessellift Bügel rechtzeitig schließen und nicht frühzeitig öffnen. Skispitzen vor dem Aussteigen anheben.
  • Schleppliftbügel nicht nach oben schnalzen lassen.
  • Rasch aussteigen und den Ausstiegsbereich umgehend verlassen.

 

Viel Vergnügen beim Skifahren und schöne Ferien.

 

Redaktion Keine Sorgen Blog / Autor: Heike Peuser