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Ungetrübter Freizeitspaß mit Drohnen - wenn die Spielregeln eingehalten werden

UPDATE 05.04.2023 - Spielzeug oder bewilligungspflichtige Drohne? Welche Vorschriften z. B. für die Haftpflichtversicherung gelten und was seit 2021 im Hinblick auf Bewilligung und Registrierung gilt, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Seit 2021 ist ein Drohnenführerschein für alle verpflichtend, die mit Drohnen in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 250 g fliegen wollen (A1, A2 und A3). Dieser Drohnenführerschein lässt sich über die Austro Control kostenlos online (www.dronespace.at) machen. Weitere Vorschriften, z. B. in Sachen Registrierungspflicht, erfahren Sie ebenfalls über die Austro Control.

 

Die Begeisterung für Drohnen hält an. Allerdings machen sich die wenigsten Käufer darüber Gedanken, ob sie nur ein Spielzeug oder bereits eine bewilligungspflichtige Drohne gekauft haben.

Mit der EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist, sind die Voraussetzungen für die Bewilligungspflicht schnell erfüllt. Vereinfacht gesagt reicht eine Kamera aus, damit die Drohne registriert werden muss - unabhängig vom Gewicht. Registriert werden müssen auch sogenannte "High-Speed-Drohnen", die eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können.

Wann ist eine Drohne ein Spielzeug?

Als Spielzeug gelten Fluggeräte, die entsprechend der EU-Spielzeugrichtlinie gekennzeichnet sind. Das heißt, das Produkt ist so gestaltet, dass es von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet werden darf. Das Gewicht einer Drohne allein sagt also noch nichts darüber aus, ob es sich um ein Spielzeug handelt oder nicht.

Muss ich mich versichern?

Kurz gesagt: Drohnen müssen versichert werden, wenn sie mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen können, auch wenn es sich um "Mini-Drohnen" unter 250 g handelt.

Wenn eine Drohne in die Kategorie Spielzeug (samt Kennzeichnung der EU-Spielzeugrichtlinie) fällt, kann sie im Rahmen einer Haushaltsversicherung versichert sein. Genauer gesagt kann sie in der dort in der Regel enthaltenen Privathaftpflicht bis zur jeweils vereinbarten Pauschalversicherungssumme mitversichert sein. Aber ACHTUNG: Ganz egal wie leicht die Drohne ist, wenn sie eine Kamera aufweist, ist sie nicht in einer Privathaftpflicht mitversichert.

Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen

Die neue Drohnenverordnung soll den Piloten und Pilotinnen einerseits möglichst viel Freiheit lassen und andererseits für Sicherheit in der Luft und am Boden sorgen. Daher werden Drohnen in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Open: geringste Risikoklasse, keine Bewilligung, Registrierung erforderlich, Flughöhe bis 120 m über Grund, Drohne unter 25 kg, Unterkategorien A1 = nah an Menschen, A2 = sicherer Abstand zu Menschen mind. 30 m, A3 = weit von Menschen mind. 150 m.
  2. Specific: mittlere Risikoklasse, Bewilligung erforderlich, Flüge außerhalb der Sichtweite, Flughöhe über 120 m, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet.
  3. Certified: Drohnen-Zertifizierung Pflicht, Drohnen-Pilotenschein, Luftfahrttechnische Prüfung. In die Kategorie fallen Transport von Personen und Gefahrgut, Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen über 3 Metern Größe.

Eine Übersicht der Klassifizierungen und Definition der Einsatzgebiete finden Sie auf den Internetseiten der Austro Control unter dem Stichpunkt FAQ.

Hätten Sie es gewusst?

Nicht nur die technische Ausstattung und das Einsatzgebiet spielen eine Rolle, sondern auch das Alter der Pilotin oder des Piloten. Für den Betrieb von Drohnen, die als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) klassifiziert sind, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Registrierung als Drohnen-Betreiber gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

Tipps zum sicheren Umgang mit Drohnen auf einen Blick

  • Beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung achten. Sie bestimmt, in welche Klasse die Drohne fällt. Aus den CE-Klassen C0 bis C4 ergeben sich weitere Bestimmungen, z. B. für den Drohnenführerschein.
  • Drohne über Austro Control online registrieren. Dafür ist eine gültige Versicherung erforderlich. Die Registrierung ist drei Jahre gültig.
  • Eine Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. Alle Kamera-Drohnen müssen in Österreich versichert werden. Erforderliche Angaben: Modell, Gewicht und Seriennummer. Die Versicherung muss eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro sowie 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) als Deckung aufweisen.
  • Einen Drohnenführerschein machen (ab Drohnenklasse C1) und bei jedem Flug dabeihaben. Er gilt für fünf Jahre.
  • Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.

Achtung Strafe

In Österreich ist es eine Verwaltungsübertretung, wenn man eine bewilligungspflichtige Drohne ohne Bewilligung bzw. Registrierung fliegt. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000,- Euro (§ 169 Luftfahrtgesetz).