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Was tun gegen Cyber-Mobbing?

Mit der zunehmenden Digitalisierung hat sich in den letzten Jahren auch das Mobbing zusehends von der realen in die digitale Welt verlagert. Oft verschwimmen dabei aber auch die Grenzen und die Taten verlagern sich von der Off- in die Onlinewelt und umgekehrt. Opfer (sehr oft Kinder und Jugendliche), deren Angehörige und Unbeteiligte stellen sich zu diesem Thema daher oft folgende Fragen:

  • Was ist eigentlich Cyber-Mobbing?
  • Wie kann ich mich wehren?
  • Was kann ich selbst vielleicht tun, um Cyber-Mobbing – eventuell schon im Vorfeld - zu verhindern?

Bevor wir uns nun den Tipps zur Prävention und den Hilfsmaßnahmen im Anlassfall zuwenden, werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Definition des Begriffs:

Was ist Cyber-Mobbing

Als Cyber-Mobbing wird bezeichnet, wenn jemand einen anderen über einen längeren Zeitraum mit Hilfe von digitalen Systemen (Computer, Smartphones, Soziale Medien, etc.) belästigt, verleumdet, bedroht, bloßstellt oder dergleichen. Im Gegensatz zu früher, als die Attacken zeitlich (z. B. während der Unterrichtszeit) oder örtlich (z. B. in der Schule) begrenzt waren, finden diese heutzutage durch die ständige Verfügbarkeit der digitalen Möglichkeiten meist orts- und zeitunabhängig statt. Auch werden heutzutage meist mehr Personen Zeuge einer Attacke (z. B. in sozialen Medien) als früher. Hinzu kommt, dass sich die Täter durch die scheinbare Anonymität in ihrem Tun oft ziemlich sicher fühlen oder ihre Taten als unbedeutende Hänselei oder Dummheit abtun. Dass dem aber nicht so ist, zeigt ein Blick in das Strafgesetzbuch.

Gesetzliche Lage

In §107c StGB definiert der Gesetzgeber unter dem Titel „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“, was unter Cyber-Mobbing verstanden wird. Dabei macht sich strafbar, wer […]

  1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
  2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht […].

Seit 2016 wird in Österreich Cyber-Mobbing daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Verübt das Opfer Selbstmord bzw. begeht es einen Selbstmordversuch, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Hier sieht man schon, dass Cyber-Mobbing mitnichten als Lausbubenstreich oder Hänselei abgetan werden kann.

Prävention

Einen guten Ansatzpunkt bietet das Thema Datenschutz, wofür vor allem Kindern und Jugendlichen oft das Verständnis fehlt. So sollte man gerade Online nur sehr sparsam mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten umgehen. Nicht nur der eigene Name ist dabei schützenswert, auch andere Daten können für Cyber-Mobbing gezielt eingesetzt werden:

  • Handynummer: Diese sollte niemals im Internet bzw. in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Am besten, man gibt sie nur direkt an persönlich bekannte Personen weiter.
  • E-Mail-Adresse: Auch hier sollte die Weitergabe sehr gut überlegt sein. Vor allem, wenn es sich nicht um eine bloße Wegwerf-E-Mail-Adresse handelt.
  • Fotos: Niemals Fotos von sich selbst an Fremde oder flüchtige Bekannte weitergeben. Vor allem intime Fotos werden heutzutage immer wieder für Cyber-Mobbing verwendet.
  • Wohnadresse: Neben den oben beschriebenen Daten sollte selbstverständlich auch die eigene Wohnadresse nicht wahllos an (nahezu) Unbekannte weitergegeben werden.

Des Weiteren sollte gerade bei Kindern frühzeitig mit der Sensibilisierung für dieses Thema begonnen werden. Eltern und Lehrer können zum Beispiel auf die Gefahren eines zu sorglosen Umgangs mit den eigenen Daten hinweisen. Auch selbstbewusst agierende Personen wissen sich in schwierigen Situationen oft besser zu helfen. Hier können Eltern und Lehrer ebenfalls unterstützend zur Seite stehen. Kommt es nun trotzdem zu Cyber-Mobbing, helfen unter Umständen die folgenden Tipps:

Wie kann ich mich wehren

Der wohl wichtigste Tipp für Opfer von Cyber-Mobbing ist, sich so rasch wie möglich einer Vertrauensperson zuzuwenden. Eltern, Lehrer oder gute Freunde können oft mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn man selbst nicht mehr weiter weiß. Wissen diese auch nicht weiter, dann hilft oft das Hinzuziehen von Experten. Diese können direkt wertvolle Tipps geben (z. B. Rat auf Draht) oder aber sie organisieren eine kostenlose Rechtsberatung im Anlassfall (z. B. über den Keine Sorgen Schutzengel Digital), bei welcher die notwendigen Schritte besprochen werden können. Grundsätzlich sollte man nie seine Probleme in sich hineinfressen. Oft hilft schon ein kleiner Input von außen, um ein Problem zu lösen.

Bei fortgesetzter Belästigung ist es außerdem wichtig, Beweise zu sammeln. Je besser die Attacken dokumentiert sind, desto klarer wird meist das Bild und desto glaubhafter wird die Geschichte. Vor allem bei einer Strafanzeige lassen sich so Dauer und Art der Belästigungen nachweisen. Bei Angriffen über digitale Medien bieten diese sehr oft eine Unterstützung über eine „Melden“-Funktion. Oft wird über diese Möglichkeit in der Hilfe oder den häufig gestellten Fragen hingewiesen. Außerdem besteht bei vielen Diensten (Twitter, WhatsApp, etc.) die Möglichkeit, Personen zu sperren. Dadurch können diese nicht mehr oder nur noch erschwert mit dem Opfer in Kontakt treten.

Niemals sollte man jedoch die Rollen umkehren, also vom Opfer zum Täter werden. Nur weil einem selbst Unrecht zugefügt wurde, rechtfertigt das nicht, selbst andere zu demütigen, zu bedrohen oder zu verleumden. Die eigentlichen Probleme lassen sich so garantiert auch nicht lösen.

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