Oberösterreichische Versicherung
Wohnen & Recht

Versicherungsschutz bei Einbruch: Was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert?

Auf eine Haushaltsversicherung sollte kein Mieter oder Eigentümer verzichten. Denn sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab, sondern kommt auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl zum Tragen. Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor bzw. was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungsschutz bei Einbruch.

Definition „Einbruchdiebstahl“

Einbruchdiebstahl liegt aus Sicht der Versicherung vor, wenn der Täter in versperrte oder verschlossene Räumlichkeiten eindringt und zwar ...

  • wenn er Türen, Fenster oder andere Gebäudeteile eindrückt oder aufgebricht.
  • unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind.
  • sich einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt.
  • durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel.
  • mit richtigen Schlüsseln, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat.

Was ist bei Einbruch versichert?

Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen.

  • Beschädigung von zum Beispiel Fenster, Türen, Mauern, Behältnisse. (Ersatz der Reparaturkosten)
  • Wert der entwendeten Gegenstände (Ersatz der Wiederbeschaffungskosten). Achten Sie auf etwaige Entschädigungsgrenzen.
  • Schließlich auch Vandalismus im Zuge eines Einbruchs in die Versicherungsräumlichkeiten

Was gilt es hier zu beachten?

Damit eine Versicherung im Falle eines Einbruches leistet, sind bestimmte Voraussetzungen, auch „Obliegenheiten“ genannt, einzuhalten.

  • Wenn Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus verlassen, müssen alle Öffnungen (Eingangs- und Terrassentüren, Fenster) ordnungsgemäß verschlossen werden. Eine ins Schloss gefallene Tür oder ein gekipptes Fenster gilt nicht als versperrt!
  • Führen Sie über Wertgegenstände zum Zweck des Nachweises im Schadenfall geeignete Verzeichnisse mit Wertangaben.
  • Behältnisse für Geld, Schmuck und dergleichen sind übrigens zu versperren

Checkliste Einbruchsschutz

Gerade im städtischen Bereich ereignen sich viele Wohnungseinbrüche, vor denen man sich aber unter Berücksichtigung einer einfachen Checkliste Einbruchsschutz leicht schützen kann. Achten Sie darauf, dass Sie es einem Einbrecher nicht unnötig leicht machen.

  • Ihr Haus oder Ihre Wohnung sollte bewohnt erscheinen.
  • Auch wenn Sie nur kurz weg sind: Sperren Sie alle Türen ab und schließen Sie die Fenster. Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster.
  • Nur eine aktivierte Alarmanlage ist wirksam!
  • Verstecken Sie draußen keine Schlüssel. Beispielsweise sehen Einbrecher unter Fußmatten, Steinen und Blumentöpfen als Erstes nach.
  • Vermeiden Sie Zeichen längerer Abwesenheit bzw. täuschen Sie Anwesenheit vor.
  • Nachbarschaftshilfe - Bitten Sie Freunde oder Nachbarn den Postkasten zu leeren, Werbesendungen von der Tür zu entfernen und abends hin und wieder vorbeizuschauen (z. B. die Blumen zu gießen).
  • Vereinbaren Sie einen Nachsende- oder Unterbrechungsauftrag für Abos.
  • Einbrecher kennen all die üblichen Verstecke für Wertsachen. Sicherer ist ein fest in der Wand verankerter Tresor, ein Geldschrank oder ein Bankschließfach.
  • Erstellen Sie ein Werteverzeichnis! Dies ist eine Auflistung z. B. nach den Kriterien Marke/Type, Gerätenummer, Merkmale, Kaufdatum und -preis und hilft sowohl der Polizei als auch Ihrer Versicherung im Schadenfall. Jetzt gleich auf aktionsicheresheim.at downloaden!
  • Sorgen Sie im Winter für Schneeräumung.
  • Räumen Sie Leitern oder Kisten weg und lassen Sie ihr Werkzeug nicht draußen liegen.
  • Jeder hat im Garten gerne seine Privatsphäre, aber auf üppig bepflanzten, uneinsichtigen Grundstücken ist ein ungestörter Einbruch einfach.
  • Geben Sie keine Hinweise auf eine Abwesenheit in sozialen Netzwerken.

Zusätzliche Absicherung: Keine Sorgen Schutzengel Wohnen - der 24h-Notfallservice für Haus oder Wohnung

  • Psychologische Hilfe nach Einbruch in die versicherten Räumlichkeiten – werktags telefonisch von 09:00 bis 16:30 Uhr
  • Handwerkerleistungen nach Einbruch wie z.B. Notverglasung mit Übernahme der Wegkosten und der ersten Arbeitsstunde
  • Bewachung der versicherten Räumlichkeiten im Notfall bis zum nächsten Werktag
  • Dokumentenwiederbeschaffung infolge Diebstahl bis EUR 100,–
  • Der Keine Sorgen Schutzengel Wohnen ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar

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