Grüne Karte

Das Pickerl – gilt meins noch?

Österreichische Autofahrer im Ausland riskieren mit einem eben erst abgelaufenen KFZ-Pickerl den Verlust ihrer Nummerntafeln. Zwar gilt innerhalb Österreichs eine Toleranzfrist von insgesamt vier Monaten. Andere Staaten, wie beispielsweise Kroatien, Tschechien und Ungarn haben unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie daher vor Ihrer Auslandsreise auch immer die in Ihrem Urlaubsland geltenden Verkehrsvorschriften!

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Grüne Karte: Aus GRÜN wird WEISS

Update am 04.08.2020 – Planen Sie mit Ihrem Auto eine Reise ins Ausland? Dann sollten Sie unbedingt an Ihre Grüne Karte denken! Sie ist Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über Ihren Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag, die Polizzennummer sowie die Adressen aller „Grüne-Karte“-Büros. Bisher war die Internationale Versicherungskarte nur gültig, wenn diese auf grünem Papier ausgedruckt war. Seit 01.07.2020 darf diese auch auf weißem Papier ausgestellt oder elektronisch per PDF vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.

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