Der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs soll künftig mehr Gewicht bei der Besteuerung haben. Für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) gilt das bereits seit 1. Jänner. Am 1. Oktober wird auch die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Neuwagen umgestellt. Dabei ergeben sich ein paar Neuerungen. Wir haben uns das genauer angesehen.
