Veranstalterhaftpflichtversicherung

Hochzeitsversicherung – Was ist das?

Die ersten Punkte der Checkliste für die Hochzeit sind abgehakt, der Termin ist festgelegt und die Einladungen bzw. Save-the-date-Karten sind verschickt. Da taucht plötzlich ein Punkt auf der Liste auf, welcher im Hochzeitsbudget so gar nicht eingeplant war: Die Hochzeitsversicherung. Da unter diesem Begriff verschiedenste Versicherungsprodukte gemeint sein können, geben wir hier einen Überblick über die gängigsten Varianten und die Antwort auf die Frage, ob eine solche Versicherung denn nun notwendig ist oder nicht.

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Wer haftet bei einer Veranstaltung?

Nach beinahe jedem Unglück während einer Veranstaltung in der jüngsten Vergangenheit lässt sich beobachten, dass ziemlich schnell die Frage der Haftung in den Raum gestellt wird. Oft werden dabei Spekulationen und Halbwahrheiten verbreitet. Dadurch steigt vor allem bei Organisatoren, deren Veranstaltungen in der Zukunft liegen, die Verunsicherung. Und so ist es nicht verwunderlich, dass eine der meistgestellten Fragen lautet, wer denn nun eigentlich im Fall der Fälle haftet. Nachfolgend daher der Versuch, zur Veranstalterhaftpflicht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

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Eine Versicherung für das Hochzeitsfest – Vorbereitet in das Glück zu zweit

Hüpfburg, Bühnenshows, Eheversprechen unter freiem Himmel, Agapen – Die Hochzeit wird von vielen inzwischen als großes Event mit umfangreichem Rahmenprogramm gefeiert. Dazu braucht es nicht nur eine umfangreiche Planung und viel Organisationgeschick im Vorfeld (dazu weiter unten eine Hochzeits-Checkliste), sondern auch eine Abschätzung möglicher Risiken, um nicht auf Folgekosten sitzen zu bleiben. Eine lebenslange Garantie für das Glück zu zweit wird es nie geben, aber eine Versicherung für das Hochzeitsfest kann man mittlerweile abschließen.

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Sie wollen eine Veranstaltung anmelden – Was es zu beachten gilt

Ob Konzerte, Messen oder auch kleinere Veranstaltungen wie Schulbälle oder sonstige Tanzveranstaltungen: Man muss in Oberösterreich jede öffentliche Veranstaltung anmelden, bewilligen oder anzeigen, die unter das Oö. Veranstaltungsssicherheitsgesetz fällt. Damit verbunden müssen entsprechende behördlich verpflichtende Auflagen erfüllt werden, unter anderem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Doch auch bei allen anderen organisierten Festen, die nicht unter das oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen, wie Weihnachtsmärkte oder Faschingsumzüge ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht sehr zu empfehlen.  (mehr …)