Veranstaltungen

Wer haftet bei einer Veranstaltung?

Nach beinahe jedem Unglück während einer Veranstaltung in der jüngsten Vergangenheit lässt sich beobachten, dass ziemlich schnell die Frage der Haftung in den Raum gestellt wird. Oft werden dabei Spekulationen und Halbwahrheiten verbreitet. Dadurch steigt vor allem bei Organisatoren, deren Veranstaltungen in der Zukunft liegen, die Verunsicherung. Und so ist es nicht verwunderlich, dass eine der meistgestellten Fragen lautet, wer denn nun eigentlich im Fall der Fälle haftet. Nachfolgend daher der Versuch, zur Veranstalterhaftpflicht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

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Sie wollen eine Veranstaltung anmelden – Was es zu beachten gilt

Ob Konzerte, Messen oder auch kleinere Veranstaltungen wie Schulbälle oder sonstige Tanzveranstaltungen: Man muss in Oberösterreich jede öffentliche Veranstaltung anmelden, bewilligen oder anzeigen, die unter das Oö. Veranstaltungsssicherheitsgesetz fällt. Damit verbunden müssen entsprechende behördlich verpflichtende Auflagen erfüllt werden, unter anderem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Doch auch bei allen anderen organisierten Festen, die nicht unter das oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen, wie Weihnachtsmärkte oder Faschingsumzüge ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht sehr zu empfehlen.  (mehr …)