Auf eine Haushaltsversicherung sollte kein Mieter oder Eigentümer verzichten. Denn sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab, sondern kommt auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl zum Tragen. Doch wann liegt ein Einbruchdiebstahl aus Sicht der Versicherung vor bzw. was gilt im Rahmen einer Haushaltsversicherung als versichert? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungsschutz bei Einbruch.
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