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Begräbnis - was ist erlaubt und was kostet es?

Niemand befasst sich gerne mit dem Verlust von geliebten Menschen, dem eigenen Ableben und dem Begräbnis, obwohl das Thema unvermeidlich ist. In Österreich regelt das Leichenbestattungsgesetz wann, wo und wie Menschen bestattet werden dürfen. Dabei ist das Bestattungswesen Ländersache, das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz.

Begräbnis - Beisetzung - Bestattung - eine Begriffserklärung

Das Wort Begräbnis (oder Beerdigung) bezeichnet die Verbringung des Leichnams unter die Erde. Bei einer Urne oder wenn ein Sarg in eine Gruft gegeben wird spricht man von Beisetzung. Der Begriff Bestattung umfasst den gesamten Prozess von der Trauerfeier bis zur Übergabe der/des Verstorbenen an die Begräbnisstätte.

Welche Bestattungsarten und Begräbnisstätten gibt es in Österreich?

Das Gesetz sieht drei Bestattungsarten vor: die Beerdigung, die Beisetzung in einer Gruft und die Feuerbestattung.

Im Prinzip besteht in Österreich Friedhofszwang, allerdings haben sich in den letzten Jahren auch andere Begräbnisstätten etabliert. So ist es seit 2008 erlaubt, die Asche von Verstorbenen in der Donau beizusetzen (Niederösterreich). In Seen ist das noch nicht der Fall. Sie dürfen eine Urne auch in den eigenen vier Wänden aufstellen. Sowohl die Beisetzung in der Donau als auch auf dem eigenen Grundstück muss von der jeweiligen Gemeinde genehmigt werden. Wenn Sie eine Urne in einer Mietwohnung aufstellen möchten, muss darüber hinaus der Vermieter einverstanden sein. Er darf das auch ohne Begründung ablehnen.

Eine weitere Variante ist die Naturbestattung. Hier wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne entweder unter einem Baum oder auf einer Alm beigesetzt. Die Orte dafür sind in Österreich begrenzt. Sie werden in der Regel von Vereinen oder Privatunternehmen unterhalten, die eigens Genehmigungen dafür besitzen. In Oberösterreich gibt es zum Beispiel den FriedWald Clam oder Waldfrieden Steyrling.

Eine Luftbestattung, also das Verstreuen der Asche in der Luft, ist in Österreich nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Aschenstreuwiesen, z. B. der Naturbestattung GmbH am Friedhof der Altkatholischen Kirchengemeinde (Zentralfriedhof) in Graz.

Eine eher exotische Variante ist die Edelsteinbestattung. Dabei wird ein Teil der Asche zu einem Edelstein veredelt. Bei der Verbrennung eines Leichnams (Kremierung) entstehen rund 2.500 Gramm Asche. Für die Herstellung eines Edelsteins werden davon 50 bis 500 Gramm benötigt. Dafür fallen Kosten in Höhe von ca. 2.000,- Euro an - zusätzlich zu allen anderen Kosten (Überführung des Leichnams, Kremierung, Sterbeurkunde). Ein Anbieter ist die Firma Mevisto.

Für welche Form der Bestattung soll man sich entscheiden?

Die richtige Form der Bestattung hängt von verschiedenen Faktoren ab: die Wünsche der/des Verstorbenen, die Kosten und praktische Überlegungen (Wer kümmert sich um die Grabpflege?).

Wofür auch immer Sie sich entscheiden, nur konzessionierte Bestattungsunternehmen dürfen ein Begräbnis durchführen. Bei der Gestaltung der Trauerfeier haben Sie allerdings weitgehend freie Hand. So kann eine klassische Beerdigung auf dem Friedhof ohne kirchliche Zeremonien und kirchliche Vertreter stattfinden. Oder eine Urne auch anonym beigesetzt werden.

Bei der Genehmigung für die Aufstellung einer Urne zu Hause durch die Gemeinde gilt, dass die Aufbewahrung "pietät- und würdevoll" sein muss. Bei der Antragstellung (Muster Magistrat Linz) müssen Sie genaue Angaben über den Aufbewahrungsort machen.

Fristen

Je nach Bundesland gibt es eine Frist von 2 bis 6 Tagen für die Bestattung. Wenn es keine Angehörigen gibt, die einen Bestatter beauftragen, ist die Gemeinde dafür zuständig.

Was kostet eine Bestattung?

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, da die Kosten von der Bestattungsart abhängen. Als Faustregel gilt, dass Erdbestattungen die teuerste Form sind. Eine Naturbestattung zählt zu den günstigeren Arten, da hier zum Beispiel die Gebühren für die Grabnutzung entfallen. Die Bestattung in einem Urnengrab (Feuerbestattung) kann zwischen 3.000 und 4.500 Euro kosten.

Für eine Bestattung müssen Sie grundsätzlich mit folgenden Kosten rechnen:

  • Leistungen des Bestatters von der Überführung des Leichnams bis zum Ankleiden und Einsargen
  • Leistungen anderer Dienstleister für: Sterbeurkunde, Kremierung, Grabstein, Traueranzeige, Zehrung (Leichenschmaus) bei Bedarf
  • Friedhofsgebühren: Beisetzung, Bereitstellung des Grabs, Nutzungsgebühren (20 Jahre), Trauerhalle

Bei der Kalkulation der Kosten kann der Bestattungskostenrechner der Firma Dobretsberger hilfreich sein.

Begräbniskostenvorsorge - finanzielle Hilfe

Selbst ein schlichtes Begräbnis kann schnell einige tausend Euro kosten. Um schon zu Lebzeiten ein finanzielles Polster für die Hinterbliebenen zu schaffen, ist eine Begräbniskostenvorsorge sinnvoll. Ein Vorteil ist, dass das Geld nicht in das Verlassenschaftsverfahren fällt.

Informationen zum Thema Begräbniskosten und Vorsorge finden Sie auch in unserem Blog.

Was müssen Sie im Todesfall tun?

Sie müssen den Todesfall unverzüglich dem Totenbeschauer, und zwar in der Regel diesem selbst, anzeigen. Sie können die Anzeige auch beim Gemeindeamt erstatten.

Je nach den Umständen erfolgt diese Verständigung auch über den Hausarzt, Notarzt oder das Krankenhaus/Pflegeheim. Danach müssen Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen und die Behörden informieren (standesamtliche Abmeldung). Welche Behördenwege anstehen erfahren Sie auch über Bestatter.

Checklisten für den Todesfall: