Oberösterreichische Versicherung
Gesundheit & Vorsorge

Corona und Versicherung: was muss ich wissen?

UPDATE 21.04.2020 | Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie erleben wir Einschränkungen unseres täglichen Lebens, die bisher kaum vorstellbar waren. Ganz alltägliche Dinge sind plötzlich nicht mehr möglich. Das betrifft natürlich auch das Thema Versicherung. Wir haben ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Zwei positive Gedanken vorweg

Wir erleben eine enorme Welle der Solidarität in Österreich. Nachbarschaftshilfe, Hilfsplattformen im Internet (z. B. Team Nächstenliebe oder Tips Miteinander), Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Das stimmt optimistisch. Wir können die Krise meistern.

Unsere digitale Welt macht es möglich, viele Dinge per E-Mail und Telefon von zu Hause aus „berührungslos“ zu erledigen. Wir sind also nicht von der Welt abgeschnitten, auch wenn der persönliche Kontakt gerade sehr eingeschränkt ist.

Trotzdem bleiben viele Fragen und Sorgen. Vielleicht können wir Ihnen ein paar Fragen beantworten und damit Sorgen nehmen.

#1 Kann ich meine Prämienzahlungen aufschieben?

Reden Sie mit Ihrer Versicherung über die Möglichkeit einer Prämienstundung. Bei einer Stundung zahlen Sie die Prämie erst dann, wenn Sie nach der Krise dazu wieder finanziell in der Lage sind. Sie bleiben in dieser Zeit trotzdem in vollem Umfang versichert. Wie lang die Prämie tatsächlich gestundet wird, müssen Sie im Einzelfall mit Ihrer Versicherung klären.

Unter Umständen können Sie auch von einer Premium-Variante auf eine Basis-Variante umsteigen oder Selbstbehalte vereinbaren. So können Sie die Prämie reduzieren. Damit reduzieren Sie aber auch Ihren Versicherungsschutz.

Wenn es um eine Lebensversicherung geht, ist eine Prämienstundung nicht in allen Fällen möglich. Eine Alternative ist die Prämienfreistellung. Voraussetzung dafür ist, dass die prämienfreien Leistungen den jeweils vereinbarten Mindestbetrag übersteigen. Bei einer Prämienfreistellung läuft der Versicherungsvertrag mit reduziertem Versicherungsschutz bzw. reduzierten Leistungen prämienfrei weiter. Die Prämienfreistellung kann bis auf weiteres (unbefristet) oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

Für Kunden, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten dringend Kapital benötigen, ist der Rückkauf ihrer Lebensversicherung eine weitere Möglichkeit. Bei Rückkauf wird der vereinbarte Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser kann deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen. Ein vorzeitiger Rückkauf ist deshalb grundsätzlich nicht ratsam. Lebensversicherungsverträge sind langfristige Verträge und können bei vorzeitigem Rückkauf zu Verlusten führen.

#2 Kann ich jetzt ein Auto anmelden oder ein Kennzeichen stilllegen?

Nach einem eingeschränkten Notbetrieb in den ersten Wochen stehen die meisten Zulassungsstellen wieder für alle An-, Um- und Abmeldungen zur Verfügung. Vereinzelt ergeben sich Abweichungen von den gewohnten Öffnungszeiten. Ein kurzer Anruf vorab schafft hier Klarheit. 

#3 Wie melde ich jetzt einen Versicherungsfall bei der Oberösterreichischen Versicherung?

Im Grunde stehen Ihnen sämtliche Kommunikationswege – bis auf den persönlichen Besuch – offen:

  • Per Telefon (Anruf Kundenbetreuer oder Zentrale +43578910)
  • Per E-Mail (an den Kundenbetreuer oder über unsere Homepage )
  • Über das Kundenportal 
  • Über die Keine Sorgen App
  • Per Post bzw. Einwurf in den Briefkasten Ihres nächstgelegenen Kundenbüros 

Wegen der besonderen Situation sind persönliche Besuche gerade nicht möglich. Wir versuchen, so viel wie möglich elektronisch zu erledigen. Das gilt auch für die Besichtigung von Schäden (z. B. Fotos elektronisch senden).

#4 Wie schließe ich jetzt eine Versicherung bei der Oberösterreichischen Versicherung ab?

Grundsätzlich ist in dieser Ausnahmesituation die telefonische Beratung durch Ihren Versicherungsberater möglich. Das gilt auch für die gesetzlich geforderte Feststellung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden durch die Versicherung vor Abschluss eines neuen Vertrags. Sofern Sie E-Mail zur Verfügung haben, können Ihnen alle Informationen und Links zu „Antragsportalen“ per E-Mail zugeschickt werden. Darin werden Sie über ein Menü Schritt für Schritt bis zum Vertragsschluss geführt bzw. klicken sich durch bis zum Button "Senden".

Sie wissen nicht, wer Ihr Kundenbetreuer ist? Falls Sie keinen direkten Ansprechpartner in Ihren Versicherungsunterlagen finden, erreichen Sie uns unter +43578910. Weitere Kontaktdaten finden Sie auch auf unserer Homepage

#5 Zahlt die Lebensversicherung bei Tod durch den Corona-Virus?

Die Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung enthalten in der Regel dazu folgende Bestimmung: Es besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung in Versicherungsfällen, die entstehen, weil Österreich von einer biologischen Katastrophe betroffen ist.

Der Begriff "Katastrophe" ist dabei meistens nicht näher definiert. Das heißt, Versicherungen werden im konkreten Einzelfall entscheiden, ob bei Todesfällen in Folge einer Coronaviruserkrankung Versicherungsschutz besteht. Gibt es eine Definition des Katastrophenbegriffs, dann ist diese zu beachten. Mit Stand 19.3. ist für die Oberösterreichische die Corona-Pandemie keine Katastrophe im Sinne unserer Bedingungen. Todesfälle durch Corona sind somit bis auf weiteres vom Versicherungsschutz in der Lebensversicherung gedeckt.

#6 Kann ich Konzertkarten, Flugtickets, etc. kostenlos stornieren?

Das müssen Sie mit dem jeweiligen Anbieter klären. In der Regel bieten Veranstalter an, dass Tickets ihre Gültigkeit für Ersatztermine behalten. Das heißt, es kann nicht kostenlos storniert werden, aber Sie können die bezahlte Leistung später in Anspruch nehmen.

UPDATE - Dieser Absatz vom 23.03.2020 wurde ersetzt:

#2 Kann ich jetzt ein Auto anmelden oder ein Kennzeichen stilllegen?

Grundsätzlich haben Zulassungsstellen nur in Form eines eingeschränkten Notdienstes (Oberösterreichische 8.00 bis 12.00 Uhr) und für wirklich dringende Fälle geöffnet. Das sind zum Beispiel Anmeldungen von:

  • betrieblich genutzten Fahrzeugen, die für die Versorgung nötig sind
  • Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen
  • Privatfahrzeugen von Personen, die in einer systemerhaltenden Branche arbeiten (z. B. Ärzte, Pflegepersonal)

Versicherungen gehören zur sogenannten systemerhaltenden Infrastruktur und arbeiten deshalb im Notbetrieb weiter. Zu diesen Systemerhalten zählen u. a. auch:

  • Lebensmittelhandel
    • Drogerien
    • Apotheken
    • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
    • Verkauf von Tierfutter
    • Agrarhandel
    • Tankstellen
    • Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
    • Banken
    • Post & Telekommunikation
    • Lieferdienste
    • Reinigung / Hygiene
    • Öffentlicher Verkehr
    • Trafiken & Zeitungskioske
    • Wartung kritischer Infrastruktur
    • Notfall-Dienstleistungen