Oberösterreichische Versicherung
Fahren & Reisen

E-Bike, E-Boards und Segways - was darf man, was ist versichert?

Die Freizeitindustrie bringt immer neue fahrbare Untersätze auf den Markt. E-Bikes, E-Boards, E-Scooter, Segways und noch vieles mehr. Stellt sich also die Frage, wo diese benutzt werden dürfen, welche Verkehrsregeln gelten und wer für mögliche Schäden haftet.

Verwirrende Begriffsvielfalt - was ist was

Pedelec:

Als Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Ein Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man in die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab. Die Dauerleistung des E-Motors darf 250 Watt nicht übersteigen.

E-Bike:

Beim E-Bike wird die Motorleistung manuell zugeschaltet. Muskelkraft und Elektromotor sind unabhängig voneinander. Im Gegensatz zu Pedelecs können E-Bikes sowohl rein elektrisch als auch elektrisch zusammen mit eigener Muskelkraft gefahren werden.

Auch E-Bikes werden als Fahrrad behandelt, sofern sie eine Geschwindigkeit von 25 km/h und eine Dauerleistung von 250 Watt nicht überschreiten.

E-Scooter:

Neben Pedelecs und E-Bikes gibt es E-Scooter, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden. Sofern sie die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und die Dauerleistung von 250 Watt nicht überschreiten, handelt es sich rechtlich ebenfalls um Fährräder gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 Straßenverkehrsordnung.

Welche Vorschriften gelten für E-Scooter & Co.?

Das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unterwegs sein darf, ist 12 Jahre. Mit einem Radfahrausweis dürfen Kinder auch schon mit 10 Jahren unbegleitet fahren. Darüber hinaus gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für Fahrräder (Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und Reflektoren an Speichen und Pedalen) sowie die 0,8-Promillegrenze.

Ein Pedelec muss auf Radwegen benützt werden, außer es ist mehrspurig (Dreirad) und bis 80 cm breit oder es zieht einen Anhänger bis zu 80 cm Breite. Dann darf man damit auch auf der Fahrbahn fahren.

Mit all diesen Gefährten darf man nicht auf dem Gehsteig fahren. Somit gilt auch hier der Vergleich mit dem Fahrrad. 

Mehr Informationen unter Help.gv.

Mehr Leistung bringt mehr Pflichten

Bei einer höheren Leistung über der gesetzlichen Grenze (25 km/h, 250 Watt Dauerleistung) gelten Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (sog. Mopeds). Damit werden die strengeren Gesetze des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) und des Führerscheingesetzes (FSG) wie Anmeldungs-, Versicherungs- und Helmpflicht angewendet. Zusätzlich sind dann auch ein Rückspiegel, ein Bremslicht und das jährliche Pickerl Pflicht. 

Vorsicht vor Alkohol im Straßenverkehr

Wer mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut Fahrrad oder E-Bike fährt, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern unter Umständen auch den Kfz-Führerschein. Alkoholisiertes Radfahren kann nämlich als Hinweis für mangelnde Verkehrszuverlässigkeit gewertet werden.

Hoverboard, E-Board, Balance Board & Co. - Spielzeug oder Fahrrad?

Als Hoverboard oder E-Board, Self Balance Board oder Self Balance Scooter bezeichnet man ein elektrisch betriebenes, zweispuriges Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance. Der oder die Fahrer*in steuert das Board über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) heißt es dazu: "Gemeinsam ist diesen Fortbewegungsmitteln, dass sie keine "Fahrzeuge" im rechtlichen Sinn sind; die StVO erfasst diese Geräte unter den Sammelbegriffen "fahrzeugähnliches Spielzeug" bzw. "vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge." Kurz gesagt: damit darf man nicht auf der Straße oder auf Radwegen bzw. Radfahr- und Mehrzweckstreifen fahren.

Mehr Informationen zu "Spielen auf der Straße, Microscooter, Trittroller, Skateboards, etc. finden Sie hier.

Fazit: Vorsicht und Rücksicht auf andere

Egal, welches Fortbewegungsmittel Sie nutzen, laut Gesetzgeber müssen Sie sich so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen weder gefährdet noch behindert werden. 

Wie sind E-Bikes und E-Boards versichert?

In der Regel enthalten viele Haushaltsversicherungen eine private Haftpflichtversicherung. Sie kommt zum Tragen, wenn Sie z. B. mit Ihrem E-Bike oder einem E-Board einer anderen Person einen Schaden zufügen. Aber Achtung: Auch hier gilt, dass die Dauerleistung des Motors 250 Watt und die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten darf.

Mittlerweile gibt es auf dem Markt auch separate Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für E-Bikes.

Sollten Sie sich selbst beim Fahren mit einem E-Bike oder E-Board, etc. verletzen, hilft eine private Unfallversicherung. Warum der gesetzliche Schutz nicht unbedingt ausreichend ist, können Sie in unseren Blog-Beiträgen zu den Themen Familienunfallversicherung oder Freizeitunfall nachlesen.