Oberösterreichische Versicherung
Fahren & Reisen

Fahren mit Schlapfen: Zahlt die Versicherung im Schadensfall?

Vielfach von den Medien und im Internet aufgegriffen und beantwortet - ist die Frage rund ums Fahren mit luftigem Schuhwerk. Und trotzdem herrscht häufig Unsicherheit darüber, ob Flipflops oder Schlapfen am Steuer eigentlich erlaubt sind – und ob bei Verursachen eines Unfalls die Versicherung zahlt.

Grundsätzlich ist das Fahren mit Badeschlapfen oder auch High Heels nicht ausdrücklich verboten. Allerdings darf man sich nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem das Fahrzeug auch sicher beherrschbar ist. Zum rechtlichen Problem können Badeschlapfen und Co. aber dann werden, wenn ihr Tragen den Verkehrsunfall mitverursacht haben bzw. ein anderes Schuhwerk den Unfall hätte verhindern können. Weil man so besser oder schneller hätte bremsen können.

Offene Schuhe und barfuß fahren ein NO GO

Der ÖAMTC rät fürs Fahren von Schuhen mit hohen Absätzen sowie offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen ab. Bei sehr hohen Absätzen fehlt nämlich der Ferse die Stabilität und bei offenen Schuhen besteht die Gefahr, dass man mit den Schuhen am Pedal hängen bleibt. Im Straßenverkehr muss schnell auf Situationen reagiert werden können „Da ist keine Zeit zum Korrigieren“, erklärt Roland Frisch, Fahrtechniker beim ÖAMTC.

Übrigens: Auch bloßfüßig fahren ist keine Alternative. Man rutscht zu leicht vom Pedal ab. Der Experte empfiehlt stattdessen immer ein festes Schuhwerk als Ersatzschuhe im Auto mitzuführen, so kann rasch von den luftigen Sommerschuhen auf fahrtauglicheres Schuhwerk gewechselt werden.

Siehe auch hier ein Fazit des ÖAMTC. Die Experten haben unterschiedliches Schuhwerk auf seine Fahrtauglichkeit hin getestet.

So ist der perfekte Schuh fürs Autofahren

  • besteht aus festem und bequemen Material
  • hat eine gute Passform
  • hat eine flache, dünne und rutschfeste Sohle
  • gibt einen guten Halt

(Quelle: ÖAMTC)

Versicherungsleistung bei Fahren mit Flipflops

Zahlt jetzt aber die Versicherung im Schadensfall? Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, wird zumindest ein Mitverschulden angelastet, was als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann. Die Kaskoversicherung wird in der Regel deshalb aussteigen. Meist deckt nur der Abschluss eines Zusatzpaketes – wie etwas das Kasko-Plus-Paket der Oberösterreichischen Versicherung - die Folgen von grober Fahrlässigkeit.

Daher lieber auf Nummer sicher gehen und im Sommer immer auch Ersatzschuhe im Auto mit dabei haben.