Oberösterreichische Versicherung
Gesundheit & Vorsorge

Haftpflicht und Helmpflicht auf der Skipiste

Nur mehr wenige Tage - Die Semesterferien stehen vor der Tür. Nachdem der Schnee erst etwas auf sich warten hat lassen, können nun die Skipisten gestürmt werden. Trotz Skispaß gilt es aber auch wichtige Dinge auf den Pisten zu beachten. Denn mancherorts gilt eine strenge Helm- und Haftpflicht für Skisportler. Was wo vorgeschrieben ist, erfährst du hier.

Helmpflicht auf den heimischen Pisten: Wo sie gilt

Beim Skifahren ist neben dem Radfahren die Gefahr sich eine Kopfverletzung zuzuziehen am größten. Daher ist es generell sinnvoll einen Helm zu tragen. In manchen Bundesländern ist das sogar Pflicht: In Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien gilt aktuell die Helmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersportausübung. Das schließt auch den Kopfschutz bei Fahren mit anderen Wintersportgeräten ein, wie zum Beispiel das Befahren einer präparierten Piste mit einer Rodel. Tirol und Vorarlberg haben als einzige Bundesländer derzeit keine Helmpflicht, empfehlen aber sehr wohl das Tragen eines Skihelms.

Helmpflicht und Haftpflichtversicherung in Italien inkl. Südtirol

Besonders streng sind die Vorgaben in Italien inkl. des bei uns sehr beliebten Urlaubsziels Südtirol. Um auf den dortigen Pisten fahren zu dürfen muss man sich nicht nur an die Helmpflicht halten, seit 1. Jänner 2022 muss man auch eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Sie soll gewährleisten, dass mögliche Schäden oder Verletzungen an Dritten gedeckt sind. Üblicherweise ist so eine Privathaftpflichtversicherung im Rahmen einer Haushaltsversicherung enthalten, mitunter aber auch bei einer Mitgliedschaft in Alpenvereinen oder im Leistungsumfang von Kreditkarten. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung bei der Oberösterreichischen Versicherung hast, kannst du dir bei deinem Betreuer gerne eine Bestätigung für das Skifahren in Italien ausstellen lassen. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert eine hohe Strafe. Bis zu 150 Euro können hier fällig werden. Wer dazu auch noch alkoholisiert (also mit mehr als 0,5 Promille) unterwegs ist, muss laut ÖAMTC mit einer Strafe zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Und Achtung bei der Hüttengaudi: Ab 0,8 Promille gilt alkoholisiertes Skifahren als Straftat.

Sturz ohne Helm: Wirkt sich das auf den Versicherungsschutz aus?

Das Nichttragen eines Helmes trotz Helmpflicht hat – zumindest bei der Oberösterreichischen Versicherung – weder bei der Haftpflichtversicherung noch bei der privaten Unfallversicherung eine Auswirkung. Trotzdem raten wir für mehr Sicherheit auf der Skipiste einen Skihelm zu tragen.

Das ist auf heimischen Pisten wichtig

Wer als Österreicher auf den heimischen Pisten verunfallt, für den kommt die gesetzliche Krankenversicherung auf. Zumindest für die medizinische Versorgung (davon ausgenommen sind Folgebehandlungen). Rettungskosten wie Suche, Bergung oder Transport ins Krankenhaus müssen selbst bezahlt werden. – Es sei denn, es wurde eine entsprechende private Unfallversicherung abgeschlossen. Siehe hier. Denn nur die, kommt auch für Freizeit-Unfälle auf. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt dich vor Schadenersatzforderungen Dritter, wenn du beim Skifahren mit jemandem kollidierst und dieser sich verletzt.

Tipp: Skisportlern werden auch gerne Skiversicherungen mit kurzer Laufzeit angeboten. Diese sollen bei Bruch, Beschädigung oder Diebstahl der Ski und Snowboards einspringen.

Bist du dir nicht sicher, was deine Privathaftpflicht abdeckt? Am besten vorab in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder frag deine/n Berater*in. Auch wir helfen dir gerne weiter. Unsere Expert*innen vom Kundenmanagement stehen für deine Fragen (Mo bis Do von 07.30-16.30 Uhr, Fr von 07.30-13 Uhr) unter km@ooev.at oder der Telefonnummer +43 5 7891-71710 zur Verfügung.