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Kfz-Zulassung: Weniger Behörde, mehr Service

22.03.2018
Fahren & Reisen
KFZ-Zulassungsstellen Oberösterreich Foto: OOEV

Mit der behördlichen Auslagerung der Kfz-Zulassung 1998 hat der Gesetzgeber kurzum eine Win-Win-Situation für Behörde, Konsument und auch für die Versicherungsunternehmen geschaffen. Eine schlankere Verwaltung schafft einerseits Ressourcen für die Kernaufgaben der Behörden, für den Kunden entfallen andererseits lästige Stehzeiten und Wegstrecken. Schließlich konnten die Kfz-Versicherer ihr Profil als Dienstleistungsunternehmen weiter schärfen. Was man für die Anmeldung des neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugs braucht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Waren früher ausschließlich die Bezirksverwaltungsbehörden für die An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen zuständig, wurde 1998 per Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG 1967) sowie einer zugehörigen Verordnung des Verkehrsministeriums die Möglichkeit geschaffen, Versicherungsunternehmen, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten, mit diesem Hoheitsakt zu beleihen. Was früher für den Behördengang jedenfalls einen halben Arbeitstag in Anspruch nahm, ist heute in 15 Minuten erledigt.

Die im Vergleich zur Behörde längeren Öffnungszeiten in den von den Versicherern angebotenen Zulassungsstellen haben das früher umständliche und zeitraubende Procedere verdrängt. Insgesamt sind derzeit 128 Stellen zur Kfz-Zulassung in Oberösterreich eingerichtet. Während bisher nur die angrenzenden Bezirke bedient wurden, ist die Anmeldung in den einzelnen Zulassungsstellen seit Mitte 2016 für das gesamte Bundesland möglich. Hinsichtlich der behördlichen Einnahmen gibt es seit der privaten Beleihung keine Veränderung. Die Versicherer führen die Anmeldegebühren schließlich abzüglich einer Bearbeitungsgebühr an die Behörde ab.

Kfz-Zulassung: Wie hoch sind diese Kosten?

Die Kosten für eine Neuanmeldung setzen sich (Stand: März 2018) zum Beispiel folgendermaßen zusammen:

  • Zulassungsgebühr EUR 119,80
  • Kostenersatz EUR 47,30
  • Prüfplakette EUR 1,90
  • Abfrage des ZMR durch die Zulassungsstelle EUR 1,10

Kennzeichen für:

  • PKW EUR 21,00
  • Motorrad EUR 12,00
  • Zugmaschine oder Anhänger EUR 10,50
  • Mofa / Moped EUR 7,50

Bei Anmeldung des Fahrzeugs auf ein Unternehmen, verringert sich die jeweilige Gebühr um EUR 1,10. Die ZMR-Abfrage entfällt zudem in diesem Fall.

Informationen über die Zuweisung eines Wunschkennzeichens finden Sie übrigens hier.

Welche Unterlagen brauche ich?

Um ein Neufahrzeug anzumelden, sind zur Kfz-Zulassung jedenfalls mitzubringen:

  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Papier (notwendig für die Zulassung von importierten Fahrzeugen!), Einzelgenehmigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
  • Kaufvertrag (Verkaufsbestätigung bzw. Rechnung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (bei Unternehmen mit Firmenstempel)
  • Für Unternehmen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug

Seit 1. April 2010 ist bei Privatpersonen übrigens kein Meldezettel mehr notwendig. Stattdessen erfolgt eine kostenpflichtige Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (siehe oben).

Für die Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs ist zudem ein Überprüfungsbefund, sofern bereits eine Überprüfung fällig war, vorzulegen.

Wie komme ich zu einem Wechselkennzeichen?

Um ein Wechselkennzeichen zu beantragen, sind einerseits die Zulassungsbescheinigungen und Genehmigungsdokumente aller Fahrzeuge vorzulegen, bei denen Eintragungen geändert werden müssen. Weiters werden für das neu anzumeldende Fahrzeug die entsprechenden Unterlagen (siehe Absatz oben) benötigt. Wenn bereits ein EU-Kennzeichen vorhanden ist, werden EUR 170,10 fällig. Liegt kein solches Kennzeichen vor, erhöhen sich die Gebühren auf EUR 189,55.

Um- und Abmeldung: Was ist zu beachten?

Wird ein neues Fahrzeug angeschafft muss die bestehende Zulassung auf das Neufahrzeug übertragen. Für diese Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Genehmigungsdokument (Genehmigungsgrundlage inkl. Teil II der Zulassungsbescheinigung), Zulassungsbescheinigung
  • gegebenenfalls Nicht-EU- oder schwarzes Kennzeichen
  • Unterlagen des anzumeldenden Neufahrzeugs oder Gebrauchtfahrzeugs
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Für eine Ummeldung fallen Kosten in Höhe von EUR 170,10 an. Muss das Kennzeichen dafür getauscht werden - etwa bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk - kommen noch die Kosten für neue Kennzeichen dazu.

Soll ein Fahrzeug abgemeldet und kein neues angemeldet werden, sind nachstehende Dokumente zur Zulassungsstelle mitzubringen:

  • Genehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung(en)
  • Kennzeichen
  • Vollmacht
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Für die Abmeldung eines Kfz fallen keine Kosten an.

Hier finden Sie die nächste Zulassungsstelle der Oberösterreichischen Versicherung in Ihrer Nähe: https://www.keinesorgen.at/standort-suche.html

Alle Informationen zur Kfz-Zulassung zusammengefasst finden Sie auch auf: https://www.keinesorgen.at/services/allgemeine-services/kfz-zulassung.html

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