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Trend E-Scooter – Was es zu beachten gibt!

03.05.2023
Fahren & Reisen
E-Scooter ©shutterstock.com/Dmytro Zinkevych

Der Markt für E-Scooter bleibt in Bewegung. Während in Paris über ein Verbot von Leih-Scootern nachgedacht wird, setzt Linz auf sogenannte Scooter-Sheriffs. Das sind eigene Ordner der Verleihfirmen, die unter anderem dafür sorgen, dass Scooter nicht "wild" geparkt und sonstige Bestimmungen eingehalten werden. Trotz aller Bemühungen wird es wohl auch in Zukunft kritische Stimmen geben. Dennoch sieht es so aus, als wären E-Roller bzw. E-Scooter gekommen, um zu bleiben. Was man vor der ersten Fahrt wissen sollte (Stand Mai 2023), haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wo darf ich mit meinem Elektroroller fahren?

Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht dieselben Regeln wie für Fahrräder bzw. E-Bikes vor:

  • E-Scooter mit maximal 25km/h beziehungsweise 600 Watt dürfen überall dort gefahren werden, wo auch Radfahrer fahren dürfen.
  • Gehsteige und Schutzwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Behörden können jedoch in begründeten Fällen Ausnahmen verordnen.
  • E-Roller-Fahrer müssen darüber hinaus die für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Dazu zählt zum Beispiel, dass sie den Roller nur auf Gehsteigen mit mehr als 2,5 m Breite abstellen dürfen.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fahren. Ausgenommen davon sind Kinder, die Inhaber eines Radfahrausweises sind.
  • Es gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.

Strengere Regeln für Wien

Einfach gesagt: Je mehr E-Roller unterwegs sind, desto mehr Probleme gibt es, z. B. durch unsachgemäßes Abstellen. Daher hat Wien mit Mai 2023 strengere Regeln eingeführt. Unter anderem gilt:

  • E-Scooter dürfen nur auf Gehsteigen, die mindestens vier Meter breit sind, am fahrbahnseitigen Rand abgestellt werden.
  • Die Zahl der E-Scooter, die maximal pro Anbieter positioniert werden dürfen, wird eingeschränkt.
  • Anbieter müssen vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter innerhalb von zwei Stunden entfernen bzw. umparken. Zuvor hatten die Anbieter dafür vier bzw. 12 Stunden Zeit.
  • Die Anbieter der Leih-E-Scooter müssen bereits in der App konkreter auf den richtigen Umgang mit den Fahrzeugen hinweisen. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu den erlaubten Abstellmöglichkeiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrverboten.
  • In bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen sind automatische elektronische Geschwindigkeitsbegrenzungen Pflicht.

Muss ich einen Helm tragen?

Fahrer von Elektrorollern müssen keinen Helm tragen, sofern die höchstzulässige Leistung nicht über 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen. Das gilt jedoch nicht für Kinder unter 12 Jahren. Wie beim Fahrradfahren müssen Kinder auch bei der Benutzung von E-Scootern einen Helm tragen.

Empfohlen wird ein Helm allerdings für alle Altersgruppen. Denn mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ist die Verletzungsgefahr bei einem Unfall genau so groß wie bei einem Fahrradunfall. Spontane Ausleihvorgänge können aber problematisch sein, denn wer hat schon immer einen Helm dabei?

Was muss ich sonst noch beachten?

E-Scooter müssen wie Fahrräder ausgestattet sein. Das heißt, dass sie Bremsen (vorne und hinten), eine Klingel, ein Front- sowie Rücklicht und Reflektoren an der Seite haben müssen. Alles Dinge, die schon allein aus Sicherheitsgründen empfehlenswert sind. Leih-Scooter verfügen meist automatisch über diese Ausstattung. Beim Kauf eines eigenen Rollers empfiehlt sich ein genauer Blick in die Ausstattungsbeschreibung.

Fazit

Eine Fahrt mit E-Scooter oder Elektroroller ist grundsätzlich nicht gefährlicher oder ungefährlicher als eine Fahrt mit E-Bike oder Fahrrad. Trotzdem sollte man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit weist für 2022 rund 3.600 folgenschwere Unfälle mit E-Scootern in Österreich aus. Bevor Sie also loslegen, empfehlen wir ein paar Testrunden, um den Roller und seine Fahreigenschaften gründlich zu testen.

Wer mit dem Kauf eines E-Bikes, E-Boards oder Segways liebäugelt, dem empfehlen wir unseren Blogbeitrag E-Bike, E-Boards (Hoverboards), Segways & Co. – Was gibt es, was darf man, was ist versichert?

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