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Verbandszeug: Muss ich das mit meinem Moped mitführen?

Verbandszeug in Form eines Erste-Hilfe-Kastens, Warnweste und Pannendreieck. Was ist verpflichtend und was freiwillig? Was davon müssen Moped-Lenker wirklich mitführen. In diesem Artikel verraten wir‘s dir.

Laut §102(10) des Kraftfahrgesetzes (KFG 1967) müssen Lenker auf Fahrten in jedem Kraftfahrzeug – egal ob ein- oder mehrspurig – Verbandszeug mitführen. Gemeint ist damit ein Erste-Hilfe-Kasten, der bei der Wundversorgung zum Einsatz kommt. Der Kasten muss stabil und staubdicht sein und die Materialien vor Verschmutzung schützen.

Wie die Notfall-Apotheke konkret ausgestattet sein muss, ist im Gesetz nicht festgelegt. Experten raten aber den Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM V5101 für mehrspurige Kfz oder eine Motorrad-Verbandtasche nach ÖNORM 5100 mitzuführen.

Im Gesetz wiederum verpflichtend festgelegt ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Das alles sollte im Erste-Hilfe-Kasten nach ÖNORM 5101 drinnen sein:

  • Erste-Hilfe-Anleitung
  • Einmalhandschuhe
  • Einmalbeatmungsbehelf
  • Dreiecktücher, Verbandtuch
  • Wundauflagen
  • Momentverband
  • Elastische Mullbinde
  • Spule
  • Heftpflaster, Pflasterstrips
  • Pflasterschnellverbände
  • Rettungsdecke
  • Verbandschere

Quelle: ÖAMTC

Tipp: Der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens sollte regelmäßig auf die Haltbarkeit, Vollständigkeit und korrekte Aufbewahrung hin überprüft werden. Zwar können Moped-Lenker wegen einer abgelaufenen Apotheke von der Polizei nicht gestraft werden - wird die Wundversorgung allerdings nicht; wie nach gesetzlicher Vorgabe; staubdicht verpackt aufbewahrt, ist eine Strafe durchaus möglich.

Warnweste und Pannendreieck

Die Mitführpflicht von Warnweste und Pannendreieck trifft laut Kraftfahrzeug-Gesetz lediglich Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Moped-Lenker sind damit nicht verpflichtet entsprechende Warneinrichtungen dabeizuhaben.