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Wer haftet bei einer Veranstaltung?

04.10.2017
Wissenswert
© Copyright (c) 2021 Anakumka/Shutterstock.

Nach beinahe jedem Unglück während einer Veranstaltung in der jüngsten Vergangenheit lässt sich beobachten, dass ziemlich schnell die Frage der Haftung in den Raum gestellt wird. Oft werden dabei Spekulationen und Halbwahrheiten verbreitet. Dadurch steigt vor allem bei Organisatoren, deren Veranstaltungen in der Zukunft liegen, die Verunsicherung. Und so ist es nicht verwunderlich, dass eine der meistgestellten Fragen lautet, wer denn nun eigentlich im Fall der Fälle haftet. Nachfolgend daher der Versuch, zur Veranstalterhaftpflicht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Frage der Haftung

Unabhängig von der Frage, ob Sie verpflichtend eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen müssen oder nicht (siehe auch weiter unten): Als Veranstalter haften Sie für Schäden aus eigenem Verschulden und Ihnen zurechenbarem Fremdverschulden unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Im Schadenfall kann das dann richtig ins Geld gehen und je nach Höhe durchaus auch existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Hier schafft eine Veranstalterhaftpflicht Abhilfe, denn sie übernimmt die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche. Dies ist jedoch nur eine der beiden Funktionen einer solchen Absicherung. Denn zusätzlich wehrt die Veranstalterhaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche Ihnen gegenüber ab. Und bewahrt Sie so vor einer möglicherweise enormen finanziellen Belastung.

Was leistet eine Veranstalterhaftpflicht

Da jeder Anbieter selbst bestimmen kann, wie sich sein Produkt zusammensetzt, lässt sich der genaue Umfang und die enthaltenen Leistungen nur durch Studium der jeweiligen Bedingungen eruieren. Was die Produkte jedoch gemeinsam haben, ist die Abdeckung von Sach- und Personenschäden. Über diese Grunddeckung hinausgehende Vertragsbausteine, wie zum Beispiel der Versicherungsschutz bei Feuer- oder Leitungswasserschäden an gemieteten Gebäuden oder aber ein Strafrechtsschutz für Veranstalter, sind meist optional und gegen eine höhere Prämie mitversicherbar.

Was leistet eine Veranstalterhaftpflicht nicht

Wie bei den meisten Versicherungen gibt es Ausnahmen. Denn sonst müssten die Versicherungsunternehmen einen unangemessen hohen Betrag für die Absicherung Ihrer Veranstaltung verlangen. Aus diesen Grund sind zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, welche, mit Ausnahme der oben genannten Deckungen, an Sachen (auch Räumlichkeiten), die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden, nicht mitversichert. Hier empfiehlt sich vor Abschluss ein schneller Blick in die Versicherungsbedingungen.

Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht

Wie bei jeder Versicherung werden zur Prämienberechnung verschiedenste Faktoren herangezogen, wodurch die Höhe der Prämie immer individuell berechnet werden muss. Meist werden jedoch Veranstaltungsdaten wie Art der Veranstaltung, Dauer, wie viele Zuseher / Teilnehmer vor Ort sein werden, aber auch der Umfang bzw. die ausgewählten Bausteine der Versicherung zur Berechnung verwendet.

Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die Versicherungssumme. Hier sollte man genau abwägen, ob die niedrigste Versicherungssumme ausreichend ist, oder ob man nicht doch auf Nummer sicher geht und die höhere Summe wählt. Gerade bei Personenschäden kann der berechtigte Schadenersatzanspruch durch Krankenhausaufenthalte, Verdienstentgang und Reha-Maßnahmen schnell in die Zehn- bis Hundertausende gehen. Sind mehrere Personen zu Schaden gekommen, kann eine niedrige Versicherungssumme schnell erschöpft sein. In diesem Fall müssten Sie als Veranstalter für alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche wieder mit Ihrem Privatvermögen haften. Die optimale Versicherungssumme muss aber natürlich für jede Veranstaltung und dem damit einhergehenden Risiko individuell betrachtet werden.

Wie viel eine Veranstalterhaftpflichtversicherung letztendlich für Ihre Veranstaltung kosten würde, können Sie übrigens ganz einfach und unverbindlich online mit dem Prämienrechner der Veranstalterhaftpflicht ImFest© selbst berechnen.

Versicherungspflicht

Stellt sich zu guter Letzt die Frage, wie es mit der Versicherungspflicht für Veranstalter aussieht. Kurz gesagt: Es ist kompliziert. Denn hier kommt es darauf an, wo Sie Ihre Veranstaltung planen. Leider gibt es keine einheitliche, österreichweite Regelung im Veranstaltungsrecht, denn dieses ist zum größten Teil Landeskompetenz. Und das bedeutet unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland. Die wichtigsten Informationen dazu sowie eine Linksammlung zu den Vorschriften der einzelnen Bundesländer, haben wir für Sie in einem eigenen Blogbeitrag zum Thema „Veranstaltung anmelden – Was es zu beachten gilt“ zusammengefasst.

Fazit

Eine Absicherung mit einer Veranstalterhaftpflicht ist für Veranstalter im Hinblick auf den Schutz ihres Privatvermögens per se keine schlechte Idee. Die Doppelfunktion – Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche und Abwehr von unberechtigten – sichert einen Veranstalter schon in der Basisversion ziemlich umfangreich ab. Mit angebotenen Zusatzdeckungen lässt sich der Schutz dann individuell erweitern. Das Ganze dabei auch noch zu überschaubaren Kosten.

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