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Dauercamperversicherung

Keine Sorgen, Dauercamper
Dauercamperversicherung

Bereits ab
EUR 158,64*
pro Jahr

Bester Schutz für Ihren Wohnwagen oder Ihr Mobilheim in Österreich.

Unabhängigkeit, Freiheit, Urlaubsstimmung – was verbinden Sie mit Ihrem Wohnwagen? Für viele ist der ständig abgestellte Wohnwagen oder das Mobilheim zu einem zweiten Zuhause geworden. Oft ganzjährig genutzt und sogar mit festen An- und Vorbauten versehen. Doch Vorsicht: Ihr liebgewonnenes Zuhause ist vielen Risiken ausgesetzt. Feuer, Hagel, Sturm oder andere Naturereignisse können schnell erhebliche Schäden anrichten.

Keine Sorgen, mit unserer Dauercamper-Versicherung ist Ihr kleiner „Zweitwohnsitz“ in Österreich immer optimal abgesichert. 
Keine Sorgen Gefühl natürlich inklusive. Und das bereits ab EUR 158,64 pro Jahr bei einem 5-Jahresvertrag. 

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Privatobjekt- & Inhaltsversicherung 
    als Gesamtpaket
     
  • Schutz auch bei Schadenersatzverpflichtungen 
    aus dem Haus- und Grundbesitz
     
  • Glasbruchversicherung 
    für Wohnwagen- und Möbelverglasungen
     
  • Günstige Prämie – bereits ab EUR 158,64 pro Jahr 
    bei einem 5-Jahresvertrag
     
  • SMS-Wetterwarnung vor Unwettern und Sturm
     
  • Rasche und unkomplizierte Schadenabwicklung

Wann können Sie eine Dauercamperversicherung abschließen?

Voraussetzung für den Abschluss unserer Dauercamperversicherung ist ein gemeldeter Wohnsitz in Österreich oder Deutschland. Der Standort Ihres Dauercampers muss sich in Österreich befinden. Für Dauercamper mit Standort Deutschland bitte hier entlang zur deutschen Dauercamper-Seite.

 

Versicherungsdauer

  • 12 Monate mit automatischer Vertragsverlängerung
  • 36 Monate mit automatischer Vertragsverlängerung (10 % Rabatt auf Jahresprämie)
  • 60 Monate mit automatischer Vertragsverlängerung (20 % Rabatt auf Jahresprämie)

Prämie

ab EUR 158,64 pro Jahr*. Berechnen Sie Ihre individuelle Prämie durch Eingabe der zur Prämienberechnung notwendigen Daten in Schritt 1 des untenstehenden Formulars. Ganz ohne Risiko. Erst wenn Sie den Vertrag online abschließen möchten folgen persönliche Daten wie Name und Adresse.


* bei einem 5-Jahresvertrag

Bestandteile der Dauercamperversicherung

  • Privatobjektversicherung (inkl. Haftpflichtversicherung)
  • Haushaltsversicherung (inkl. Glasbruchversicherung)

Optionale Deckungserweiterungen:

  • Cerankochfelder und diverse Geräteverglasungen
  • Fest verankerte Nebenobjekte wie z. B. Garten-, Gerätehütten, Carports und Pavillons mit harter Dachung

Nicht versicherbare Dauercamper / nicht versicherte Sachen

  • Dauercamper älter als 25 Jahre
  • Dauercamper mit mehr als einem Vorschaden
  • Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Wintertauglichkeit (Sparte Sturm)
  • Sonnensegel, Pavillons und sonstige freistehende Objekte ohne fester Verankerung (Sparte Sturm)
  • Inhalt im Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Wintertauglichkeit (Sparte Sturm)

Versicherte Gefahren & Risiken und Versicherungssummen

Privatobjekt-Versicherung ZuHaus DauerCamper

Versichert ist der Wohnwagen bzw. das Mobilheim inklusive Schutzdach, Boden und wintertauglichem Dauerstandzelt zum Neuwert

Nicht versicherte Sachen (Sparte Sturm)

  • Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Wintertauglichkeit
  • Sonnensegel, Pavillons und sonstige freistehende Objekte
  • Geld, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Anlagemünzen, Briefmarken und Münzensammlungen im Dauerstandzelt und während der Zeit des Unbewohntseins im Wohnwagen/Mobilheim

Versicherte Gefahren und Risiken

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Indirekter Blitzschlag an der E-Installation
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch
  • Außergewöhnliche Naturereignisse bis EUR 4.000,– (Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Lawinenluftdruck, Erdbeben)
  • Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz: EUR 3.000.000,– 

Zusätzlich mitversichert

  • Neben- und Entsorgungskosten bis 15 % der Versicherungssumme

Versicherungssumme

Objektversicherung: EUR 60.000,–

Haushaltsversicherung DaHeim DauerCamper

Versichert sind der Wohnungsinhalt sowie persönliche Gegenstände im Wohnwagen/Mobilheim und im wintertauglichen Dauerstandzelt zum Neuwert

Nicht versicherte Sachen (Sparte Sturm)

  • Inhalt im Vorzelt mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne Wintertauglichkeit
  • Geld, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Anlagemünzen, Briefmarken und Münzensammlungen im Dauerstandzelt und während der Zeit des Unbewohntseins im Wohnwagen/Mobilheim

Versicherte Gefahren und Risiken

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz
  • Indirekter Blitzschlag an E-Geräten
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch
  • Außergewöhnliche Naturereignisse bis EUR 4.000,– (Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Lawinenluftdruck, Erdbeben)
  • Austreten von Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden
  • Glasbruch für Wohnwagen-/Mobilheim- und Möbelverglasungen

Zusätzlich mitversichert

  • Neben- und Entsorgungskosten bis 15 % der Versicherungssumme
  • Schlossänderungskosten nach einem Einbruch bis EUR 1.000,–
  • Mietkosten bzw. Mietverlust bis EUR 15.000,–

Versicherungssummen

  • Haushalt: EUR 10.000–
  • Gebäudehaftpflicht: EUR 3.000.000,–

Bitte beachten Sie: Die Dauercamper-Versicherung gilt nur für fix bzw. ständig auf Campingplätzen abgestellte Wohnwägen bzw. Mobilheime, die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind. Der Standplatz muss in Österreich liegen.

Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die gesammelten Versicherungsbedingungen für die Dauercamperversicherung finden Sie am Ende der Seite.

Dauercamper Deutschland

Dieses Produkt richtet sich an Dauercamper mit Standplatz in Österreich. Sollte Sie an einer Versicherung Ihres Dauercampers mit Standplatz Deutschland interessiert sein, dann bitte hier entlang ...

Dauercamperversicherung Deutschland

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Prämie und holen Sie sich den Keine Sorgen Schutz für Ihren Dauercamper!

Hinweis: In Schritt 1 können Sie zunächst durch Eingabe der zur Prämienberechnung unbedingt notwendigen Daten unverbindlich die Prämie berechnen. Erst wenn Sie sich zum Abschluss entschließen folgen persönliche Daten (Name, Adresse, ...) und Zahlungsinformationen.

Mein Dauercamper steht in Österreich

Ich komme aus:

Art des zu versichernden Gebäudes
Baujahr Objekte älter als 25 Jahre können leider nicht versichert werden.
Wie viele Sturmschäden am versicherten Objekt hatten Sie in den letzten 6 Jahren (aktuelles plus 5 Vorjahre)? Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und außergewöhnliche Naturereignisse des aktuellen bzw. der letzten 5 Jahre sind anzugeben.
Sind freistehende Objekte wie Geräte-/Gartenhütten oder Carports vorhanden und sollen diese mitversichert werden? Wenn ja, Anzahl:
Sind in Ihrem Dauercamper Cerankochfelder oder andere Geräteverglasungen vorhanden und wollen Sie diese versichern?
Ja, Versicherungsschutz für Cerankochfelder und Geräteverglasung hinzufügen.

Laufzeit

Versicherungsdauer
Sind sie bereits Kunde der Oberösterreichischen Versicherung?
Aufgrund Ihrer angegebenen Wünsche und Bedürfnisse empfehlen wir Ihnen folgende/s Produkt/e:
Dauercamper Versicherung
inkl. Versicherungsschutz für Cerankochfelder und Geräteverglasung
Diese/s Produkt/e wird/werden vorläufig ausgewählt.
Prämie inkl. Versicherungssteuer:
{{ price_price }} {{ form.priceInfo }}
Durch Jahreszahlerrabatt (2 %) und Laufzeit- bzw. Selbstbehaltsrabatt (wenn oben ausgewählt) reduziert sich die Prämie auf
{{ priceDiscount_priceDiscount }} (rabattierte Jahresprämie)
Prämie inkl. Versicherungssteuer:
{{ price_price }} {{ form.priceInfo }}
Durch Jahreszahlerrabatt (2 %) und Laufzeit- bzw. Selbstbehaltsrabatt (wenn oben ausgewählt) reduziert sich die Prämie auf
{{ priceDiscount_priceDiscount }} (rabattierte Jahresprämie)
Prämie inkl. Versicherungssteuer:
{{ price_price }} {{ form.priceInfo }}
Durch Jahreszahlerrabatt (2 %) und eventuell oben ausgewähltem Laufzeitrabatt reduziert sich diese Jahresprämie auf
{{ priceDiscount_priceDiscount }} (rabattierte Jahresprämie)

Adresse Standort Dauercamper

Straße
Hausnummer
Standplatz
PLZ
Gemeinde
Ort
Wann soll der Versicherungsschutz beginnen?

Versicherungsnehmer

Anrede
Storno Polizzennummer (bestehende ImSafe-Polizze) Polizzennummer des bestehenden Vertrages bei der OÖ Versicherung.
Beispiel für Polizzennummer: 123456/010.
Kundennummer der Oberösterreichischen Kundennummer der OÖ Versicherung AG falls bekannt. Ihre Kundennummer finden Sie auf einer Ihrer Polizzen. Die Kundennummer besteht aus 6 oder 7 Ziffern und bildet den vorderen Teil der Polizzennummer.
Beispiel für Polizzennummer: 123456/010. Die Kundennummer lautet somit: 123456
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Nationalität
Mobiltelefonnummer Internationales Format angeben, z.B.: +431234546854
Email
Email wiederholen
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben senden wir Ihnen bei Anklicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ unverbindlich bereits vorab die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die wichtigen Hinweise und Erläuterungen inkl. Widerrufsbelehrung, sowie das Datenschutzinfoblatt zu.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben senden wir Ihnen bei Anklicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ unverbindlich bereits vorab die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die wichtigen Hinweise und Erläuterungen inkl. Widerrufsbelehrung, sowie das Datenschutzinfoblatt zu.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben senden wir Ihnen bei Anklicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ unverbindlich bereits vorab die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die wichtigen Hinweise und Erläuterungen inkl. Widerrufsbelehrung, sowie das Datenschutzinfoblatt zu.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben senden wir Ihnen bei Anklicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ unverbindlich bereits vorab die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt / die Produktinformationsblätter, das Datenschutzinfoblatt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Rücktrittsrechtsbelehrung an diese Email-Adresse zu.
Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Ich kann die Kundenunterlagen aber jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*
Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Ich kann die Kundenunterlagen aber jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*
Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Ich kann die Kundenunterlagen aber jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*
Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für diesen Einzelversand und kann jederzeit widerrufen werden. Ich kann die Kundenunterlagen jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*

Adresse

Straße
Hausnummer
PLZ
Ort
PLZ
Gemeinde
Ort
Überweisung (Zahlschein mit Erhalt der Polizze)

Die Versicherungsprämie ist sofort nach Erhalt der Polizze zu überweisen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Online Banking

Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Unzer nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Schritt 4. Wählen Sie aus den Zahlungsarten EPS (Sofortüberweisung) und Kreditkarten.


Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung. Sofern Aufbauarbeiten geleistet werden, beginnt der Versicherungsschutz bereits mit den tatsächlichen Aufbauarbeiten, frühestens jedoch 7 Tage vor dem beantragten Veranstaltungsbeginn. Vor Einlangen der elektronisch erfassten Daten besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge dieses Online Bestellvorgangs zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (Siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge dieses Online Bestellvorgangs zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz besteht überdies nur dann, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Deckungsbestätigung oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

SEPA-Lastschrift

Die Versicherungsprämie wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Name
Anschrift
IBAN
Nur AT (20-stellig) & DE (22-stellig) IBAN gültig
Zahlungsweise

SEPA-Lastschrift-Mandat:

Zahlungsempfänger:
Oberösterreichische Versicherung AG,
Gruberstraße 32, 4020 Linz, Österreich
Creditor ID:
AT25ZZZ00000004142

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung. Sofern Aufbauarbeiten geleistet werden, beginnt der Versicherungsschutz bereits mit den tatsächlichen Aufbauarbeiten, frühestens jedoch 7 Tage vor dem beantragten Veranstaltungsbeginn. Vor Einlangen der elektronisch erfassten Daten besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz besteht überdies nur dann, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Deckungsbestätigung oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

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Keine Sorgen Dauercamper Österreich
inkl. Versicherungsschutz für Cerankochfelder und Geräteverglasung
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Zahlungsart
SEPA-Lastschrift
Online Banking
Überweisung (Zahlschein mit Erhalt der Polizze)
IBAN
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Name
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Anschrift
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monatlich jährlich
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Ich und die zu versichernden Personen stimmen zu, dass der Versicherer

  • zu meiner (unserer) Betreuung, Beratung und Werbung bestimmte personenbezogene Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse) und Vertragsdaten (z.B. Art des Vertrages, Laufzeit, Versicherungssumme) auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte verwendet oder durch Konzern- und Partnerunternehmen verwenden lässt,
  • mir (uns) telefonisch oder per email Vorschläge für Vertragsanpassungen und andere Produkte unterbreitet oder selbst oder durch Dritte Kundenzufriedenheitsbefragungen oder Marktforschung durchführt.

Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen sind im Internet auf der Homepage www.keinesorgen.at/partner zu finden oder können über die Servicehotline, Tel. 05 7891-710 oder via email unter office@ooev.at erfragt werden.

Die Zustimmung zur Datenverwendung, die jederzeit unter den angeführten Kontaktdaten widerrufen werden kann, wird erteilt.*

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen" gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab.

Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen" erhalte ich eine Bestätigung des Zugangs meines Antrages an die angegebene Email-Adresse. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung rechtswirksam zustande. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Polizze rechtswirksam zustande.

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Je nach beantragtem Tarif übermitteln wir Ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, D-76532 Baden-Baden. Übermittlungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist. Dabei prüfen wir, ob nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Übermittlungen erfolgen auch, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Detaillierte Informationen zur ICD i.S.d. Art. 14 DSGVO (d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu den Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung) finden Sie im Infoblatt.

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins rechtswirksam zustande.

Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ erhalte ich eine Deckungsbestätigung an die angegebene Email-Adresse. Diese gilt bis auf Widerruf bzw. bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage. Voraussetzung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist eine positive Bonitätsprüfung. Voraussetzung dass der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins rechtswirksam zustande.

Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ erhalte ich eine Deckungsbestätigung an die angegebene Email-Adresse. Voraussetzung, dass der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt diese Deckungszusage. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins rechtswirksam zustande.

Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ erhalte ich eine Deckungsbestätigung an die angegebene Email-Adresse. Voraussetzung, dass der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt diese Deckungszusage. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

Sie haben noch Fragen zur Dauercamperversicherung, Probleme beim Online-Abschluss oder möchten einen Schaden melden?

Fragen und Antworten

Antworten zu den häufig gestellten Fragen zur Dauercamperversicherung finden Sie auf der folgenden Seite:

Zu den F&A

Kontakt

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 5 7891 71710. Oder senden Sie uns einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular. Die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle finden Sie hier. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktformular

Schadenmeldung

Sie möchten einen Schaden melden? Nutzen Sie dazu bitte unser Schadenmeldeformular:

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Produktinformationen und wichtige Dokumente

Dokumente zum Produkt

  • Produktinformationsblätter Dauercamper (PDF)
  • Vertragsgrundlagen gesammelt (PDF)
  • Werbeblatt Dauercamper (PDF)

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktrittsrechte

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