Fragen & Antworten Veranstalterhaftpflichtversicherung ImFest©
Allgemeine Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung ImFest© der Oberösterreichischen
Die Zahlung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen Dritter im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. Den Deckungsumfang sowie den Vergleich der beiden Tarifvarianten finden Sie auf der Produktseite der Veranstalterhaftpflichtversicherung ImFest©. Bitte beachten Sie: Bestimmte Risikobereiche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen (z. B. gemietete und geliehene bewegliche Sachen)! Informationen dazu finden Sie auch in den Bedingungen.
Versichert sind:
- Der Veranstalter als Versicherungsnehmer
- Für den Versicherungsnehmer handelnde Personen: z. B. Angestellte oder freiwillige Mitarbeiter.
Hier ein kleiner Auszug versicherbarer Veranstaltungen:
- Maibaumaufstellen inkl. Fest
- Bälle
- Kulturveranstaltungen
- Konzerte
- Volksfeste
Alle versicherbaren und nicht versicherbaren Veranstaltungen finden Sie auf der Produktseite der Veranstalterhaftpflicht ImFest© sowie im Abschlussformular.
Prämien für online nicht versicherbare Veranstaltungen müssen aufgrund des speziellen Risikos individuell kalkuliert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Keine Sorgen Berater oder nutzen Sie unsere Kontaktformular auf der rechten Seite.
Sie können selbst wählen, ob Sie die Veranstalterhaftpflicht ImFest© mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. Ein Selbstbehalt von EUR 250,– je Versicherungsfall reduziert Ihre Prämie um 20 %. Die Mindestprämie beträgt jedoch EUR 30,–.
Sie können wählen, ob Sie die ImFest© oder die ImFest© Premium abschließen möchten. Die ImFest© Premium enthält selbstverständlich alle Leistungen der ImFest©, ergänzt um zusätzliche Deckungen wie zum Beispiel den Strafrechtsschutz für Veranstalter.
Sie können Sachschäden durch Feuer oder Leitungswasser an gemieteten Räumlichkeiten in der Produktvariante ImFest Premium© mit 50% der gewählten Pauschalversicherungssumme mitversichern. Andere Schäden an fremden beweglichen oder unbeweglichen Sachen die Sie gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben, die Ihnen aus bloßer Gefälligkeit überlassen wurden oder die Sie verwahrt haben, sind nicht mitversicherbar.
Gerade bei Personenschäden kann der berechtigte Schadenersatzanspruch durch Krankenhausaufenthalte, Verdienstentgang und Reha-Maßnahmen schnell in die Zehn- bis Hundertausende gehen. Sind mehrere Personen zu Schaden gekommen, kann eine Versicherungssumme von einer Million schnell erschöpft sein. In diesem Fall müssten Sie für alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche wieder mit Ihrem Privatvermögen haften. Die optimale Versicherungssumme muss aber natürlich für jede Veranstaltung individuell betrachtet werden.
Die Veranstalterhaftpflicht muss spätestens am Tag vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen werden.
Sie finden alle Bedingungen auf der Produktseite der ImFest©. Außerdem senden wir Ihnen alle Bedingungen aus rechtlichen Gründen bereits während dem Abschlussvorgang per E-Mail zu. Die Zusendung erfolgt nach Schritt 2 im Bestellprozess. Ggf. bitte auch im SPAM-Ordner nachsehen.
Leider nein. Die Veranstalterhaftpflicht ImFest© richtet sich an den österreichischen Markt. Zum Abschluss muss der Versicherungsnehmer daher einen Wohnsitz in Österreich haben.
Dieses Produkt kann in ganz Österreich online ohne Beratung abgeschlossen werden. In Oberösterreich und der Steiermark besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine persönliche Beratung bei Ihrem Keine Sorgen Berater in Anspruch zu nehmen.
Sie erreichen uns auch unter der Telefonnummer +43 5 7891 71710. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an km@ooev.at bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular, welches Sie auf der rechten Seite finden. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fragen zum Abschluss
Die Prämie kann entweder mittels SEPA-Lastschrift (Abbuchung vom Konto) oder mittels Onlinebanking (Kreditkarte, Sofortüberweisung) beglichen werden. Die erforderlichen Daten für die SEPA-Lastschrift (IBAN) können direkt in Schritt 3 eingegeben werden. Die Zahlung mittels Onlinebanking erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister unzer unmittelbar nach Schritt 4 im Onlineprozess
Die Telefonnummer verwenden wir ausschließlich für etwaige Rückfragen nach Vertragsabschluss. Die E-Mail-Adresse benötigen wir, da Sie die vorvertraglichen Informationen (Bedingungen, Produktinformationsblätter, etc.), die vorläufige Deckungsbestätigung und die Polizze per E-Mail erhalten. Nutzen Sie daher bitte eine reale und keine Fantasie-Adresse.
Sie erhalten die sogenannte Deckungsbestätigung direkt nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Bei Bezahlung der Prämie mittels Onlinebanking erhalten Sie diese E-Mail direkt nach erfolgter Bezahlung bei unserem Finanzdienstleister unzer. Die Polizze erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen nach Abschluss.
Fragen zu Serviceleistungen nach dem Abschluss
Sie erhalten direkt nach Abschluss eine vorläufige Deckungsbestätigung. Für online versicherbare Veranstaltungen gilt dieses Dokument bis zum Erhalt der Versicherungspolizze als Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz.
Für den Fall einer Schadenmeldung haben wir für Sie ein eigenes Schadenmeldefomular, welches Sie über die Service-Navigation auf der rechen Seite erreichen. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, die Schadenmeldung im Kundenportal durchzuführen.
Ja, mit Anmeldung im Kundenportal der Oberösterreichischen erhalten Sie in Zukunft alle Dokumente in ebendieses zugestellt. Selbstverständlich werden Sie von jeder Zustellung gesondert auch noch einmal per E-Mail verständigt. Achten Sie daher bitte auf Aktualität Ihrer E-Mail-Adresse.
Es ist uns ein Anliegen, unseren Service und unsere Dienstleistungen ständig zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Sollte es doch vorkommen, dass unser Service nicht Ihren Erwartungen entspricht, ist unsere Beschwerdestelle für Sie der direkte Ansprechpartner.
Nein, bei Verträgen mit einer Versicherungsdauer von unter einem Jahr enden diese automatisch zum Ablauf.