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Reisekaskoversicherung InFahrt

Keine Sorgen, Urlaubszeit
Reisekasko-Versicherung InFahrt©

Für eine unbeschwerte Urlaubszeit

Ihr Auto wird gestohlen, ein Hagelschauer demoliert das Auto oder der Lack wird von Unbekannten zerkratzt. Wussten Sie, dass Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in diesen Fällen nicht schützt? Oder, dass Sie bei Urlaubsfahrten ins Ausland immer einem größeren Risiko ausgesetzt sind? Denn nicht nur die Umgebung ist oft unbekannt, sondern auch die Verkehrsteilnehmer verhalten sich meist anders. Verursachen Sie einen Unfall, ist die Urlaubsfreude sehr schnell verflogen.

Gut, dass es unsere Kfz-Reisekaskoversicherung InFahrt© gibt. Denn damit können Sie Ihr Kfz jetzt kurzfristig Kasko versichern und haben finanziellen Schutz bei selbstverursachten Unfallschäden, Diebstahl, Vandalismus und vielen weiteren Schadenfällen. 

Wählen Sie die passende Höchstentschädigung anhand des Zeitwerts Ihres Kfz (inkl. Sonderausstattung) und die Dauer des Versicherungsschutzes – schon kann es losgehen. 

 

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Wann können Sie die Reisekaskoversicherung InFahrt© abschließen?

Voraussetzungen für den Abschluss einer Reisekaskoversicherung InFahrt©:

  • Ihr Kfz ist bei uns Haftpflicht versichert
  • Ihr Kfz ist jünger als sieben Jahre

Wo gilt die Reisekaskoversicherung InFahrt©?

Die Reisekaskoversicherung InFahrt© gilt in Europa im geographischen Sinn - inklusive Azoren, Grönland, Kanaren, Madeira, Spitzbergen und Zypern.

Bitte beachten Sie: Nicht versichert ist beispielsweise der asiatische Teil der Türkei.

Versicherbare Kraftfahrzeuge*

  • PKW
  • Kombi
  • Lkw bis 1,5 Tonnen Nutzlast

Nicht versicherbare Kraftfahrzeuge*

  • Lkw über 1,5 Tonnen Nutzlast
  • Fahrzeuge älter als sieben Jahre
  • Motorräder
  • Kfz mit nicht reparierten Schäden

Versicherungsdauer

Wahlweise 10, 17, 24 oder 31 Tage

Was sollten Sie sonst noch beachten?

Vergessen Sie nicht auf die Grüne Karte (IVK) bei Fahrten ins Ausland. Das Mitführen ist in einigen Ländern verpflichtend. Nähere Infos finden Sie hier.

Deckungsumfang Reise-Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt je Schadenfall: EUR 400,00 mitversichert?
Brand, Explosion, Kurzschluss und Verschmoren von Kabeln ✓
Erdrutsch, Felssturz, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawine, Schneedruck, Blitzschlag, Sturm ✓
Dachlawinen, von Gebäuden herabfallende Eisgebilde ✓
Diebstahl, unbefugter Gebrauch ✓
Bruchschäden an Windschutz- (Front-), Seiten- und Heckscheiben sowie Panoramadächern ✓
Schäden durch Tiere und Tierbisse ✓
Parkschäden ✓
mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen ✓
Unfallschäden ✓

Erklärung: ✓ = ja; ✕ = nein

*Aufzählungen nicht vollständig

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Prämie und holen Sie sich den Keine Sorgen Schutz für Ihre Reise!

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Kennzeichen

Bitte wählen Sie eines Ihrer Fahrzeuge aus:

Ihre Fahrzeugdaten

KFZ Marke und Type
Baujahr
Ich bestätige, dass am Fahrzeuge keine nicht behobenen Schäden vorhanden sind.*
Wann soll der Versicherungsschutz beginnen?
Örtliche Geltung: Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (europäischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland, Zypern

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinne (siehe Infofeld).

Wie hoch ist der Zeitwert Ihres Fahrzeug inkl. Sonderausstattung? Höchstentschädigung, inkl. Sonderausstattung und MWSt.
Versicherungsdauer
Aufgrund Ihrer angegebenen Wünsche und Bedürfnisse empfehlen wir Ihnen folgendes Produkt:
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Dieses Produkt wird vorläufig ausgewählt.
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EUR {{ new Intl.NumberFormat('de-DE', { minimumFractionDigits: 2, maximumFractionDigits: 2 }).format(form.price) }} {{ form.priceInfo }}
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Straße / Hausnummer
PLZ
Ort
Kundennummer der Oberösterreichischen
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Aufgrund gesetzlicher Vorgaben senden wir Ihnen bei Anklicken des Buttons „Weiter zu Schritt 3“ unverbindlich bereits vorab die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die wichtigen Hinweise und Erläuterungen inkl. Widerrufsbelehrung, sowie das Datenschutzinfoblatt zu.
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Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Ich kann die Kundenunterlagen aber jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*
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Ich stimme der elektronischen Informationserteilung ausdrücklich zu. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für diesen Einzelversand und kann jederzeit widerrufen werden. Ich kann die Kundenunterlagen jederzeit einmalig kostenlos auf Papier anfordern.*
Überweisung (Zahlschein mit Erhalt der Polizze)

Die Versicherungsprämie ist sofort nach Erhalt der Polizze zu überweisen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Online Banking

Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Unzer nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Schritt 4. Wählen Sie aus den Zahlungsarten EPS (Sofortüberweisung) und Kreditkarten.


Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung. Sofern Aufbauarbeiten geleistet werden, beginnt der Versicherungsschutz bereits mit den tatsächlichen Aufbauarbeiten, frühestens jedoch 7 Tage vor dem beantragten Veranstaltungsbeginn. Vor Einlangen der elektronisch erfassten Daten besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge dieses Online Bestellvorgangs zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (Siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Die Versicherungsprämie ist im Zuge dieses Online Bestellvorgangs zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz besteht überdies nur dann, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Deckungsbestätigung oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Die Versicherungsprämie ist im Zuge der Online Antragsstellung zu bezahlen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tage nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später bezahlt wird (siehe Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

SEPA-Lastschrift

Die Versicherungsprämie wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

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IBAN
Nur AT (20-stellig) & DE (22-stellig) IBAN gültig
Zahlungsweise

SEPA-Lastschrift-Mandat:

Zahlungsempfänger:
Oberösterreichische Versicherung AG,
Gruberstraße 32, 4020 Linz, Österreich
Creditor ID:
AT25ZZZ00000004142

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt der Veranstaltung. Sofern Aufbauarbeiten geleistet werden, beginnt der Versicherungsschutz bereits mit den tatsächlichen Aufbauarbeiten, frühestens jedoch 7 Tage vor dem beantragten Veranstaltungsbeginn. Vor Einlangen der elektronisch erfassten Daten besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt der Polizze erlischt die Deckungszusage.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz besteht überdies nur dann, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt der Deckungsbestätigung oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

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Versicherungsschutz besteht im Rahmen unserer Annahmerichtlinien ab Einlangen der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirektion, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeitpunkt. Der Versicherungsschutz bleibt überdies nur dann aufrecht, wenn die Erstprämie rechtzeitig binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins oder unverschuldet später vom angegebenen Konto eingezogen werden kann. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage.

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Online Banking
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monatlich jährlich
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Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen" gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab.

Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen" erhalte ich eine Bestätigung des Zugangs meines Antrages an die angegebene Email-Adresse. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung rechtswirksam zustande. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ gebe ich einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Polizze rechtswirksam zustande.

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Je nach beantragtem Tarif übermitteln wir Ihre Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstr. 99, D-76532 Baden-Baden. Übermittlungen erfolgen nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist. Dabei prüfen wir, ob nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Übermittlungen erfolgen auch, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Detaillierte Informationen zur ICD i.S.d. Art. 14 DSGVO (d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu den Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung) finden Sie im Infoblatt.

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Unverzüglich nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtige Versicherung beantragen“ erhalte ich eine Deckungsbestätigung an die angegebene Email-Adresse. Diese gilt bis auf Widerruf bzw. bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages. Mit Erhalt des Versicherungsscheins erlischt die Deckungszusage. Voraussetzung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist eine positive Bonitätsprüfung. Voraussetzung dass der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, ist die rechtzeitige Bezahlung der Prämie. Die Vertragsdaten werden elektronisch gespeichert.

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  • Vertragsgrundlagen gesammelt Reisekasko (PDF)
  • AKKB2015.1 (PDF)
  • KA1007.18 (PDF)
  • KA1137.13 (PDF)
  • KA1030.13 (PDF)

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