
Keine Sorgen, auf da Alm
Keine Sorgen Schutzschirm für unsere Almbauern
Gut zu wissen*
Seit 18. Mai. 2020 besteht Versicherungsschutz im Rahmen von B 12 EHVB für die gesetzliche Tierhalterhaftpflicht gemäß § 1320 ABGB für Weidevieh (insbesondere Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen) für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die sich auf von Mitgliedern des OÖ Almvereins bestoßenen Almen in Oberösterreich ereignen.
Wichtig: Wenn sich Almen von Mitgliedern teilweise auf Gebieten eines unmittelbar angrenzenden Bundeslandes (Salzburg, Steiermark, Niederösterreich) befinden, erweitert sich der Versicherungsschutz darauf.
Bitte beachten Sie:
- Versicherungsschutz besteht automatisch!
- Diese Haftpflichtversicherung ersetzt nicht eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung!
Die Pauschalversicherungssumme beträgt EUR 2.500.000,– je Versicherungsfall. Es besteht kein Selbstbehalt.
Versichert sind sämtliche Mitglieder des OÖ Almvereins mit Ihrem auf dem Landesgebiet Oberösterreich (inkl. Erweiterung für Bundesland-grenzüberschreitende Almen) gehaltenen Weidevieh – und zwar unabhängig
- von der Bewirtschaftungsform (Einforstungsalmen, Gemeinschaftsalmen, Genossenschaftsalmen, Agrargemeinschaftsalmen oder Einzelalmen)
- und von den Eigentumsverhältnissen des Weideviehs (auch für bestoßenes fremdes Vieh).
Mitversichert ist der tatsächliche Verwahrer, Betreuer, Verfügungsberechtigte – sprich der tatsächliche Tierhalter.
Ebenfalls mitversichert sind die Heimweiden der Mitglieder des OÖ Almvereins.
Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren (Belegschäden).
Diese Informationen sind nicht abschließend. Bitte beachten Sie auch die Regelungen in den Vertragsgrundlagen.
Es gelten die AHVB/EHVB2005.16.
Die Bedingungen (AHVB/EHVB) finden Sie auch über unsere Bedingungssuche.
Besteht eine anderweitige Versicherung (z. B. eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung), die dieses Risiko enthält, ist diese (vorrangige) Versicherung zuerst in Anspruch zu nehmen.
Sollte aber keine vorrangige Versicherung bestehen oder bei dieser Versicherung die Konditionen schlechter sein oder die Versicherungssumme niedriger sein, besteht eine Differenzdeckung dazu. (subsidiär = nachrangig, unterstützend)