
Keine Sorgen, unterwegs
E-Bike-Kaskoversicherung mit Haftpflichtschutz
Gut zu wissen*
Als E-Bike gilt ein elektrisch angetriebenes Fahrrad
- mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
- einer Motorleistung von maximal 600 Watt.
Wird einer dieser Werte überschritten, gilt das E-Bike bereits als Kfz. Es muss entsprechend versichert und behördlich zugelassen werden.
In der Kaskoversicherung:
- Unfallschäden an Ihrem E-Bike
- Diebstahl Ihres E-Bikes (ausgenommen Diebstahl von Teilen), Raub oder unbefugter Gebrauch
- Brand oder Explosion
- Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen)
- Berührung mit Haarwild
In der Haftpflichtversicherung:
- Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden, die bei der Verwendung des versicherten E-Bikes entstanden sind und die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verursacht wurden
Die Versicherung gilt in Europa im geographischen Sinn. Kein Versicherungsschutz besteht somit zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei.
Versichert ist das jeweils in der Polizze genannte elektrisch angetriebene Fahrrad, welches eine höchst zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h aufweist.
Zudem befriedigt die E-Bike-Versicherung bei einem Unfall gerechtfertigte Ansprüche Ihres Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme (derzeit EUR 9.000.000,–) ab.
Um Ihren Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden:
- die vorsätzlich herbeigeführt werden
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Sie daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages:
- Der Versicherungsnehmer sowie die Personen, denen der Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike vorübergehend überlässt, sind verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl zu treffen
- Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden
Verpflichtungen im Schadenfall:
- Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
- Jeder Schaden ist uns unverzüglich zu melden
- Umfassende Unterstützung bei der Schadenermittlung
- Einholung unserer Zustimmung vor Verwertung oder Reparatur des E-Bikes
Zur unverzüglichen Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle sind Sie verpflichtet bei Schäden durch:
- Diebstahl, Raub,
- Brand, Explosion
- mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch Ihres E-Bikes nicht berechtigt sind sowie
- stets bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen (AKHB, AKKB, KH1002.21 und KA1004.21) finden Sie über unsere Bedingungssuche.