
Keine Sorgen, unterwegs
Kfz-Haftpflichtversicherung
InFahrt©
Die Details zur Kfz-Haftpflichtversicherung InFahrt©*
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden, die bei der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstanden sind und die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verursacht wurden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Mindestversicherungssumme EUR 7,6 Mio. mit der Möglichkeit einer Erhöhung bis EUR 19 Mio.
Wo gilt meine KFZ-Haftpflichtversicherung und wer ist mitversichert?
Die Versicherung gilt in Europa im geographischen Sinn. Kein Versicherungsschutz besteht somit zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei.
Bitte beachten Sie, dass Sie in manchen Ländern als Nachweis für eine bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung eine Internationale Grüne Versicherungskarte (IVK) benötigen. Die Zusendung dieser Bescheinigung können Sie in unserem Kundenportal oder auf unserer Homepage beantragen.
Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Eigentümer, der Halter, berechtigte Lenker und Insassen sowie der Einweiser.
Welche Leistung wird im Schadensfall erbracht?
Bei einem Unfall erfüllt die KFZ-Haftpflichtversicherung gerechtfertigte Ansprüche Ihres Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigungsleistung bei bloßen Vermögensschäden begrenzt ist.
Wann kann ich meine KFZ-Haftpflichtversicherung beenden?
Die Beendigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung kann erfolgen:
- zum Vertragsablauf, das ist der erste Monatserste ein Jahr nach Vertragsbeginn (und zu diesem Termin jedes darauffolgenden Jahres)
- bei Prämienanpassung seitens des Versicherers
- im Schadenfall
- bei Fahrzeugabmeldung
- bei Besitzwechsel
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Um Ihren Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere:
- Ersatzansprüche des Eigentümers oder Halters gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder bloßer Vermögensschäden
- Schäden, die bei der Verwendung des Kraftfahrzeuges bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder ihren Trainingsfahrten entstehen
- Schäden am versicherten Fahrzeug selbst sowie an allenfalls beförderten Sachen (ausgenommen jener Gegenstände, die die beförderten Personen üblicherweise mit sich tragen)
- Schäden, die bei der Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle entstehen
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Während der Vertragslaufzeit und nach Schadenfällen gibt es einige Dinge zu beachten, damit bei der Schadenabwicklung keine bösen Überraschungen drohen. Wir haben für Sie daher wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) zusammengefasst:
Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages:
- Der Lenker muss die erforderliche kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen
- Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden
- Es darf nicht eine größere Anzahl von Personen befördert werden, als nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften zulässig ist
- Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges müssen eingehalten werden
- Im Falle der Verwendung eines Wechselkennzeichens darf nur jenes Fahrzeug verwendet werden, an welchem die Kennzeichen angebracht sind
Verpflichtungen im Schadenfall:
- Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
- Jeder Schaden ist uns unverzüglich zu melden
- Umfassende Unterstützung bei der Schadenermittlung
- Pflicht, uns die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens unverzüglich anzuzeigen
- Unverzügliche Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle bei Personenschäden sowie bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners
*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Allgemeinen Bedingungen (AKHB) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
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** Motorrad-Saisonrabatt: Im Falle einer Hinterlegung der Kennzeichentafeln erfolgt keine Rückvergütung der Prämie. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist von dieser Regelung ausgenommen und wird den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ab dem 45. Tag der Hinterlegung abgerechnet.
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