share_teilenCreated with Sketch.
  • Anfrage zum Ergebnis
  • Allgemeine Anfrage

Allgemeines Kontaktformular mit Daten

Online-Anfrage
Haben Sie Fragen an uns?
Die Keine Sorgen Telefon Hotline:
+43578910

Oder kontaktieren Sie uns über eines unserer Kontaktformulare:

Zum Formular

Kontakt

Hotline

So finden Sie uns

Schaden melden

Kunden Portal
Servicenavigation schließen
Oberösterreichische Versicherung
  • Kunden Portal
  • Wir über uns
  • Presse
  • Karriere
  • Makler
  • Deutschland
  • Produkte (aktuell)
    Privatkunden

    Wohnen

    Unsere maßgeschneiderte Pakete rund um das Thema Wohnen

    Mobilität

    Kfz, Wohnwagen, E-Bike. Umfassender Schutz für Ihre Fahrzeuge

    Unfall

    Der Unfallversicherungsschutz für alle Lebenslagen

    Recht und Haftpflicht

    Zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen

    Vorsorge

    Unser Angebot für Ihre mittel- und langfristige Vorsorgeabsicherung

    Risiko

    Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Ableben und Krankheit

    Keine Sorgen Schutzengel

    Wohnen, Digital, Unfall, Kfz

    Weitere Produkte und Kooperationen

    Jugendpakete, Reise, Ehrenamt, Familienkarte, Haftpflichtschutz für Mitglieder des OÖ Almvereins

    Unternehmen
    Unternehmen

    Gemeinde, Landwirtschaft, Verbände, Vereine, öffentliche Institutionen

    Produktübersicht
    Bequem online abschließen!
    Online-Produkte

    Musikinstrumenten-, Dauercamper- und Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie Reisekasko und Schutzengel rasch, sicher und bequem von zuhause aus abschließen.

    Online Produkte
  • Keine Sorgen Check
  • Services (aktuell)
    Ich bin Kunde
    • Kundenportal
    • Keine Sorgen App
    • TopKunden
    • Schadenformular
    • Bankdaten ändern
    • Namens- und Adressänderung
    • Wetterwarn-Service
    Tools & Rechner
    • Keine Sorgen Check
    • Pensionsrechner
    • Kfz-Versicherungssteuerrechner
    • Bedarfsrechner Unfallversicherung
    • Bedarfsrechner Eigenheimversicherung
    • Bedarfsrechner Haushaltsversicherung
    Allgemeine Services
    • Formulare
    • Werteentwicklungen
    • Wissen
    • Grüne Karte
    • Spiele Seite
    • Beschwerden
    • Bedingungen/Vertragsgrundlagen
    • Schadenprävention/Verhalten im Schadenfall
    • Kfz-Schadensbesichtigung
    • Kfz-Zulassung
    Keine Sorgen Blog

    Ihre Fragen - unsere Antworten

    Keine Sorgen Blog

Ihr persönlicher
KFZ-Steuerrechner

Mit unserem Steuer-Rechner können Sie einfach und schnell Ihre Kfz-Steuer berechnen.
Gerne auch für Fahrzeuge, die erst ab dem 01.10.2020 erstmalig zugelassen werden.

Neue Berechnungsmethode bei Erstzulassungen ab 01.10.2020  

Der Gesetzgeber ändert mit den 01.10.2020 die Methode zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer (MBV). Bei der neuen Berechnung werden zukünftig auch die CO2-Emissionen der Kfz* berücksichtigt. Kurz gesagt: je ökologischer das Fahrzeug, desto niedriger Ihre Steuer.

Fahrzeuge mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 01.10.2020 sind nicht von den Änderungen betroffen.

*Bei Pkw: CO2-Ausstoß (g/km) nach WLTP (kombiniert); bei Motorrädern: CO2-Ausstoß (g/km) nach WMTC (kombiniert)

Bitte beachten Sie:
Diese Berechnung dient rein zu Informationszwecken und stellt keine rechtlich verbindliche Auskunft dar.

Gut zu wissen

Was ändert sich bei Erstzulassungen ab 1.10.2020?

  • CO2-Ausstoß in g/km fließt in die Berechnung der Steuer ein
    Bei Pkws wird künftig nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors (in kW/PS), sondern auch der CO2-Ausstoß (g/km) nach WLTP zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer herangezogen. Bei Motorrädern wird die Steuer ab 01.10.2020 nach Hubraum und CO2-Ausstoß (g/km) nach WMTC berechnet. Die Co2-Werte stehen in Ihrem Zulassungsschein bzw. erfahren Sie von Ihrem Fahrzeughändler.
     
  • Entfall des Unterjährigkeitszuschlags auf die motorbezogene Versicherungssteuer
    Bei Erstzulassungen ab 01.10.2020 entfällt der gesetzliche Unterjährigkeitszuschlag auf die motorbezogene Versicherungssteuer. Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2020 erstmalig zugelassen wurden, bleiben Zuschläge bei unterjähriger Zahlweise weiterhin bestehen. (10 % bei monatlicher, 8 % bei vierteljährlicher und 6 % bei halbjährlicher Zahlung).
     
  • Weitere Verschärfungen für Fahrzeuge, die ab 01.01.2021 erstmalig zugelassen werden
    Mit 01.01.2021 werden vom Gesetzgeber weitere Verschärfungen umgesetzt. Diese gelten für alle Fahrzeuge, die ab 2021 erstmalig zugelassenen werden. In den Folgejahren ist immer wieder mit Anpassungen durch den Gesetzgeber zurechnen. Dieser kann jährlich – und zwar jeweils zum 01.01. eines Jahres – Änderungen bestimmen.

Welche Fahrzeuge sind nicht von den Änderungen betroffen?

  • Fahrzeuge, die erstmalig vor dem 01.10.2020 zugelassen wurden.
  • Fahrzeuge, die im Ausland erstmalig zugelassen und später nach Österreich importiert wurden.

Welche Fahrzeuge sind beispielsweise von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?

  • Reine Elektroautos – jedoch nicht Range-Extender und Hybrid-Fahzeuge.
  • Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden. 
Jetzt teilen
Oberösterreichische Versicherung
Gruberstraße 32
, 4020 Linz
  • Wir über uns
  • Presse
  • Karriere
  • Makler
  • Deutschland
  • Partner Login
  • © 2023 Oberösterreichische Versicherung AG
  • Impressum
  • Rechtsgrundlagen
  • Datenschutz

Um die Nutzung unserer Website funktional und attraktiv zu gestalten und ständig zu verbessern setzten wir Cookies. Die Verwendung von Cookies erfolgt in unserem berechtigten Interesse. Weitere Hinweise finden sie hier.
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzinformation

Zum Seitenanfang