
Keine Sorgen, Absicherung
Ablebensversicherung
Gut zu wissen
Welche Gefahren und Risiken sind versichert?
Die Ablebensversicherung der Oberösterreichischen Versicherung AG sichert Ihre Familie bzw. Ihre Hinterbliebenen im Falle des Ablebens ab und kann finanzielle Folgen auffangen. Bereits gegen eine geringe Prämie steht Ihnen ein hoher Versicherungsschutz zur Verfügung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Leistungsfall rasch und unproblematisch an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Wo gilt meine Ablebensversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?
Bei Ableben des Versicherten leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden und wahlweise während der gesamten Laufzeit gleichbleibend oder fallend gewählt werden.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht insbesondere:
- bei Selbstmord innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss
- bei Ableben durch Straftaten
- bei Ableben durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen
- bei Ableben durch nukleare, biologische, chemische oder terroristische Katastrophen
- bei Ableben infolge der Benützung bestimmter Fluggeräte oder infolge bestimmter Flüge
- bei Ableben durch Teilnahme an Motorsport-Wettbewerben und Trainingsfahrten
Was muss ich für meinen Versicherungsschutz beachten?
Sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit gibt es einige Dinge zu beachten, damit es im Leistungsfall zu keiner bösen Überraschung kommt.
- Um unser Risiko richtig einschätzen zu können, stellen wir Ihnen bei Vertragsabschluss Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und zu Ihrem Berufs- bzw. Freizeitrisiko. Werden diese Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.
- Die Höhe der Prämie für die Ablebensversicherung hängt unter anderem davon ab, ob Sie Nikotin konsumieren. Der Beginn des Nikotinkonsums nach Abschluss des Vertrages muss uns gemeldet werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Anzeigepflicht kann zu einer Reduzierung der Versicherungsleistung führen.
- Für eine rasche und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall muss der Leistungsempfänger (=bezugsberechtigte Person) eindeutig feststellbar sein. Benennen Sie den Leistungsempfänger so klar wie möglich. Geben Sie uns beispielsweise den vollständigen Namen und das Geburtsdatum bekannt.
- Überprüfen Sie regelmäßig das Bezugsrecht, zum Beispiel nach einer Scheidung! Sie verhindern damit, dass die Leistung an eine nicht erwünschte Person ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht kann jederzeit aktualisiert werden.
Wann kann ich meine Ablebensversicherung kündigen?
Die Kündigung Ihrer Ablebensversicherung kann erfolgen:
- Jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres
- Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres jederzeit mit einmonatiger Frist zum Monatsende
Unsere Ablebensversicherung bietet Schutz, wenn Sie
- Ihre Familie, Ihren Partner oder Ihre Kinder für den Fall Ihres frühzeitigen Todes finanziell absichern möchten.
- Ihre Immobilienfinanzierung oder andere Kredite absichern möchten.
Bei uns können Sie zwischen einer gleichbleibenden und fallenden Versicherungssumme wählen:
- Gleichbleibende Versicherungssumme: z. B. zur Absicherung Ihrer Familie, Ihres Partners oder Ihrer Kinder. Bis zum Vertragsende erhält der Bezugsberechtige im Falle Ihres Todes die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt.
- Individuell fallende Versicherungssumme: Die Versicherungssumme kann auch dazu genutzt werden, einen Kredit abzusichern. Bei diesem reduziert sich im Laufe der Zeit die Restschuld. Daher macht es Sinn, dass sich auch die Versicherungssumme diesem Umstand anpasst und sich jährlich reduziert. Somit wird auch die monatliche Versicherungsprämie etwas günstiger. Erstmals neu ist jetzt, dass Sie den Zeitpunkt auswählen können, ab wann die Leistung zu fallen beginnt. Damit können Sie Ihre Ablebensversicherung individuell an Ihre Lebenssituation anpassen.
Bereits mit kleinen Prämien sind Ihre Liebsten im Ernstfall finanziell abgesichert – und das weltweit. Ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Prämie sind vor allem
- die Höhe der gewählten Versicherungssumme,
- die Laufzeit der Versicherung,
- Ihr Alter und aktueller Gesundheitszustand sowie
- Ihre Lebenssituation in Beruf und Freizeit.
Tipp: Je gesünder und risikoärmer Sie leben, desto günstiger ist auch Ihre Prämie. Übrigens, Nichtraucher zahlen bei uns deutlich weniger. Aufhören lohnt sich.
Die Auszahlung erfolgt rasch an die von Ihnen namentlich genannten Personen. Es muss kein Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden.
Sie haben geheiratet, ein Kind bekommen oder ein Haus gekauft? Keine Sorgen, in bestimmten Fällen können Sie die Versicherungssumme nachträglich erhöhen. Wir verzichten dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
Bei uns können Sie Ihre Ablebensversicherung auch für zwei Personen abschließen, z. B. für Sie und Ihren Ehepartner.
* Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsantrag, der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die Bedingungen (VBRIS) finden Sie über unsere Bedingungssuche.
So sind Sie im Fall des Falles geschützt
Stellen Sie sich vor: Sie sind 30 Jahre alt und Nichtraucher. Zur Absicherung Ihrer Partnerin und Ihres Kindes schließen Sie eine Ablebensversicherung bei uns ab:
- Versicherungssumme: EUR 200.000,–
- Laufzeit: 30 Jahre
- Bezugsrecht: Ihre Partnerin
- Monatliche Prämie: EUR 26,79**
Einige Jahre nach Vertragsabschluss versterben Sie bei einem Unfall. Zum Glück haben Sie mit einer Ablebensversicherung vorgesorgt. Ihre Partnerin erhält von uns die vereinbarte Versicherungssumme sofort ausbezahlt und kann damit viele notwendige Ausgaben bezahlen.
** Prämie abzüglich Prämienbonus aufgrund Gewinnbeteiligung. Da die in den künftigen Jahren erzielbare Gewinnbeteiligung nicht vorausgesehen werden kann, sind diese Zahlenangaben daher unverbindlich.